Guten Tag,
ich habe eine Frage bzw. 2. Wohngeldantrag und Angabe von Krankengeld. Muss man das Jahresbruttoentgeld oder Jahresnettoentgeld angeben? Und vom aktuellen Jahr, also für 2024? Ich hatte im Oktober 2023 einen Antrag gestellt, wird dann das rückwirkende Einkommen angerechnet oder das für den Bewilligungszeitraum voraussichtliche Einkommen?
Vielen Dank!
wohngeldantrag bei Bezug von Krankengeld
4. Februar 2024
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Frage vom 4. Februar 2024 | 15:09
Von
Status: Frischling (38 Beiträge, 0x hilfreich)
wohngeldantrag bei Bezug von Krankengeld
#1
Antwort vom 5. Februar 2024 | 14:58
Von
Status: Bachelor (3430 Beiträge, 1147x hilfreich)
Also ich habe mir gerade mal einen beliebigen Wohngeldantrag angesehen. Da ist Bruttobetrag sogar unterstrichen und auch im zusätzlichen Merkblatt ist nochmals darauf hingewiesen. Dazu fügt man dann den Krankengeldbescheid als Nachweis bei. Es wird eine Einkommensprognose für die Zukunft aufgestellt.
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