wie viel Elterngeld bei Einkommen aus Vermietung und Verpachtung?

17. September 2022 Thema abonnieren
 Von 
happy2
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 1x hilfreich)
wie viel Elterngeld bei Einkommen aus Vermietung und Verpachtung?

Ich bin mit meiner Frau verheiratet.
Wir werden im Oktober oder November 2022 unser erstes Kind bekommen.
Ich möchte Elterngeld beantragen.

Ich habe eine zu versteuerndes Einkommen von ca. 200.000 Euro pro Jahr, welches nur aus Vermietung und Verpachtung besteht.
Wie viel Elterngeld bekomme ich dann?
Oder muss ich mir einen Job als Angestellter besorgen, um die Höchstgrenze von 1.800 Euro Elterngeld pro Monat zu bekommen?

Danke

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mybe2
Status:
Schüler
(274 Beiträge, 46x hilfreich)

Soweit für mich klar, bei Gegenteiligem um Korrektur, ist Zweck des Elterngeldes den Wegfall von Einkommen mit 67% (s. Höchstgrenze) zu kompensieren, die durch die Geburt des Kindes iVm Verzicht auf Arbeit des Elternteils entsteht, um stattdessen das Kind zu erziehen und zu betreuen.

Einkommen aus Kapitalanlagen ist weder eine nicht-selbstständige noch selbstständige Arbeit, Gewerbebetrieb oder Land- o. Forstwirtschaft, weshalb mMn kein Einkommen vorliegt, was potenziell durch die Geburt eines Kindes wegfiele, was durch das Elterngeld kompensiert werden könne.

Edit: Die Antwort schließt den Sockelbetrag von 300 € mtl. nicht ein, sondern erstreckt sich auf das Grundsätzliche..

-- Editiert von User am 17. September 2022 22:48

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#2
 Von 
Schalkefan
Status:
Lehrling
(1280 Beiträge, 214x hilfreich)

Zitat (von happy2):
Wie viel Elterngeld bekomme ich dann?


300€

Zitat (von happy2):
Oder muss ich mir einen Job als Angestellter besorgen, um die Höchstgrenze von 1.800 Euro Elterngeld pro Monat zu bekommen?


Zu spät. Das Elterngeld wird aus dem Durchschnittslohn der letzten 12 Monate berechnet. Bei ihnen kommen, je nach Geburtszeitpunkt, wohl nur noch max 1-2 Monate zusammen. Wird wohl nicht reichen, um auf 1800 max Elterngeld zu kommen

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#3
 Von 
happy2
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke.

Das heißt, mein Einkommen aus Vermietung nützt mir also nichts um Elterngeld zu erhalten?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Schalkefan
Status:
Lehrling
(1280 Beiträge, 214x hilfreich)

Genau.
Elterngeld ist eine Ersatzleistung um den Wegfall eines Einkommens (zumindest teilweise) zu kompensieren.

Einkünfte aus V&V fallen ja durch die Geburt eines Kindes nicht plötzlich weg.

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#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32129 Beiträge, 5651x hilfreich)

Zitat (von Schalkefan):
Genau.
Ungenau.
Auch Erwerbslose (Personen ohne Erwerbseinkommen) haben Anspruch auf das Basis-EG.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#6
 Von 
Schalkefan
Status:
Lehrling
(1280 Beiträge, 214x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Ungenau


Nö. Die Frage lautete:

Zitat (von happy2):
Das heißt, mein Einkommen aus Vermietung nützt mir also nichts um Elterngeld zu erhalten?


Und die richtige Antwort darauf ist "genau"

Zitat (von Anami):
Auch Erwerbslose (Personen ohne Erwerbseinkommen) haben Anspruch auf das Basis-EG.


Wo habe ich gegenteiliges geschrieben?

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#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32129 Beiträge, 5651x hilfreich)

Zitat (von Schalkefan):
Und die richtige Antwort darauf ist "genau"
Genau. Hast Recht.
Der TE hat zu seinen 3 Fragen schon 3 Beiträge eröffnet und hat vermutlich inzwischen gelesen, wieviel er maximal als Elterngeld bekommen kann.




Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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