warte seit über 6 Monaten!

21. Juli 2023 Thema abonnieren
 Von 
XRatsuchenderX
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)
warte seit über 6 Monaten!

Das es lange dauert, ist ja nachvollziehbar aber wenn ich hier lese, das Leute breits um Folgeantrag hinterfragen also Wohngeld 2023 bereits beschieden bekommen haben muß ich doch mal fragen, ob das noch zumutbar ist, beantragt am 04.01.2023 in einer Provinzkleinstadt, wir haben den 21.07.2023 und mir liegt immer noch nichts vor! Das könne noch dauern bis August oder gar September

Insbesondere mal hinterfragt: geht mir das nur so, oder geht das anderen auch so? Warten andere auch schon seit fast 7 Monaten ohne Bescheid?

Und welche Möglichkeiten hat man als Bürger?

Weil im Rathaus, die Bediensteten nehmen die Lage einfach so hin "iss halt so" ob die Bürger daran "Kopp über" gehn, interessiert keinen. Es gibt ja keiner was nach "oben" im Sinne, "das geht so nicht".

Da möcht ich mal bitte gerne wissen, ob ich mich zu Recht aufrege oder zu Unrecht.

Gerade auch meiner Lebensumstände.

Herzlichen Dank für die Mühe und Kenntnisnahme, Sie, genauso wie andere ratsuchende Mitleser haben ja sicher auch genug eigene Sorgen, statt sich sowas noch durchzulesen!



Zitat:

Das unnütze entfernt
Übersicht reingebracht
Dann klappts auch mit den Antworten besser

Viele Grüße
Der Moderator von nebenan


-- Editiert von Moderator topic am 21. Juli 2023 17:04

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15 Antworten
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#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(35916 Beiträge, 6095x hilfreich)

Zitat (von XRatsuchenderX):
und mir liegt immer noch nichts vor!
Meinst du für deinen Antrag auf Wohngeld?
Zitat (von XRatsuchenderX):
Statt Gardienen Bettlaken vor den Fenstern
Seit 01/23 ?... und wovon/wie hast du bisher gelebt? Vom Lamentieren und Schmähworten für Politiker ändert sich für dich nichts. Ich meine, Frau Baerbock ist *dienstlich* unterwegs--- und evtl. sogar froh, wenn sie im Urlaub mal zu Hause in D die Füße auf den Tisch legen kann?

Was also geht rechtlich für dich---in Richtung OBEN?

1. Nach einer Wartezeit von mind. 6 Monaten geht eine Untätigkeitsklage nach § 88(1) SGG beim zuständigen Sozialgericht.
Vom 4.1. bis 21.7. wäre die Untätigkeit der Wohngeldstelle erreicht, wenn es inzwischen keine Rückfragen gab.

2. Hättest du nicht längst schon Alg 2 bzw. Bürgergeld oder Sozialhilfe/GruSi als Ergänzung beantragen können zu der mickrigen Rente? Oder ist FAST kurz über dem Niveau?

3. Ja, anderen geht das auch so. Sonst würdest du wegen Wohngeld nicht >6 Monate auf einen Bescheid warten. Dann ginge es schneller. Zum Glück hat nicht Frau Baerbock das reformierte WoGG zu verantworten. Wer hat also Schuld, dass nun so viel mehr Bürger wohngeldberechtigt sind und natürlich sofort auch Anträge stellten? Wer hat Schuld, dass nicht auch ab 01/23 in jeder Provinzstadt oder Großstadt die Wohngeldstellen mit X Fachpersonal besetzt wurden? Na? Fällt dir wer ein?

4. Für Anträge bei anderen Behörden warten die Antragsteller auch monatelang.

Zitat (von XRatsuchenderX):
Mir entstehen ja dann Fehlzeiten und dann wart ich wieder 7 Monate??
Eher nicht. Die Wohngeldstelle weiß über die Rentenanpassung ab Juli bereits Bescheid.
Dein Einkommen aus Rente erhöht sich um 4,39% oder 5,86%. Das ist weniger als 10%---.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(127487 Beiträge, 40819x hilfreich)

Zitat (von XRatsuchenderX):
genauso wie andere ratsuchende Mitleser haben ja sicher auch genug eigene Sorgen, statt sich sowas noch durchzulesen!

Richtig, insbesondere so eine hingeklatschte Textwand werde ich mir nicht antun.

Absätze machen nicht nur an Schuhen Sinn.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
TazDummchen
Status:
Schüler
(220 Beiträge, 56x hilfreich)

Zitat (von Anami):
...Untätigkeitsklage nach § 88(1) SGG beim zuständigen Sozialgericht.
Falsche Aussage. Tatsächlich ist das Verwaltungsgericht für Wohngeldangelegenheiten zuständig.

Zitat (von Anami):
Dein Einkommen aus Rente erhöht sich um 4,39% oder 5,86%. Das ist weniger als 10%---.
Die 10% sind Humbug. Zudem: Ob es genau 4,39 oder 5,86% Rentenerhöhung sind, kannst du gar nicht wissen; jede Prozentzahl dazwischen ist je nach Rentenbiografie möglich.

*EDIT*

So lange ohne wichtigen Grund auf die Zahlung von Wohngeld zu warten, ist natürlich insbesondere denjenigen, die das Geld dringend brauchen, nicht zuzumuten. Personalmangel ist kein wichtiger Grund, zumal das Wohngeldreförmchen auch nicht spontan vom Himmel gefallen war.

Mittel der Wahl wären ein Antrag auf vorläufige Zahlung des Wohngeldes gem. 26a WoGG bzw. Vorschuss gem. 42 SGB 1. Notfalls muss die fehlende Kohle im Wege des ER übers Gericht besorgt werden.

-- Editiert von User am 21. Juli 2023 18:09

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#4
 Von 
sucht1
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

Im letzten Wohngeldbescheid steht in der Rechtsmittelbelehrung das zuständige Gericht (Verwaltungsgericht).
Formulare für das Verwaltungsgericht gibt es Internet (Formular Klage/Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz)
1. Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz ankreuzen
Begründung: Bewilligung Wohngeld ab 01.2023
2. Am Schluss noch handschriftlich hinzufügen: gleichzeitig stelle ich einen Antrag auf Prozeßkostenhilfe.
3. Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- und Verfahrenskostenhilfe
beifügen. Auch im Internet. Keine Angst es sind die Angaben, die auch zuvor beim Wohngeldantrag gemacht
worden sind.

Ich bin (war) auch betroffen. Mein Weiterbewilligungsbescheid zum 01.07.2023 wurde nicht bearbeitet mit der Begründung: Bitte haben Sie Geduld, wir haben zu viele Anträge. Auch die Nachzahlung wurde nicht bearbeitet.
Zum 04.07.2023 habe einen Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz usw. gestellt.
Am 10.07 hatte ich die Nachzahlung, am 13.07.2023 die Weiterbewilligung.

Viel Glück.







1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
TazDummchen
Status:
Schüler
(220 Beiträge, 56x hilfreich)

Gratulation! Es sollten mehr Betroffene nicht nur motzen und meckern, sondern auch handeln, damit sich erwas zum Besseren ändert. Poiltik und staatliche Verwaltungen brauchen leider oft Druck vom Volk, damit Recht und Gesetz umgesetzt werden.

Leuten ohne finanzielle Rücklagen würde ich allerdings raten, gleich mit der Antragstellung das oben Beschriebene zu tun:

Zitat (von TazDummchen):
Antrag auf vorläufige Zahlung des Wohngeldes gem. 26a WoGG bzw. Vorschuss gem. 42 SGB 1.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(35916 Beiträge, 6095x hilfreich)

Zitat (von TazDummchen):
Tatsächlich ist das Verwaltungsgericht für Wohngeldangelegenheiten zuständig.
Dann die U-Klage eben dorthin. Dauert vermutlich noch länger. Dorthin gehen ja auch die von den... Antragstellern.
Zitat (von TazDummchen):
Ob es genau 4,39 oder 5,86% Rentenerhöhung sind, kannst du gar nicht wissen;
Ich meinte die Rentenanpassung 2023.
Zitat (von TazDummchen):
So lange ohne wichtigen Grund auf die Zahlung von Wohngeld zu warten, ist natürlich insbesondere denjenigen, die das Geld dringend brauchen, nicht zuzumuten. Personalmangel ist kein wichtiger Grund, zumal das Wohngeldreförmchen auch nicht spontan vom Himmel gefallen war.
Vielleicht gibts ja einen wichtigen Grund? Nicht ganz abwegig bei diesem Text im EP.
Und wieso ist Personalmangel in Behörden kein Grund für lange Wartezeiten?

Als TE sich einfach mal unsachlich in einem Forum ausko***...hilft vielleicht auch schon, wenn der Stammtisch hitzefrei hat---ändert aber nichts an den Gardinen und Frau Baerbocks Reisen. Auch nichts am Personalmangel, der sehr wohl ein häufiger Grund ist und dass diese Reform oder die Berichte darüber dazu geführt hat, dass ab Januar 2023 sehr viel mehr Anträge gestellt wurden, wirst du nicht auch noch abstreiten, oder?

Zitat (von TazDummchen):
Poiltik und staatliche Verwaltungen brauchen leider oft Druck vom Volk,
Da stimme ich zu. Heißt das denn auch, dass mit solchen juristischen *Druckspielereien* vom Volk diejenigen, die jetzt in den Behörden sitzen, mal endlich in die Pötte kommen---ansonsten nur stöhnen wegen Überlastung und nur die sprichwörtlichen Antragsstapel vorm Umfallen sichern?
Die Politik kann kurzfristig keinen Verwaltungsfachangestellten herstellen und für Wohngeldantrags-Bearbeitung einsetzen. Die Verantwortlichen in den Verwaltungen können die umsetzen, die noch da sind, können andere Prio setzen, aber keine Fachkräfte aus dem Hahn zapfen.

Zitat (von sucht1):
Zum 04.07.2023 habe einen Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz usw. gestellt.
Am 10.07 hatte ich die Nachzahlung, am 13.07.2023 die Weiterbewilligung.
Glückwunsch zu einer derart schnellen Geschäftsstelle im Verw-Gericht, der Bank und dieser Wohngeldstelle.
Wers glaubt, wird selig...oder schaut auf den Kalender. :sad:

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#7
 Von 
TazDummchen
Status:
Schüler
(220 Beiträge, 56x hilfreich)

@anami: Personalmangel war noch nie ein anerkannter Grund vor Gericht, weder beim Wohngeldrecht, noch SGB 2, 12 etc. pp. Die Behörden haben sicherzustellen, dass ausreichde Ressourcen zur Verfügung stehen, um die gesetzlichen und sonstigen rechtlichen Vorgaben zu erfüllen. Wenn viele Wohngeldverwaltungen noch wie im letzten Jahrhundert arbeiten, braucht es logischerweise unnötig viele Arbeitsstunden und Mitarbeiter. Zeit, das zu ändern.

Zitat (von Anami):
Ich meinte die Rentenanpassung 2023.
Ich auch. Du peilst offenbar nicht, dass du ohne detailierte Angaben gar nicht wissen kannst, wie hoch die prozentuale Rentenanpassung beim TE genau ausfällt, selbst wenn dir der aktuelle Wohnort bekannt sein sollte.

Schreddere bitte nicht unzählige Threads mit Falschinfos und sinnlosem Geschwafel.

-- Editiert von User am 21. Juli 2023 22:04

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
sucht1
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

Dank der digitalen Übermittlung zwischen den Ämtern läuft es heute schneller als die Zustellung mit der Postkutsche.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
TazDummchen
Status:
Schüler
(220 Beiträge, 56x hilfreich)

Im Gegensatz zur elelektronischen Steuererklärung drucken die allermeisten Wohngeldstellen alle digital zugesandten Dokumente wieder aus, um sie in Papierakten abzuheften. Und die Daten werden im Amt (nochmals) per Hand in den Computer eingegeben. OMG!!!

Bei der Steuererklärung muss man alle seine Daten bezüglich gesetzlicher Alters- oder Erwerbsminderungsrente gar nicht angeben. Das wird vollautomatisch übermittelt und ins System der Finanzverwaltung übernommen. Die Wohngeldstellen fordern im Jahr 2023 immer noch Rentenbescheide und Rentenerhöhungsmitteilungen von den Bürgern an. OMG!!!

-- Editiert von User am 21. Juli 2023 22:16

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#10
 Von 
XRatsuchenderX
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Seit 01/23 ?... und wovon/wie hast du bisher gelebt? Vom Lamentieren und Schmähworten für Politiker ändert sich für dich nichts. Ich meine, Frau Baerbock ist *dienstlich* unterwegs--- und evtl. sogar froh, wenn sie im Urlaub mal zu Hause in D die Füße auf den Tisch legen kann?


Genauso, schon seit drei Jahren, nur mit dem Unterschied, bisher mußte ich für 1 Kg Brot, 400 g Rauchwurst und ein Becher Margarine 4,83 € aufwenden, nun jedoch für das selbe 7,95 €! Medikamente, ich bin chronisch krank, fast verdreifacht im Preis, ich kann die Pillen nicht weglassen, das sind keine "Dropse", denn geht bei mir das Licht aus und zwar für immer! Ich bin ohne Tisch ohne Stuhl da eingezogen aus weit noch schlimmeren Verhältnissen kommend, wo auch schon das Amt, bzw. gleich drei Dienststellen versagt hatten. Tisch, Stuhl und Bett, Kaution, Lampen ect. ect. hatte ich aus diesem Etat bestritten und der fehlt mir jetzt durch die Inflation, mein Haushalt ist nur noch reine Lebenserhaltung, Rechnungen zahlen. Monatsbilanz mit spitzem Stift! Ich besitze eine Hose, zwei Pullover und ein paar Schuhe, geht da was kaputt muß ich nackig gehn!

Und was "wohlverdienten Urlaub" betrifft, ja (?), ich hab mein ganzes Leben lang gearbeitet, hart gearbeitet für wenig Geld, habe drei Facharbeiterbriefe, habe gedient für dieses Land mit der Waffe in der Hand, nicht ein einziges Mal im ganzen Leben war ich jemals mal auf "Urlaubsreise"! Verzeihen Sie bitte, ich schildere Ihnen das, weil Sie nie wissen können, wem Sie belehrend auf die Füße fahren. Bedenken Sie das bitte zukünftig, die Leute haben Sorgen genug, niemand muß sich da noch obendrein belehren lassen, das trägt nicht zur Lösung bei! Bei mir kann man nachgucken kommen, wenn mans nicht glaubt, ich kann das zudem alles in Papieren belegen, was ich sage! Insbesondere als anerkannter Bundeswehrveteran bin ich nicht "Grüßaugust"! Frau Bundesaußenministerin verkriecht sich im Bunker wenns knallt, ich bin der jenige, der seine Büx hinhält, mit meinem Leben verteidigt, als Streiter für die Parlamentsarmee, also etwas mehr Respekt bitte!

Zitat (von Anami):
Hättest du nicht längst schon Alg 2 bzw. Bürgergeld oder Sozialhilfe/GruSi als Ergänzung beantragen können zu der mickrigen Rente? Oder ist FAST kurz über dem Niveau?


Die Alternative zum Wohngeld (SGB XII da Erwerbsminderungsrenter, SGB II und oder ALG ist da gar nicht zuständig) würde mich komplett ruinieren, in den Bankrott treiben, weil in meinem Bundesland Kontoauszug nicht reicht, die wolln persönlich bei der Bank vorsprechen, was man einwilligen soll. Dann nämlich kriegt die Bank Angst und Bange, streicht Dispo, Kreditkarte, ordert alles zu "sofort fällig" zurück und ich darf den Offenbarungseid ablegen! Und dann kommt das Amt bestenfalls noch damit, Ihre EU-Rente ist um einen Euro zu hoch (mehr ist das nicht) Antrag abgelehnt. Ja? Das soll ich machen, ja? Vorher Strick nehmen oder hinterher?!

Zitat (von sucht1):
Im letzten Wohngeldbescheid steht in der Rechtsmittelbelehrung das zuständige Gericht (Verwaltungsgericht).


Ich habe keinen vorherigen Bescheid, dies ist ein Erstantrag, ich hab bisher, trotz Anspruchfähigkeit nur von meiner EU-Rente gewirtschaftet, aber die Inflation hat meinen Haushalt an die Wand gefahren.


Zitat (von Anami):
Als TE sich einfach mal unsachlich in einem Forum ausko***...hilft vielleicht auch schon, wenn der Stammtisch hitzefrei hat---ändert aber nichts an den Gardinen und Frau Baerbocks Reisen. Auch nichts am Personalmangel, der sehr wohl ein häufiger Grund ist und dass diese Reform oder die Berichte darüber dazu geführt hat, dass ab Januar 2023 sehr viel mehr Anträge gestellt wurden,


Wenn ich so im Berufsleben damals, die Schadensmeldungen bei der Versicherung zur Oderflut abgearbeitet hätte, ich wär noch in der ersten Woche am Fahnenmast draußen vorm Konzerngebäude hochgezogen worden und da oben als Futter für die Krähen hängerngelasen worden. Ich hab nie so im Leben Menschen behandelt, wie ich behandelt werde! Ich wurde hinzugerufen als einfacher billiger Bürokaufmann, ohne Versicherungskaufmann, weil die an Schadensmeldungen buchstäblich ersoffen sind ... da ging das ja auch. Aber eine Verwaltung kann keine Bürokaufleute einstellen zur Bearbeituing von Anträgen, bischen Buchhaltung, Ansprüche berechnen? Ich konnts doch auch und das so gut, das ich über 5 Jahre fest übernommen wurde (bis der Konzern fusionierte, ein Haufen gehen durften. Die Villenbesitzer, denen die Häuser weggeschwommen sind, also die Bonzen, da mußt "gestern" geholfen werden, aber der, der sein Lebtag nichts hat, der kann drauf gehn! Der hat sich dann noch zu entschuldigen wütend zu sein ...

Zitat (von TazDummchen):
Mittel der Wahl wären ein Antrag auf vorläufige Zahlung des Wohngeldes gem. 26a WoGG bzw. Vorschuss gem. 42 SGB 1. Notfalls muss die fehlende Kohle im Wege des ER übers Gericht besorgt werden.


Herzlichen Dank. Auch Ihres Mitfühlens, Dankeschön!!

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(127487 Beiträge, 40819x hilfreich)

Zitat (von XRatsuchenderX):
Medikamente, ich bin chronisch krank, fast verdreifacht im Preis, ich kann die Pillen nicht weglassen, das sind keine "Dropse", denn geht bei mir das Licht aus und zwar für immer!

Die Medikamente zahlt doch die Krankenkasse, insofern frage ich mich, wie da Preissteigerungen relevant sein können?



Zitat (von XRatsuchenderX):
weil in meinem Bundesland Kontoauszug nicht reicht

Unfug, die Rechtsgrundlagen gelten bundesweit einheitlich.



Zitat (von XRatsuchenderX):
die wolln persönlich bei der Bank vorsprechen, was man einwilligen soll

Man nehme eine Online-Bank wie die C24, da gibt es dann nichts mit "persönlich bei der Bank vorsprechen".
Oder man geht gegen rechtswidriges Verlangen gerichtlich vor.



Zitat (von XRatsuchenderX):
Dann nämlich kriegt die Bank Angst und Bange

Da habe ich eine schlechte Nachricht, die Bank wird eh erfahren, das man "Sozialhilfe" bezieht.
Insofern sollte man sich schon mal auf die "Bank-Apokalypse" vorbereiten.



Zitat (von XRatsuchenderX):
hart gearbeitet für wenig Geld, habe drei Facharbeiterbriefe

Man hat sich in der Vergangenheit also (weit) unter Wert verkauft? Schade, jetzt leider nicht mehr zu ändern.


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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#12
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(35916 Beiträge, 6095x hilfreich)

Zitat (von TazDummchen):
@anami: Personalmangel war noch nie ein anerkannter Grund vor Gericht
Das habe ich nicht behauptet. Bitte nachlesen.
Beklagte Behörden verteidigen sich nicht mit Personalmangel. Sind ja nicht blond. Behörden schlucken gerichtliche Entscheidungen und handeln entsprechend.

Zitat (von TazDummchen):
Schreddere bitte nicht unzählige Threads mit Falschinfos und sinnlosem Geschwafel.
Stell du doch Unrichtiges richtig. Oder ergänze Fehlendes. Davon lebt und lernt ein Forum.
Zitat (von TazDummchen):
Die Behörden haben sicherzustellen, dass ausreichde Ressourcen zur Verfügung stehen, um die gesetzlichen und sonstigen rechtlichen Vorgaben zu erfüllen.
LOL. Gut gebrüllt, Löwe. Hören das die *Zuständigen*? :bang:
---------------------------------
Zitat (von XRatsuchenderX):
Genauso, schon seit drei Jahren,
Geht das Lamento in die nächste Runde? Hilft nicht, schneller an Wohngeld zu kommen. Du hast gefragt, welche Möglichkeiten man als Bürger hat. Ich habe dir geantwortet, was rechtlich geht. Was ist daran belehrend? Das richtige Gericht wurde auch genannt, ob wohl das nicht-zuständige SG deine U-klage auch ans VG weitergeleitet hätte. So what.
Hast du deine U-Klage oder deinen ER oder Vorschussantrag schon vorbereitet??---Damit alles am Montag bei den Zuständigen ist? :???:
Zitat (von XRatsuchenderX):
Die Alternative zum Wohngeld ...,
Wenn ich dich mal belehren darf: Es gibt auch EM-Rentner, die leistungsberechtigt für ALG2/Bürgergeld sind. Weil es unterschiedliche EM-Renten gibt. Und :
Es gibt Hunderttausende Bürgergeldbezieher, die nicht durchs JC in den Bankrott getrieben werden.
Es gibt auch Hunderttausende EM-Rentner mit GruSi, die nicht durch Sozialamt in den Bankrott getrieben werden.
Selbstverständlich bist du frei, Wohngeld zu beantragen. Ich habe nicht geschrieben, dass das falsch wäre.

Zitat (von XRatsuchenderX):
Aber eine Verwaltung kann keine Bürokaufleute einstellen zur Bearbeituing von Anträgen, bischen Buchhaltung, Ansprüche berechnen?
Witzig... Frag doch mal den Soz-Amts-Chef, denn Frau Baerbock erreichst du eh nicht. Es klappt nicht nur in deinem Provinzstädtchen nicht, sondern in seeehr vielen unterschiedlichen Ämtern in allen Städten und LK des achsotollen bürokratieabbauenden und nachwuchsfördernden Staates.
Da du leider in einer alten Schleife von besseren Zeiten und deinen tollen Taten festhängst--- kann ich dir nichts Besseres empfehlen als U-Klage oder Antrag auf ER und/oder auf Vorschuss.

Viel Erfolg!
Melde dich doch mal, wenn Erfolg zu verkünden ist.

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#13
 Von 
XRatsuchenderX
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Die Medikamente zahlt doch die Krankenkasse

Blutverdünnung wegen Schlaganfall wird z.B. nicht bezahlt, das muß ich selber kaufen, das krieg ich nicht auf Rezept. Bin aber darauf eingestellt vom UK, nehm ichs nicht, gehts Licht aus, denn noch einen Schlaganfall steckt mein Hirn nicht mehr weg. Ich mußte alles neu lernen, Messer und Gabel zu halten, wieder sauber zu sprechen, Gesichtsspassmen wegtrainieren (bei Wut hängt die rechte Gesichtshälfte, verkrampft, zuckt) ect., noch mehr Nervenzellen, die einspringen können, sind da nicht, rechte Knieseite ist z.B. taub geblieben, da reichten die Nerven schon nicht mehr. Ein nächster Schaganfall würd mich zum Pflegefall machen, an Maschinen angeschlossen. "die Krankenkasse zahlt", die zahlt nicht in ein "Loch" wo sie nicht dran verdient. Schon bei der Reha damals: Rentner (mit damals SGB XII)? Reha abgelehnt, Widerspruch eingelegt, nochmal abgelehnt. Wär ich Hartz4 (SGB II) hätt ich die Reha bekommen wegen Aussicht auf Wiedereintritt ins Erwerbsleben. Die Berechnungsgrundlagen kommen aus unterschiedlichen "Töpfen", damit ja blos keiner Leistungen erhält wo es sich nicht lohnt.

Zitat (von Harry van Sell):
Unfug, die Rechtsgrundlagen gelten bundesweit einheitlich.

Unfug, gelten sie eben nicht! Im Bundesland M-V ist das ja behördlich so gesetzlich abgesichert, da kann man nicht gegen vorgehen. Verweigern führt dann zu Ablehnung des Antrags wegen mangelnder Mitwirkungspflicht des Bürgers. Wenn das Amt im Antragsformular explizit die Vollmacht zum persönlichen Hinterfragen bei der Bank verlangt und man das ablehnt mit salopp "siehe Kontoauszüge" dann wird der Antrag genau deswegen abgelehnt. In z.B SH ist das nicht so, da wird das nicht verlangt.

Zitat (von Harry van Sell):
Man nehme eine Online-Bank wie die C24, da gibt es dann nichts mit "persönlich bei der Bank vorsprechen".

"hätte-hätte-Fahrradkette", die über Jahrzehnte gewachsene Verbindung zur Bank, führte bei Bankwechsel dann jedoch zum "Nullanfang", abgesehen davon, das Verbindlichkeiten auch hier dann sofort auszulösen sind (und da nützt mir auch kein doppelt so hoher vollstreckbarer Titel an Forderungen, wo ich an das Geld nicht rankomm, ein sogenannter "fauler Titel" mit "Im Namen des Volkes wird zu Recht erkannt" was ich mir an die Wand hängen kann, das Papier, woraus es steht nicht wert ist. Ich habe Verbindlichkeiten von 6.000 Euro und Forderungen von 12.000 Euro, das sieht nur in der Bilanz gut aus, weil ich die Forderungen nie durchsetzen kann, da der Schuldner die Hände zum Offenbarungseid gehoben hat, seine Betrügereien jedoch frech weitermacht). Bei einer neuen Bank als Neukunde kriegt man nicht die alten Konditionen sofort, weder Debit- noch Kreditkarte, da bricht der Schufascore erstmal gewaltig ein. Mal völlig davon abgesehen, das es gegenüber der Bank unfair ist, man ist ja irgendwo gegenseitig Partner, das kippt man nicht, das ist "unanständig", ich jedenfalls mach sowas nicht.

Zitat (von Harry van Sell):
Oder man geht gegen rechtswidriges Verlangen gerichtlich vor.

Wo Beratungshilfeschein und ggf. Prozesskostenhilfeschein zu beantragen ist bei (Behörde) Gericht, das Bewilligung entscheidet "Bürger beschwert sich über Behörde" (soziale Sicherung), das werden die auch ganz bestimmt bereitstellen. ("Eine Krähe hackt der anden nicht die Augen aus!")


Zitat (von Harry van Sell):
Man hat sich in der Vergangenheit also (weit) unter Wert verkauft? Schade, jetzt leider nicht mehr zu ändern.

Es war (für mich) im Leben anders nicht möglich, sonst wäre ich in der Tat nur "stempeln gegangen". Da kann man sich nicht aussuchen "da an der Tür stehn hundert andere Bewerber, die den Job machen für geringen Lohn". Mit "schade" iss da nich, das hat uns ja der Herr Schröder damals eingebracht, mit seinen Zeitarbeitsfirmen, wo diese die Hälfte des Arbeitnehmers kassieren, nur fürs Vermitteln des Lohnsklavens, nichts für tun zu müssen, nur Geld zählen, wärend man selber für dreie buckelt bei Lohn fürn halben. Ich trage nicht "Dübel" im Namen.


Zitat (von Anami):
Geht das Lamento in die nächste Runde?

Das ist die Realität, wie es "unten" aussieht, die nur nicht gerne hören will. Das möge man doch für sich behalten, damit es anderen nicht weh tut. Sich reinversetzen will da keiner, das Klischee des faulen Sozialschmarotzers könnte Schaden nehmen. Deswegen soll ja, wie im Startbeitrag blos nicht so viel gesagt werden, wird weggelöscht. So kennt man nur 10 Prozent des Hintergrundes, durch "sich kurz fassen" und das führt dann zu falschen Grundlagen, wo der ratsuchende in Verzweiflung sich Luft verschafft und der (ehrenamtlich) agierende ratgebende User noch drauflatscht, in völliger Unkenntnis der Lage wohlgemerkt. Die Realität ist nicht im Zweizeiler zu formulieren. Wenn man jedem den Mund verbindet, endet es in Zuständen wie hier im Nachbarort Upahl. Erfährt dann noch ein langjähriger CDU-Wähler wie ich statt offne Arme die Hand hebend zur bescheidenen Bitte eine Abfuhr (er soll sich ja kurz fassen, sagen darf er nichts) dann fällt auch dieser, als einer der letzten Verfechter des "Westens" um und setzt sein nächstes Kreuz hinter die AfD. Soo verrückt wird man daran, das ist purer Irrsinn!

Zur Passage des Smilies "Kopf-Wand" : solche Foren werden mit Sicherheit von staatlichen Behörden mitgelesen, weniger von Sozialbehörden, eher vom Staatsschutz, die ihrerseits ihre Meldungen nach "oben" geben, ob es im Volk "brodelt". Deswegen muß man einerseits offen sein, detailiert in den Ausführungen, damit "das Richtige" da "oben" hingemeldet wird und zum anderen die Wahrheit sagen, "es könnte jemand nachgucken gehen". Dem beratenden User erscheints nur als "Stammtischgeseiere", die Absicht dahinter erschließt sich ihm daher leider nicht, "um diese Ecke guckt er garnicht". Ich betreibe damit zwei Ansätze, nicht nur Schilderung der Problematik, sondern aktive zur Kenntnisbringung von Mängeln, ich helfe damit als Bürger sogar mit, statt zu schweigen, denn Schweigen wird interpretiert als "alles ok, wir können so weitermachen". Eine Antwort wird man darauf nie bekommen, jene Beobachter machen sich nicht bemerkbar, die lesen nur still mit. Für genau die schreibe ich das auch, nicht nur für die Forenuser, das bezwecke ich mit voller Absicht damit! Ich hab mir nichts vorzuwerfen, war immer anständig im Leben, mir kann man nichts "anflicken", sonst würd ich`s nicht wagen. Deshalb: "volles Pfund", was ich in die Waagschale lege, denn wessen will man mich belangen?! ;)

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#14
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(127487 Beiträge, 40819x hilfreich)

Zitat (von XRatsuchenderX):
Im Bundesland M-V ist das ja behördlich so gesetzlich abgesichert, da kann man nicht gegen vorgehen.

Doch, auch im Bundesland M-V kann man gegen rechtswidrige Handlungen gerichtlich vorgehen.



Zitat (von XRatsuchenderX):
das werden die auch ganz bestimmt bereitstellen.

Ja, das werden sie, sofern die Bedingungen erfüllt sind. Auch im Bundesland M-V.
Und falls nicht, kann man dagegen sogar klagen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#15
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(35916 Beiträge, 6095x hilfreich)

Zitat (von XRatsuchenderX):
Wär ich Hartz4 (SGB II) hätt ich die Reha bekommen wegen Aussicht auf Wiedereintritt ins Erwerbsleben.
Unfug. Eine REHA aus dem Topf KV oder dem Topf DRV. Bundesweit in allen Bundeländern, also auch in M-V und sogar im LK NWM.
Zitat (von XRatsuchenderX):
Im Bundesland M-V ist das ja behördlich so gesetzlich abgesichert, da kann man nicht gegen vorgehen.
Unfug³. Wenn man seine Mitwirkungspflichten nicht erfüllt, gilt das bundesweite Gesetz, auch in M-V und im LK NWM. Gegen eine Ablehnung kann man bundesweit vorgehen, also auch in M-V.
Wenn man in S-H so salopp mitwirkt, ---guckstu du Kontoauszüge--- lehnt ein s-h-JC nach mehrmaliger Aufforderung zur Mitwirkung auch ab.
Zitat (von XRatsuchenderX):
Wo Beratungshilfeschein und ggf. Prozesskostenhilfeschein zu beantragen ist bei (Behörde) Gericht,
Beratungshilfeschein und PKH taugt nicht für Beschwerden.
Zitat (von XRatsuchenderX):
wie es "unten" aussieht, die nur nicht gerne hören will.
Unfug³ . Das höre und sehe ich fast jeden Tag. Aber keiner dieser Personen sondert einen solchen ausgemachten *** ab. Das oben *Gelöschte* wurde vorher gelesen und nichts davon war relevant.
Zitat (von XRatsuchenderX):
Soo verrückt wird man daran
Das tut mir leid für dich. Allerdings hat daran weder der LR für Upahl noch sonstwer Schuld. Auch der Staatsschutz wird sich für anderes als ein :bang: oder einen afd-Wähler aus NWM interessieren.
Deshalb: Auch hier in deinem #13- Beitrag könnte sehr viel Irrelevantes gelöscht werden, :augenroll: ---eigentlich alles.

Nochmal: Gefragt war, was man gegen die lange Wartezeit wegen des Antrags auf Wohngeld tun kann. LIES bitte nach und tu wichtiges JETZT.
---------------------------
Ich beantrage die Schließung dieses Threads.

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Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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