ich möchte gerne einen bekannten bei mir vorübergehend in der wohnung aufnehmen. leistet die arge hierzu einen mietzuschuss oder ähnliches ohne das mein vermieter davon in kenntnis gesetzt wird, dass mein bekannter bei mir -vorübergehend- wohnt?
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"Oase"
zahlt die arge bei privatunterkunft?
10. Dezember 2007
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Frage vom 10. Dezember 2007 | 11:20
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
zahlt die arge bei privatunterkunft?
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#1
Antwort vom 10. Dezember 2007 | 15:56
Von
Status: Gelehrter (10618 Beiträge, 2433x hilfreich)
@s keul
der vermieter muss über untervermietung in kenntnis gesetzt werden.(steht sicher auch im mv).
ggf fragt die arge auf dem antrag bei untervermietung nach dem vermieter.
sunbee
#2
Antwort vom 10. Dezember 2007 | 18:11
Von
Status: Weiser (17802 Beiträge, 8070x hilfreich)
Sie sollten einen Untermietvertrag machen. Damit dürfte Ihr Bekannter es leichter bei der ArGe haben.
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