A hat am 12.7.07 eine 2-jährige Berufsausbildung abgeschlossen. A hat sich seit diesem Zeitpunkt weder arbeitsuchend noch arbeitslos bei der örtlichen Agentur für Arbeit gemeldet. A wurde weder während der Ausbildung noch vom Arbeitgeber über die Pflicht zur Meldung informiert. Erst als A ein Schreiben der Krankenkasse (da bisher keine Information über Weiterversicherung vorliegt) erhielt, wurde A über die Pflicht zur Arbeitslosmeldung in Kenntnis gesetzt.
Inwiefern ist es für A zum heutigen Tag noch möglich, sich rückwirkend zum 12.7. arbeitslos zu melden?
Kann A noch Arbeitslosengeld rückwirkend beantragen? Werden Sperrzeiten verhängt? Kann A mit dem vollen Arbeitslosengeld rechnen oder gibt es Abstriche in der Höhe?
Vielen Dank!
Mfg Rob
zu spät arbeitslos gemeldet - Werden Sperrzeiten verhängt?
Bescheid anfechten?
Bescheid anfechten?
Hi,
eine rückwirkende Arbeitslosmeldung gibt es nicht. Die Sperrfrist für die verspätete Meldung beträgt 1 Woche. Und mal interessehalber: Wovon hat A denn die letzten 2 Monate gelebt? Normalerweise meldet man sich doch schon deswegen arbeitslos, um Geld zu bekommen...
Gruß vom mümmel
Es ist ja jetzt sogar so, dass man sich bei befristeten Arbeitsverhältnissen 3 Monate vorher schon beim Amt melden muss, um keine Sperre zu erhalten.
Da er ja wusste, dass seine Ausbildung endet, hätte er dies ja rechtzeitig tun können.
Desweiteren muss ich @muemmel recht geben, wovon hat er denn gelebt?
Man macht sich doch rechtzeitig Gedanken darüber, wo Geld herkommt und wie es beruflich weitergeht.
LG beijing
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Ich weiss nicht, wovon A gelebt hat. Möglicherweise von Ersparnissen. Das war eher eine fiktive Situation von mir. Normalerweise meldet man sich ja tatsächlich arbeitslos, nicht nur wegen Alg, sondern auch um irgendwelche Bewerbungs- und Reisekosten erstattet zu bekommen.
Was noch interessant wäre ist der Punkt Krankenkasse. Es wurden ja die Abmeldung geschickt und keine Beiträge gezahlt. Dort hätte A sich ja eigentlich selbst versichern müssen, oder sehe ich das falsch?
@robfin,
ja er hätte sich zu einem Mindestbeitrag bei der GKV selbst versichern müssen
Gruss
Ist alles richtig was hier gesagt wurde...
Nur eine Sperrzeit hat er nciht zu befürchten, denn die Sperrzeit bei verspäteter Arbeitsuchendmeldung gibt es nicht bei einer betrieblichen Ausbildung. Das heißt, wenn er sich jetzt Alo meldet kriegt er auch ab jetzt Geld und ist wieder Krankenversichert
Und jetzt?
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