Es gibt bei mir gerade ein kleines geschäftliches Problem zu dem ich eigendlich gar nichts kann. Daher bitte ich hier mal um kurze Einschätzung:
Wie schon öfters erwähnt, arbeite ich als Promoter für eine Agentur, die Aufträge eines großen Lebensmittelkonzerns bekommt: Also: Wir brauchen am … von 10h – 19h jemand in X.
(Ich habe also täglich Einsätze und war schon in über 600 Märkten)
Das ganze mache ich schon seit 2017. Bis Ende 2022 selbstständig, danach (da dass ganze einen Verdacht von Scheinselbstständigkeit erweckte) als Angestellter
Wie auch schon mal erwähnt, versucht die Agentur (oder der Konzern) möglichst wenig Steuern zu zahlen und „unterbricht" meine Tätigkeit (auf dem Papier) mal für paar Tage, wovon ich eigendlich gar nichts weiß: Sprich: letztes Jahr wurde mein Arbeitsjahr in drei „Pakete" zersetzt; nach dem Motto: Teilzeit.
Über meinen Steuerberater erfuhr ich dann (er wunderte sich selbst) dass ans Finanzamt nur 2 Pakete gesendet wurden, als zwei wieder zusammengesetzt wurden.
Aber ok: Der Konzern vergibt einmal im Jahr einen Monat KEINE Aufträge. Das ist also Zwangsurlaub. Und meldet einen für den Monat komplett ab (Hatte das Problem hier schon einmal erwähnt!)
Da das dann doch Ärger gab, machen sie jetzt keinen kompletten Monat (01.-31.) sondern fangen mitten im Monat an (jetzt: 07.03 – 05.04). Somit wird KK usw normal weiter gezahlt. Allerdings gibt es keinen Verdienst dann.
Das letzte mal gabs das im May 2024, wo mir das Arbeitsamt auch AL Geld auszahlte.
Dieses Jahr ist was der 07.03. – 05.04.
Ich teilte das also dem AA mit und sehe seit dem im Net die Mitteilung meiner Anfrage: Wird z zt berechnet.
Allerdings seit 4 Wochen jetzt.
Gestern bekam ich einen Brief von der Bundesagentur in dem folgendes stand: (Ein Anschreiben an mich, dann einen Brief an meine Agentur)
.. zu der Arbeitsbescheinigung für …. benötigen wir noch ergänzende Angaben: Gemäß vorliegenden Unterlagen liegen bei Herrn … Zeiten ohne Arbeitsentgeld vor. Diese sind in ihren Arbeitsbescheinigungen nicht aufgeführt…..
Antworten sie bite bis 25. April.
Nun ist ja bekannt, dass man Arbeitslosengeld bekommt, wenn man in den letzten 30 Monaten mindestens 12 Monate gearbeitet hat. Das habe ich ja nachweißlich!
Wie schon erwähnt hatte ich ja im May 24 AL Geld bekommen. Also muss davor ja alles gestimmt haben. Sonst habe ich das Jahr 2024 komplett durchgearbeitet.
Im Januar 2025 gings dann erst am 13.01. los Denke der Zeitraum ist gemeint.
Was mich aber wundert, ist, dass aufgrund dessen (?) das AL Geld nicht gezahlt wird, wobei ich ja in den letzten 30 Monaten auf alle Fälle 12 Monate gearbeiet habe, was ja die Anfordeungen sind.
Nun ja: Ich habe meiner Agentur diesen Brief gestern zugemailt. Eine Antwort darauf werde ich sicher nicht von denen bekommen. Habe ich noch nie gekriegt. Eine Telefonnumer von der Abteilung gibts auch nicht. Genauso wenig wie Namen derer. Es gibt nur eine Email: Personal@…
Eine Antwort von denen, ob die Aufgabe erledigt wurde gibts auch nie. Selbst wenn man um Antwort bittet kommt nichts. Gemacht wurde sie allerdings immer.
Jetzt meine Problem: Da meine Agentur ja wohl sicherlich mich (illegal) irgendwann wieder abgemeldet hatte (weiß allerdings nicht wann?), habe ich (hoffentlich unnötig!) die Angst, dass die sich drücken wollen und mir am 25. sagen: Mail? Haben wir nie erhalten! Tja: Pech gehabt!
Daher überlege ich, dieses Schreiben morgen per ES an die zu schicken.
Frage an Euch:
- soll ich das Schreiben erneut per ES schicken, oder es lassen?
- soll ich morgen die Bundesagentur f.A anrufen und fragen was die mit … Zeiten ohne Arbeitsentgeld… meinen? Ich habe 100Pro immer das ausgezahlt bekommen was ich verdiene. Und das jeden Monat
- wie würdet ihr vorgehen?
-- Editiert von Moderator topic am 6. April 2025 14:14
-- Thema wurde verschoben am 6. April 2025 14:14
warum kein Arbeitslosengeld?
Bescheid anfechten?
Bescheid anfechten?



Ich verstehe nicht ganz, wie es zudiesen Abmeldungen kommt. Hast di befristete Verträge? Bekommst du Kündigungen? Hattestdu für die Zeit im Januar auch Arbeitslosengeld beantragt? Wie sieht es eigentlich mit Urlaub aus?
Grundsätzlich würde ich an Seiner Stelle auf ein regelmässiges Gehalt, immer gleich hoch und mit einem Stundenkonto verknüpft, plädieren @ Daskalos
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Voraussetzung für die Bewilligung von Arbeitslosengeld ist, dass man eine gewisse Anwartschaftszeit erfüllt; d.h. man muss wenn ich mich richtig erinnere, binnen der letzten 2,5 Jahre mindestens ein Jahr eingezahlt haben bzw. der Arbeitgeber muss das getan haben. Das würde ich erst einmal klären, bei der Arbeitsagentur.
wirdwerden
Dein AG sollte das also bis 25.4. tun.ZitatDiese sind in ihren Arbeitsbescheinigungen nicht aufgeführt….. :
Antworten sie bite bis 25. April.
Dann berechnet die Arbeitsagentur dein ALG und zahlt ggfl. auch nach.
zu 1: Ja, das ist möglich. Die arbeitet evtl. am Sa/So nicht im Büro. Oder keiner liest die Mail.
Einschreiben Einwurf geht ...ohne Frage...immer.
zu 2: Dein AG ist derjenige, der weiß und wissen muss, wann du Zeiten ohne Arbeitsentgelt hattest. Der weiß, was gemeint ist.
Kein Verdienst = ohne Arbeitsentgelt.Zitat...Allerdings gibt es keinen Verdienst dann. :
Eher doch: etwa kein ALG?Zitatwarum kein Arbeitslosengeld? :
-- Editiert von User am 6. April 2025 12:13
@dummfragerin: Ja, die Verträge sind befristet und enden immer nach einer ( ca 8 Wochen) Aktion. Je nach Verkauf und Mitarbeit entscheidet die Agentur dann, ob man für eine weitere Aktion genommen wird. Der Vertrag kommt dann per email, wird bei mir ausgedruckt und unterschrieben und zurück geschickt. Deshalb bekomme ich auch keine Kündigungen.
Bezahlt werden nur die Tage einzeln: Also: Tage malx + km Geld + irgendein Bonus für Pünktlichkeit usw.
Aus den gearbeiteten Tagen pro Jahr wird dann das Urlaubsgeld berechnet und im Januar ausbezahlt.
@cirius: gibts nicht! Verdienst sind gearbeitete Tage pro Monat. Ich entscheide, ob ich einen Tag oder 25 Tage arbeite und werde dementsprechend bezahlt.
@wirwerden: Das ist richtig: 12 Monate in 30 Monaten. Und das habe ich auf jeden Fall! (Weiß jetzt allerdings nicht ob da die Selbstständigkeit auch mitzählt...)
@Anami: Richtig, das wird er (denke ich) auch. Nur was ist, wenn er irgendetwas illegal gemacht hat und das nicht sagen wird/will/kann? Dann sagt er einfach am 25.: Hab nie eine mail bekommen!
Warum schickt die AG diese Frage zu mir und nicht zu ihm? Und bittet mich, sie an ihn weiter zu leiten?
Natürlich arbeiten die Sa / so nicht
Aber die sind bekannt für nicht antworten, betreuen sicherlich gut 300 Arbeiter wie mich.
Zb wollte die AA von meinem Arbeitgeber eine Bestätigung, das und wie lange ich für sie arbeite.
Habe das per mail hingeschrieben und nie eine Antwort bekommen. drei mal an 3 Tagen habe ich sie gebeten das nicht zu vergessen.
Irgendwann bekam ich vom AA die elektronische Mitteilung, dass die bestätigung eingetroffen ist...
Kein Verdienst - kein Arbeitsentgeld --> Dez 24 - Jan 13! Vielleicht meinen die die 3 Wochen? Gut, hätte ich wahrscheinlich auch ALG beantragen können. Habs halt gelassen. VS und KK wurden ja bezahlt.
Da war echt der einzige Zeitraum, an dem ich nichts verdient habe. Kann echt sein, dass die den meinen!?
Ich ruf am Mittwoch mal an und frag nach.
ZitatJa, die Verträge sind befristet und enden immer nach einer ( ca 8 Wochen) Aktion. Je nach Verkauf und Mitarbeit entscheidet die Agentur dann, ob man für eine weitere Aktion genommen wird. Der Vertrag kommt dann per email, wird bei mir ausgedruckt und unterschrieben und zurück geschickt. :
Das Konstrukt schreit ja gerade zu "ILLEGAL". Eine Begegnung mit dem Arbeitsgericht dürfte dieses Konstrukt nicht überleben.
Ich vermute mal, dass das der BA auch aufgefallen ist. Man war gar nicht arbeitslos und ist auch gar nicht arbeitslos. Man hat per Gesetze einen unbefristeten Vertrag. Zeiten an denen man nicht Beschäftigt ist, weil keine Arbeit da ist, bedeutet Annahmeverzug des Arbeitgebers, ergo muss der Arbeitgeber vergüten. Da ist keine Leistung der Versicherung fällig.
Da der Arbeitgeber da wie immer sehr uneinsichtig sein wird, bliebe vermutlich nur der Gang zum Gericht.
Zitat@cirius: gibts nicht! Verdienst sind gearbeitete Tage pro Monat. Ich entscheide, ob ich einen Tag oder 25 Tage arbeite und werde dementsprechend bezahlt. :
Ich kenne diese Konstrukte. Ich kenne auch Kurzfristige Beschäftigungsformen oder Projektverträge für einen Tag. Ist aber alles ******* für beide Seiten
Dann zahlt die Agentur dir erstmal nichts....was sonst?ZitatNur was ist, wenn er irgendetwas illegal gemacht hat und das nicht sagen wird/will/kann? :
Die Agentur braucht die Arbeitsbescheinigung , aber du bist derjenige, der *Geld* vom Amt will.
Also sollst du zuerst diese Bescheinigung von deinem AG fordern.
Lies bitte den blauen Hinweiskasten im Formular:
https://www.arbeitsagentur.de/datei/arbeitsbescheinigung_ba032120.pdf
ALG für Selbstständige? Gibts nur, wenn du freiwillig in die Aloversicherung eingezahlt hast.
Ansonsten ist das bei sv-pflichtiger Beschäftigung ja bereits ---pflichtig-- und bezahlt.
Gestern war Samstag. Morgen früh kannst du ein Einschreiben Einwurf losschicken, das hat der AG evtl. am Dienstag.ZitatGestern bekam ich einen Brief :
Du wirst doch hoffentlich selbst wissen, für welche Zeit du keinen Verdienst= kein Arbeitsentgelt hattest.ZitatVielleicht meinen die die 3 Wochen? :
So verstehe ich... deine ...Übersetzung.ZitatDa war echt der einzige Zeitraum, an dem ich nichts verdient habe. Kann echt sein, dass die den meinen!? :
Und wenn der AG das in der Bescheinigung eben auch bestätigt.Zitatwenn man in den letzten 30 Monaten mindestens 12 Monate gearbeitet hat. :
Du weißt, dass dieser AG es nicht so genau nimmt...wegen Steuern... dann hängt ja auch dran, dass das auch für die Sozialabgaben gelten dürfte.
Ja, aber dein AG weiß, was gemeint ist. Die Agentur will nichts von dir, die wollen den Nachweis vom AG.ZitatIch ruf am Mittwoch mal an und frag nach. :
Da hat dein AG wahrscheinlich eine Arbeitsbescheinigung für die Agentur f. Arbeit ausgefüllt. Und die hat es *geglaubt*...Zitathatte ich ja im May 24 AL Geld bekommen. :
Es gibt genug Modelle, auch im ÖD, in welchen sich projektbezogene Arbeitsverträge aneinander reihen wie Perlen auf einer Schnur. Alles legal.
wirdwerden
ZitatEs gibt genug Modelle, auch im ÖD, in welchen sich projektbezogene Arbeitsverträge aneinander reihen wie Perlen auf einer Schnur. Alles legal. :
Ich denke, dass es auch so bei mir ist. Und Arbeitsverträge habe ich für jede Aktion, die ich gemacht habe.
Da können pro Jahr gut 10 - 11 gewesen sein.
Ich verstehe allerdings nicht, was das Problem ist? Wenn ich zb pro Monat 4000.- bekomme, habe ich halt im Dezember nur 3000.- bekommen und im Januar 2000.-. War aber trotzdem krankenversichert und sozialversichert. Hatte aber 3 Wochen frei
Und 12 Monate in 30 Monaten war ich auch versichert.
Vor einigen Jahren hatte ich die selbe Tätigkeit gemacht, war aber selbstständig! Also: Kein KV Zuschuss, kein Urlaubsgeld, kein Rentenzahlung usw. Dann natürlich noch Vorsteuer usw.
Und von solchen Firmen gibts ja Millionen. Manche überleben, manche nicht.
Irgendwann hat der Statt dann gesagt: Hey, ihr sagt, er ist selbstständig, gebt ihm aber vor: Sei von 10h bis 19h in Stadt X und verkaufe dort Y!
Damit schreibt ihr ihm vor was er zu tun hat. Und somit ist er angestellt!
Und um nicht irgendwelche Strafnachzahlungen zu bekommen, wurden wir dann halt angestellet.
Bekommen KK hälftig gezahlt, Sozialversicherungen, Urlaubsgeld usw.
Also illegal sehe ich da nichts.
Zumal die Agentur ja auch Steuerbarater und Anwälte hat.
Es ist offenbar keins.ZitatIch verstehe allerdings nicht, was das Problem ist? :
Warum aber bringst du hier selbst Zweifel an der Seriösität deines AG rein?
Dein AG hat noch nicht alle Zeiten mit/ohne Arbeitsentgelt nachgewiesen. DAS fordert die Arbeitsagentur jetzt nach.
Es hat nichts mit Euro und Urlaub zu tun.
Dann ist ja alles gut.ZitatUnd 12 Monate in 30 Monaten war ich auch versichert. :
Evtl. hat dein AG einfach eine Angabe im Formular vergessen. Passiert... wo ist dein Problem?
Jetzt völlig irrelevant.ZitatVor einigen Jahren :
ZitatZumal die Agentur ja auch Steuerbarater und Anwälte hat. :
Nein. Wäre zu teuer. Es entscheidet ein Sachbearbeiter anhand diverser Vorschriften, der bei der Agentur für Arbeit gelernt hat oder als Quereinsteiger aus irgendeinem Beruf dorthin gewechselt ist. Zweifelsfragen klärt er mit Kollegen oder dem Teamleiter.
Wenn es bisher immer geklappt hat, wird/kann es mit dem Alg vermutlich auch wieder klappen. Ich denke eher, wenn deine Unterlagen bei der Agentur für Arbeit so aussehen wie hier deine Schilderungen, kann sich evtl. ein Sachbearbeiter mal dahintergeklemmt haben, um das ganze Konstrukt zu verstehen. Muss nicht negativ sein, kann halt dauern. Falls du mit der Agentur für Arbeit Kontakt aufnimmst wäre interessant, welche Diskrepanzen sich auftun zwischen deiner Aussage und der Auskunft deines Arbeitgebers/deiner Agentur. Wirst du aber vermutlich nicht erfahren.
-- Editiert von User am 6. April 2025 18:55
Hier ist hier wohl der AG gemeint, der sowohl Steuerberater als auch Anwälte hat.ZitatNein. Wäre zu teuer. :

Eine Promoagentur für die Bewerbung von x Artikeln in Märkten...mir fällt da grade die unerhört neue Tütensuppe von xxx ... oder der 784.ste nun sagenhafte Joghurt von yyy ein.
Die Arbeitsagentur wartet geduldig, bis alle Nachweise vorliegen und nachvollziehbar sind.
kleines Update:
heute bekam ich den elektronischen Hinweiß des AA, dass die gewünschten Schriftstücke eingegangen sind
Na siehste...und frei nach Shakespeare: hier viel Lärm um nichts.Zitatkleines Update: :
again ein Update:
Der erwartete Geldsegen blieb aus; dafür flatterte heute wieder ein Brief ins Haus:
über ihren Antrag (...)kann ich noch nicht entscheiden, da die Angaben (...) nicht ausreichend sind!
- sie haben eine Arbeitsbescheinigung vom 05.02.24 bis 08.03.25 geschickt. Diese ist nicht ausreichend.
Bitte machen Sie Angaben zu Pkt 3.3 ....
Was jetzt 3.3 ist steht nirgends und weiß ich auchnicht. Aber ich denke, dass es um die 3 Wochen im Dez/Jan geht, an denen ich keine Einnahmen hatte bzw arbeitslos war. Obwohl KK und SV gezahlt wurden!
Ist das denn so ein Drama, dass ich mich da nicht arbeitslos gemeldet habe und ALG beantragt habe?
Bewilligtes ALG wird zum Monatsende ausgezahlt.ZitatDer erwartete Geldsegen blieb aus; :
Ging es denn nicht um die Zeit von 7.3. bis 5.4. ??ZitatDiese ist nicht ausreichend. :
DU musst die Nachweise nicht bringen. Du bist hier der ALG-Antragsteller, deshalb kriegst du die Post. Also weiterschicken zum AG... der muss gezahltes Arbeitsentgelt nachweisen.
Warum fragst du das Forum?ZitatIst das denn so ein Drama, dass ich mich da nicht arbeitslos gemeldet habe und ALG beantragt habe? :
ZitatWarum fragst du das Forum? :
weil heute Sonntag ist.
Ich kann natürlich morgen mal anrufen. Name und Nummer habe ich ja
denke aber, es ist besser zu warten was meine Firma macht.
Habe denen auch wieder die Kopie geschickt und gesagt dass es womöglich um Dez/Jan geht...
Aha. Und weil heute Sonntag ist, könnte das Forum wissen, warum dein AG nicht komplett alle Angaben zum Arbeitsentgelt gemacht hat?Zitatweil heute Sonntag ist. :

Richtig gedacht. Nur dein AG soll diese Nachweise liefern.Zitatdenke aber, es ist besser zu warten was meine Firma macht. :
Erst dann, und wenn auch sonst nichts mehr fehlt, beginnt die Arbeitsagentur zu rechnen, wieviel ALG dir zu bewilligen ist.
Danke für den Bericht aus deiner to-do-liste.ZitatHabe denen auch wieder die Kopie geschickt und gesagt dass es womöglich um Dez/Jan geht... :
Soooo: Jetzt wirds spannend, und jetzt benötige ich echt eure Hilfe:
Heute bekomme ich (!) - kein elektronischer Hinweiß, dass etwas beim AA eingegangen ist! - folgende Mail von meiner Firma:
Meldebescheinigung zur Sozialversicherung für den Arbeitnehmer nach §25 DEÜV
Abmeldung wegen Ende der Beschäftigung
Zeitraum: 01.01.2025 - 08.03.2025
Ich habe aber meine täglichen Arbeitsbestätigungen vom 13.01.2025 - 07.03.2025
Ich habe also nachweislich gearbeitet in dem Zeitraum, in dem die mich arbeitslos gemeldet haben und war in dem gesamten Zeitraum nicht krankenversichert!
Was soll ich jetzt tun bitte? Das mal meiner Firma sagen und die fragen was das soll? Das dem AA sagen? Oder gleich einen Anwalt nehmen?
Due DEÜV-Meldung sagt doch, dass für den Zeitraum bis einschließlich 7.3.25 Sozialabgaben abgeführt wurden.
Was ist jetzt das Problem?
ZitatMeldebescheinigung zur Sozialversicherung für den Arbeitnehmer nach §25 DEÜV :
Abmeldung wegen Ende der Beschäftigung
Zeitraum: 01.01.2025 - 08.03.2025
Das heißt lt. deinem Arbeitgeber hast du in dieser Zeit gearbeitet (weiter unten könnte auch stehen, was du in der Zeit verdienst hast). Und ab dem 09.03. war die Beschäftigung beendet. Und für den Neustart im April gibt es dann eine Anmeldung.
Auch das ist nicht besonders spannend. Dein AG schickt dir den Nachweis. Alles richtig. Und schnell isser auch.
Du reitest seit mind. 6.4. auf dem völlig falschen Pferd und in die falsche Richtung.
Nachweisbar der Arbeitsagentur vorlegen.ZitatWas soll ich jetzt tun bitte? :
MEHR gehört zunächst nicht zu deinen Pflichten.
Ende.
--->4 x Nein.Zitat-Das mal meiner Firma sagen und :
-die fragen was das soll?
-Das dem AA sagen?
-Oder gleich einen Anwalt nehmen?
ZitatNur dein AG soll diese Nachweise liefern. :
Zitat(Du sollst) Nachweisbar der Arbeitsagentur vorlegen. :
MEHR gehört zunächst nicht zu deinen Pflichten.
Ende.
Finde den Widerspruch
ZitatDu reitest seit mind. 6.4. auf dem völlig falschen Pferd und in die falsche Richtung. :
richtig, nur will das AA das von meiner Agentur wissen und ich soll ja nichts sagen. Meine Agentur scheint da aber auch nichts machen zu wollen.
Morgen werde ich das AA anrufen und fragen (Punkt)
---------------------------------------------------------
sorry muss euch aber noch etwas fragen:
Abmeldung wegen Ende der Beschäftigung vom 1.1. bis 8.3.
heißt auf meinem Deutsch, dass man mich abmeldet, da ich vom 1.1 bis 8.3. keine Beschäftigung hatte.
oder?
-- Editiert von User am 15. April 2025 18:44
Das ist kein Widerspruch. Du kriegst es noch raus.ZitatFinde den Widerspruch :
Deine Agentur ist dein AG UND hat dir gestern diesen Nachweis zugestellt.ZitatMeine Agentur scheint da aber auch nichts machen zu wollen. :
Du als ALG-Antragsteller musst der Arbeitsagentur diesen Nachweis vorlegen, hintragen, nachweislich zustellen.
Ja. Aber auch den Nachweis hinschicken.ZitatMorgen werde ich das AA anrufen und fragen :
Lies bitte #22
Auf deinem Deutsch spielt aber weder dein AG noch das AMT.ZitatAbmeldung wegen Ende der Beschäftigung vom 1.1. bis 8.3. :
Nein, das heißt es nicht.
ZitatAbmeldung wegen Ende der Beschäftigung vom 1.1. bis 8.3. :
heißt auf meinem Deutsch, dass man mich abmeldet, da ich vom 1.1 bis 8.3. keine Beschäftigung hatte.
oder?
Nein.
Das heißt: 1.1-8.3 Beschäftigung und danach Abmeldung, weil ab 9.3 keine Beschäftigung mehr.
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