zahlt die arge bei privatunterkunft?

10. Dezember 2007 Thema abonnieren
 Von 
S. Keul
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
zahlt die arge bei privatunterkunft?

ich möchte gerne einen bekannten bei mir vorübergehend in der wohnung aufnehmen. leistet die arge hierzu einen mietzuschuss oder ähnliches ohne das mein vermieter davon in kenntnis gesetzt wird, dass mein bekannter bei mir -vorübergehend- wohnt?

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"Oase"

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@s keul

der vermieter muss über untervermietung in kenntnis gesetzt werden.(steht sicher auch im mv).
ggf fragt die arge auf dem antrag bei untervermietung nach dem vermieter.

sunbee

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Sie sollten einen Untermietvertrag machen. Damit dürfte Ihr Bekannter es leichter bei der ArGe haben.

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