wohngeld anrechnung weihnachts + urlaubsgeld

12. Januar 2016 Thema abonnieren
 Von 
fb432267-95
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
wohngeld anrechnung weihnachts + urlaubsgeld

Hallo :) ....mir stellt sich die frage .... wenn man wohngeld beantragt und grade einen Job angetreten hat... dann werden ja die Einkünfte der nächsten 12 Monate und daraus der Durchschnitt genommen zur Berechnung oder? Problem is .... mal angenommen eintrittstermin in den Betrieb ist 1.12. und weihnachtsgeld wird meißt im 11. gezahlt... und wenn urlaubsgeld, dann im Juni oder Juli.... is das wirklich rechtens dass die wohngeldstelle x masgeld, was erst ende des bewilligungszeitraums zufließt und urlaubsgeld, was erst in 6 Monaten kommt (wenn denn) jetzt schon mit anrechnen kann? Das durch 12 geteilt wird is klar, aber sind dann immer noch ca 160 Euro die zwar angerechnet würden, welche man aber nicht zur Verfügung hat.... man beantragt doch wohngeld um die mietkosten tragen zu können.... wenn die jetzt 160 Euro mehr Einkommen anrechnen als man hat kann man die miete ja immernoch nicht zahlen -.- was n das für quak... *_*

-- Editier von fb432267-95 am 12.01.2016 20:39




2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Rechtsanwalt David Witzel
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 21x hilfreich)

http://www.123recht.net/Wohngeld-Einkommensanrechnung-__a157147.html

11x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Rechtsanwalt David Witzel
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 21x hilfreich)
1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 298.681 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
120.735 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Wurde Ihr Pflegegrad zu niedrig eingestuft?
Wir schreiben Ihre Widerspruchsbegründung. Dabei entstehen für Sie keine Kosten.