was zählt zum Einkommen für Kinderzuschlag?

9. Mai 2023 Thema abonnieren
 Von 
magnexx
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
was zählt zum Einkommen für Kinderzuschlag?

Hallo zusammen,
ich möchte nachfragen, welche Geldeingänge für die Berechnung von Kinderzuschlag hinzugezogen werden, bzw. überprüfen, ob ich es bis jetzt richtig verstanden habe.

1. Arbeitslosengeld wird als Einkommen angerechnet.
2. Selbstverständlich, Einkünfte aus nichtselbstständiger und selbstständiger Arbeit, sowie Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, werden als Einkommen berücksichtigt.
3. Abfindungen werden vollständig auf den Zufluss-Monat angerechnet.
4. Wohngeld wird nicht als Einkommen angerechnet.
5. Einkommenssteuerrückerstattungen werden als Einkommen angerechnet.
6. Prämien für den Abschluss von Strom- oder Gasverträgen werden als Einkommen berücksichtigt.
7. Erstattungen von zu viel gezahlten Strom werden als Einkommen angerechnet.
8. Erstattungen von zu viel gezahlten Gas werden als Einkommen berücksichtigt.
9. Gelder, die im Rahmen von Bildungs- und Teilhabeleistungen für den Schulbedarf eines Schulkindes erhalten wurden, werden nicht als Einkommen angerechnet.
10. Heizkostenzuschüsse werden als Einkommen angerechnet. Hier beziehe ich mich, auf den Zuschuss der für die Heizperiode September bis Dezember 2022 einmalig an alle Wohngeld berechtigten Haushalte gezahlt worden ist.

Richtig?

Vielen Dank!

-- Editiert von User am 9. Mai 2023 13:43

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
smogman
Status:
Student
(2566 Beiträge, 838x hilfreich)

Sieht für mich alles stimmig aus, bis auf den Heizkostenzuschuss. Dieser müsste eigentlich anrechnungsfrei sein.

1x Hilfreiche Antwort

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