witwerrente,bundesbeamtenrecht, ingetragene partne

23. April 2014 Thema abonnieren
 Von 
freeman123
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 6x hilfreich)
witwerrente,bundesbeamtenrecht, ingetragene partne

witwerrente und der zeitpunkt der eheschließung bei gleichgeschlechtlichem paar

meine frage bezieht sich auf den zeitpunkt der eheschließung bei gleichgeschlechtlichen ehen und inwiefern hier ein zusammengang zur sog. witwerrente bestehen könnte?

mich interessiert also nicht die dauer der ehe, sondern der zeitpunkt, an dem die geschlossen wurde.

wir sind seit 15 jahren ein paar und seit 2012 eine sog. eingetragene partnerschaft, wie es bei gleichgeschlechtlichen ehen heißt.

partner 1: jahrgang 1936

partner 2: jahrgang 1974

eingetragene partnerschaft seit: 2012.

frage: ist es richtig, das wenn ein bundesbeamter seinen freund "heiratet" und er zum zeitpunkt der eingetragenen lebenspartnerschaft älter als 65 ist, der z.b. jüngere partner, nach dem tod des 1. älteren partners, keinen anspruch auf die witwerrente hat?

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-- Editiert freeman123 am 23.04.2014 11:53




5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Tantchen Emma
Status:
Beginner
(83 Beiträge, 70x hilfreich)

Hallo freeman,

das ist etwas pauschal, aber im Grunde richtig.
Wenn Partner 1 bei Eintragung der Lebenspartnerschaft bereits sein Pensionsalter erreicht hat und auch Pensionär war, hat Partner 2 keinen Anspruch auf Witwergeld nach dem Beamtenversorgungsgesetz.
(§ 19 Abs.1 S.2 Nr.2 Beamtenversorgungsgesetz).

In diesem Fall kann bei Tod von Partner 1 die 2 aber einen Antrag auf Nachversicherung stellen.
Dann zahlt der Dienstherr von Partner 1 Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung nach für die Zeit der Verbeamtung. Bei der gesetzlichen Rentenversicherung kann dann ein Antrag auf Witwerrente gestellt werden.

Diese Regelungen gelten ganz unabhängig davon, ob eine Ehe oder eine Lebenspartnerschaft besteht.

Grüße

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"- keine Rechtsberatung, nur meine persönliche Meinung - "

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#2
 Von 
freeman123
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 6x hilfreich)



moin tanchen emma,


vielen dank für deine einschätzung. auch die quelle aus dem beamtenversorgungsgesetz ist gut. ich hatte so vor ein paar wochen auf die selbe frage, eine email , von einer rentenberatungstelle bekommen, mit einer gegenteiligen antwort und ohne hinweis auf eine quelle. darum hier noch einmal die frage und leider wird deine antwort dann die richtige sein.


"alle menschen sind nicht gleich, aber gleichwertig." carolin emcke


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#3
 Von 
freeman123
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 6x hilfreich)




achso und @ tanchen emma danke auch für den tip mit dem antrag auf nachversicherung.

also 2 ist nicht beamter und kann aber auf antrag und gewährung selbigen, beiträge des dienstherrn von partner 1 zu seinem rentenkonto bekommen und dann quasi doch später bei renteneintritt so was wie eine witwerrente bekommen?

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#4
 Von 
Tantchen Emma
Status:
Beginner
(83 Beiträge, 70x hilfreich)

Hallo freeman,

wenn Partner 1 stirbt, kann Partner 2 die Nachversicherung beantragen.
Dann wird bei der Rentenversicherung ein neues Rentenkonto eröffnet für P 1. Auf dieses zahlt der Dienstherr die Rentenbeiträge ein.
Die Beiträge kommen also nicht auf das Rentenkonto von P 2.

Partner 2 kann dann (bzw. sollte dies zeitgleich mit dem Antrag auf Nachversicherung tun) eine Witwerrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung beantragen. Diese berechnet sich aus 25 % der Rentenanwartschaften, die auf dem Rentenkonto von Partner 1 sind.

Partner 2 sollte sich darauf einstellen, dass das Verfahren der Nachversicherung einige Zeit in Anspruch nehmen kann. Manche Dienstherren lassen sich gerne ein bisschen Zeit bei der Sache.
Außerdem fällt die Witwerrente nach einer Nachversicherung meistens niedriger aus, als das Witwergeld.
Andere Alternativen kenne ich aber nicht.

Grüße

P.S.: schönes Zitat :)


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"- keine Rechtsberatung, nur meine persönliche Meinung - "

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#5
 Von 
freeman123
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 6x hilfreich)



moin tantchen emma


melde mich sehr spät. für die 2. antwort auch noch einmal ein dickes danke schön

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