Hallo,
1.) welcher § ist maßgebend, wenn ich selber vor dem Anspruchsende kein ALG1 mehr erhalten möchte ? (zB Lebensgrundlage von einem Erbe usw.)
2.) Kann da auch die "Veränderungsmitteilung zum Arbeitslosengeld" verwendet werden oder formlos der AfA mitteilen ?
-- Editiert von handycapwork am 27.05.2021 17:41
vorzeitiger Stopp von ALG1 durch Arbeitslosen
27.5.2021
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Frage vom 27.5.2021 | 17:41
Von
Status: Beginner (51 Beiträge, 8x hilfreich)
vorzeitiger Stopp von ALG1 durch Arbeitslosen
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#1
Antwort vom 27.5.2021 | 18:08
Von
Status: Unsterblich (23375 Beiträge, 4595x hilfreich)
Das würde ich wählen. Schriftlich, formlos, nachweisbar mitteilen, dass man ab xx Datum aus privaten Gründen auf die ALG-Leistung verzichtet.Zitatoder formlos der AfA mitteilen ? :
Aber das Formular *Veränderungsmitteilung* ist auch möglich. Ankreuzen passt nicht, man könnte dann den Verzicht separat erklären.
Mir ist kein § bekannt, der das regelt.
Für späteren Anspruch aus dem *Rest-ALG* könnte der § 161 (2) SGB III wichtig sein.
#2
Antwort vom 28.5.2021 | 14:03
Von
Status: Unbeschreiblich (30464 Beiträge, 16415x hilfreich)
Mir ist kein § bekannt, der das regelt. Nehmen wir mal § 138(1) Nr. 3 SGB 3: Darin steht, man sei nur arbeitslos, wenn man "den Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit zur Verfügung steht (Verfügbarkeit)". Steht man nicht mehr zur Verfügung, ist man nicht mehr arbeitslos und kriegt kein Alg 1 mehr. Noch einfacher wäre dieser §: https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbi/46.html
-- Editiert von muemmel am 28.05.2021 14:03
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