wieviel hartz4 bekäme ich?

22. Juni 2010 Thema abonnieren
 Von 
fremenfan
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
wieviel hartz4 bekäme ich?

ich wollte mal nachfragen, was ich an hartz 4 insgesamt bekommen würde.

ich hab eine zweiraumwohnung (miete 525€ davon 155€ nebenkosten und 370 kaltmiete).
(hier auch meine frage: wenn man schon in der wohnung wohnt, muss man dann umziehen in eine billigere oder bezahlt das amt die miete einfach nur bis zu einem bestimmten betrag?)

bekomme ich noch kindergeld wenn ich „arbeitslos" bin?
ich bin nämlich 100% schwerbehindert - schwerhörig, da gelten evtl andere regeln, da ich während meiner ausbildung auch noch kigeld bekommen habe.

ansonsten hab ich keinerlei einnahmen.

bekommt man trotzdem hartz4 wie jeder andere, wenn man seine ausbildung gekündigt bekommen hat? das habe ich nämlich, soll jetzt aber hier nicht zur debatte stehen.
ich habe nämlich überlegt, ob man dann "strafabzüge" kriegt

danke im voraus

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33991 Beiträge, 17647x hilfreich)

Hi,

die Miete ist mit Sicherheit überhöht, so daß nach einer gewissen Zeit nur noch ein bestimmter Satz gezahlt wird. Kindergeld wird auf Alg 2 angerechnet, insofern ist es völlig egal, ob Sie welches kriegen oder nicht. Und für das Kündigen der Ausbildung dürfen Sie zumindest mit einer dreimonatigen Kürzung des Alg-2-Satzes rechnen.

Gruß vom mümmel

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#2
 Von 
fremenfan
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

ich hab sie ja nicht selbst gekündigt, es wurde mir gekündigt, wegen vieler fehlzeiten, da ich psychische und persönliche probleme hatte.
aber das ist ja unwichtig hier.

wird gehörlosengeld mit eingerechnet?


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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33991 Beiträge, 17647x hilfreich)

Hi,

wenn Ihnen die Ausbildung durch eigenes Verschulden gekündigt wurde, hat das die gleiche Konsequenz wie die Eigenkündigung. Was das Gehörlosengeld anbelangt, so gibt es keine bundeseinheitliche Regelung, da nur wenige Bundesländer Gehörlosengeld zahlen - das werden Sie dann wohl bei der ARGE erfragen müssen.

Gruß vom mümmel

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#4
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13187 Beiträge, 4487x hilfreich)

@fremenfan:

Wohnst Du alleine?

Bei einer arbeitgeberseitigen Kündigung wegen Fehlzeiten dürfte - sofern jeweils entsprechende AU-Bescheinigungen vorliegen - wohl kaum von einer selbstverschuldeten Kündigung auszugehen sein. Sofern die Fehlzeiten natürlich unentschuldigt sind, bzw. zumindest ohne ärztliches Attest, sieht das allerdings anders aus.

Zur Wohnung: Es spricht eigentlich alles dafür, dass die derzeitige Wohnung tatsächlich unangemessen teuer ist (jedenfalls wenn Du alleine wohnst). Die derzeitige Miete wird deshalb nur solange übernommen, wie Du brauchst, um eine kostengünstigere Wohnung anzumieten und umzuziehen. Üblicherweise sind das zunächst mal max. 6 Monate. Die Mietübernahme erfolgt allerdings sowieso lediglich bei ALG II Bezug. Bei ALG I werden keine Unterkunftskosten zusätzlich übernommen.

Die Frist beginnt auch erst zu laufen, nachdem die ARGE Dich zur Kostensenkung aufgefordert hat. Wenn diese Aufforderung erfolgt, muss die ARGE, wenn Du dann umziehst, die durch die Wohnungssuche und den Umzug entstehenden Kosten tragen. Auch eine eventuelle Mietkaution wird dann - als zins- und tilgungsfreies Darlehen - von der ARGE übernommen.

Zur Anrechnung des Gehörlosengeldes: Hier müsste man prüfen, ob es sich ggf. um eine zweckbestimmte Einnahme handelt. Die wäre anrechnungsfrei. Um das zu prüfen, müsste man zumindest wissen, in welchem Bundesland Du wohnst, und am besten auch, in welcher gesetzlichen Grundlage das Gehörlosengeld geregelt ist.

Gruß,

Axel

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"Ausführliche Infos zu ALG 2 auf meiner Website: http://www.axelkrueger.info"

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#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33991 Beiträge, 17647x hilfreich)

@ Axel,

unter "Fehlzeiten" verstand ich hier unentschuldigtes Fehlen. Insofern sind wir uns einig - eine krankheitsbedingte Kündigung kann der TE natürlich nicht angelastet werden.

Gruß vom mümmel

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#6
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13187 Beiträge, 4487x hilfreich)

@muemmel:

Ich vermute durchaus auch, dass es sich wohl um "unentschuldigte" Fehlzeiten handelt, wollte das aber dennoch klarstellen. :cheers:

Gruß,

Axel

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"Ausführliche Infos zu ALG 2 auf meiner Website: http://www.axelkrueger.info"

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#7
 Von 
fremenfan
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

vielen Dank erstmal.

In erster Linie muss ich klarstellen, dass die Fehltage meistens entschuldigt sind. Schätzungsweise zu 90%. Ich habe laut Schulzeugnis 120 Fehltage (damit ist nicht ohne Entschuldigung gemeint, sondern einfach wann ich nicht da war), davon sind vllt 10-20 unentschuldigt.

Wie sieht das da jetzt aus?

ich wohne übrigens alleine ja. Aber ich möchte aus der Wohnung nicht raus :(
Wenn die ARGE mir den max. Betrag von ich glaube 378€ sind das zahlt, kann ich doch für die restliche Differenz selber geradestehen. :(

Mein Gehörlosengeld ist anrechnungsfrei (Bundesland Berlin), das hab ich irgendwo mal gelesen, da es ja krnakheitsbedingt für Hörgerätebatterien etc ist.

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#8
 Von 
guest-12317.05.2011 21:04:02
Status:
Schüler
(397 Beiträge, 119x hilfreich)

Kindergeld:
Du kannst Kindergeld bekommen, wenn die Voraussetzungen des § 32 Abs. 4 EStG erfüllt sind. Prüf mal Nr. 1, Nr. 2c und, als letzter Anker, Nr. 3.

Erhälst du Kindergeld, wird es auf das ALG II angerechnet.

Kündigung:
War es eine Ausbildung mit sozialversicherungspflichtigem Ausbildungsentgelt? Wenn ja, und die Ausbildung lief mind. ein Jahr, besteht Anspruch auf ALG I. Bei einer selbstverschuldeten Kündigung (und das würde ich bei 20 Fehltagen bejaen) gibt es aber erstmal eine 3-monatige Sperre.

ALG II:
Wie bereits von anderen geschrieben ist die Miete unangemessen.
Verhängt die Agentur für Arbeit beim ALG I eine Sperrre, wird auch die ALG II-Regelleistung in dieser Zeit um 30% vermindert (bei U25 unter Umständen noch mehr).

quote:<hr size=1 noshade>Wenn die ARGE mir den max. Betrag von ich glaube 378€ sind das zahlt, kann ich doch für die restliche Differenz selber geradestehen. <hr size=1 noshade>


Wenn du dir das leisten kannst, kannst du es natürlich tun.

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#9
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13187 Beiträge, 4487x hilfreich)

@fremenfan:

Rund 150 Euro Miete aus der Regelleistung selber zu zahlen, dürfte auf Dauer unmöglich sein.

Mal als Hinweis am Rande: Die Angemessenheitsgrenzen als Brutto-Warmmiete in Berlin sind rechtswidrig und nicht haltbar. Mit Geduld und anwaltlicher Hilfe kann man da vielleicht etwas mehr Geld vom Jobcenter erstreiten. Die volle Miete wird aber mit Sicherheit nichtmal annähernd übernommen.

Gruß,

Axel

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"Ausführliche Infos zu ALG 2 auf meiner Website: http://www.axelkrueger.info"

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#10
 Von 
fremenfan
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

quote:
Wenn du dir das leisten kannst, kannst du es natürlich tun.


dann bin ich ja beruhigt. denn alleine darum, die wohnung nicht zu verlieren, geht es mir.
und ich weiß, dass es so reicht ;)

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#11
 Von 
fremenfan
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

übrigens kann ich die ausbildung evtl doch weitermachen, hab heute nochmal alles drangesetzt und gespräche geführt, vllt bekomm ich doch noch eine chance. ich hoffe...

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