Folgendes Fallbeispiel:
Frau X hat im August 2008 einen Sohn geboren und bei ihrem Arbeitsgeber ein Jahr Elternzeit beantragt. Sie bezieht Elterngeld ebenfalls für 1 Jahr und müsste demzufolge im August 2009 wieder arbeiten gehen, um nicht ohne Geld dazustehen.
Nun hat Frau X eine tolle Geschäftsidee und möchte sich gerne selbständig machen. Da sie als junge Mutter aber kein Eigenkapital hat, benötigt sie dafür den Gründungszuschuss vom Arbeitsamt.
Frau X ist noch im ungekündigten Angestelltenverhältnis, aber um den Gründungszuschuss erhalten zu können, müsste sie vorher arbeitslos sein.
Wie sind die Folgen wenn in diesem Fall ein Aufhebungsvertrag mit dem Arbeitgeber geschlossen wird ? Würde eine Sperrfrist drohen ?
Wenn der Aufhebungsvertrag vor Ende der Elternzeit geschlossen wird, wird auch das Elterngeld von der Sperrfrist beeinträchtigt, oder würde dieses weitergezahlt werden, so dass eine lückenlose Absicherung gewährleistet wäre ?
Fragen über Fragen - hat jemand eine Idee?
Vielen Dank und viele Grüße !
vom Elterngeld zum Gründungszuschuss vom Amt
20. Februar 2009
Thema abonnieren
Frage vom 20. Februar 2009 | 21:19
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
vom Elterngeld zum Gründungszuschuss vom Amt
Bescheid anfechten?
Bescheid anfechten?
Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Wurde Ihr Pflegegrad zu niedrig eingestuft?
Wir schreiben Ihre Widerspruchsbegründung. Dabei entstehen für Sie keine Kosten.
Wir schreiben Ihre Widerspruchsbegründung. Dabei entstehen für Sie keine Kosten.