vom Elterngeld zum Gründungszuschuss vom Amt

20. Februar 2009 Thema abonnieren
 Von 
Mama08
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
vom Elterngeld zum Gründungszuschuss vom Amt

Folgendes Fallbeispiel:

Frau X hat im August 2008 einen Sohn geboren und bei ihrem Arbeitsgeber ein Jahr Elternzeit beantragt. Sie bezieht Elterngeld ebenfalls für 1 Jahr und müsste demzufolge im August 2009 wieder arbeiten gehen, um nicht ohne Geld dazustehen.

Nun hat Frau X eine tolle Geschäftsidee und möchte sich gerne selbständig machen. Da sie als junge Mutter aber kein Eigenkapital hat, benötigt sie dafür den Gründungszuschuss vom Arbeitsamt.

Frau X ist noch im ungekündigten Angestelltenverhältnis, aber um den Gründungszuschuss erhalten zu können, müsste sie vorher arbeitslos sein.

Wie sind die Folgen wenn in diesem Fall ein Aufhebungsvertrag mit dem Arbeitgeber geschlossen wird ? Würde eine Sperrfrist drohen ?
Wenn der Aufhebungsvertrag vor Ende der Elternzeit geschlossen wird, wird auch das Elterngeld von der Sperrfrist beeinträchtigt, oder würde dieses weitergezahlt werden, so dass eine lückenlose Absicherung gewährleistet wäre ?

Fragen über Fragen - hat jemand eine Idee?

Vielen Dank und viele Grüße !

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