Hallo,
ich will dringend in eine wohnortnahe Rehabilitation, doch die nächste Reha-Klinik des Rentenversicherungsträgers ist mehr als 70 km entfernt!
Da wäre ich als schwer Kranker also fast täglich mehrere Stunden mit dem Fahrzeug unterwegs, wer will denn dass Verantworten?
wie weit ist eigentlich wohnortnah ?
Bescheid anfechten?
Bescheid anfechten?
@allesvorbei
stationäre aufnahme in der woche, am wochenende zuhause
hat die entsprechende klinik keine betten, muss der rentenversicherer eine andere klinik vorschlagen, gegebenfalls durchgehend stationär
sunbee
bewilligt wurde aber eine ambulante Rehamaßnahme! Geht nicht anders habe dringende Gründe dafür!
laut Gutachten würde eine stationäre maßnahme meinen Zustand eher verschlechtern!!!
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@stTom
ambulant heißt abends zuhause.
@allesvorbei
na was denn nun?
entweder du nimmst die ambulante an oder du läßt es. kommt drauf an, was du beantragt hast. wenn sowieso ne ambulante, dann schließ ich mich @stTom an.
sunbee
Seid mir nicht böse - aber ich finde eure Antworten ziemlich hart...
140 km täglich fahren müssen... ist auch eine Kostenfrage und wir wissen nicht, wovon der Fragesteller derzeit lebt und ob es aus diesen Mitteln zu "wuppen" ist...
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"VLG nefertari1968 <img src="http://www.smiliemania.de/smilie.php?smile_ID=1924">"
mich würde mal inetressieren welche gründe es gäbe sich nicht stationär behandeln zu lassen ... wenn man gesund werden will packt man das locker ...
Nefertari, nu sag halt mal, was du denn nun willst? Die können dir doch nicht einfach eine Klinik da hinstellen.
@nefertari
der threaderöffner hat ne ambulante reha beantragt respektive er will eine. selbst wenn er erst einen tag in dem ort gewohnt hätte bei antragstellung, hätte er wissen müssen, dass es vor der tür keine klinik gibt.
eine stationäre reha, die sein fahrproblem lösen würde, möchte er aus persönlichen gründen nicht....
soll der rentenversicherer - der sicher oft ne menge dämlicher entscheidungen trifft jedem eine klinik vor die tür bauen?
zur kostenfrage: die klinik erstattet nach abschluß der reha die fahrtkosten. erst dann, weil es ( für mich superseltsam) ne menge rehapatienten gibt, die gar nicht antreten oder gar mittendrin einfach nicht mehr erscheinen...
sunbee
ähem... wo bitte habe ich geschrieben, dass ich der Meinung wäre, jeder müsste eine Reha-Klinik vor der Haustür haben?
Richtig... gar nicht!
Ich hatte lediglich Verständnis für die Aufwendung/Auslage der Fahrtkosten geäußert.
Die Gründe dann keine stat. Behandlung durchführen zu lassen - kann ich - wie ihr anderen auch - ebenfalls nicht nachvollziehen...
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"VLG nefertari1968 <img src="http://www.smiliemania.de/smilie.php?smile_ID=1924">"
siehst du @nefertari, die fahrtkosten werden erstattet. er kann sogar, bei übergangsgeld um vorschuß bitten, dafür gibts formulare. bei rehabewilligung liegen die dinger gleich mit im brief, er weiß des also!
lg
sunbee
-- Editiert von sunbee1 am 24.06.2006 06:50:19
hallo, geht mir wieder etwas besser, daher will ich kurz Stellung nehmen!
Ich seit mehr als 4 jahren schwer krank und versorge obendrein noch meine Eltern ( beide Pflegefall ) die eine 24 Stunden Betreuung benötigen. Da ich zeitweise sehr fertig bin habe ich eine Reha beantragt, man bewilligte eine stationäre Maßnahme ca. 450 km von meinem Wohnort entfernt. Betreuungspersonal für meine Eltern wurde nicht bewilligt. Da ich kein Hartz IV bekomme ( weil ich Eigentum habe, welches zwar vollfinanziert ist ) aber man bei der ARGE der Meinung war, wer Eigentum hat braucht kein HarzIV. Aus diesem Grunde bekomme ich auch kein Übergangsgeld. Aufgrund meiner Medikation darf ich auch nicht mit dem Auto fahren ( steht auch schon fast 3 Jahre nur noch rum). Mit öffentlichen Verkehrsmitteln kann ich aus gesundheitlichen Gründen nicht fahren. Wenn mein Sohn mich beispielsweise zum Gutachter gefahren hat ( der war ca, 20 km entfernt ) haben wir fast 3 Stunden gebraucht, weil er ständig wegen meiner Probleme anhalten musste und ich erst ein wenig frische Luft benötigte. Bei einer Fahrt von 70 km wäre ich da den ganzen Tag unterwegs! Es gibt außerdem sehr gute Kliniken an meinem Wohnort, die werden aber aufgrund dessen von der DRV abgelehnt, weil diese keine Trägerin dieser Einrichtungen ist!
Aufgrund dieser Situation hat mein Arzt mich für Reiseunfähig befundet!
Die DRV möchte aber erst nach Abschluß der Reha eine Rente bewilligen!
Ich sitze also in der Zwickmühle !!!
WWer haftet eigentlich, wenn die DRV das Attest meines Arztes ignoriert und mich zwangsweise dort hinbeordert und mir unterwegs etwas passiert?
Und jetzt?
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