:( Aufklärung Vergleichsgebühren

28. Januar 2003 Thema abonnieren
 Von 
Wolfgang J
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
:( Aufklärung Vergleichsgebühren

Hallo,

vor kurzem hatte ich eine Verhandlung, die auch zuerst von der Rechtsschutzversicherung abgedeckt war. Nun hatte aber die Gegenseite "plötzlich noch angebliche" Forderungen gegen mich ins Spiel gebracht die an den Haaren herbei gezogen waren.
Nicht das meine Anwältin total überfordert war und das Ergebniss ein Vergleich war. Jetzt bezahlt auch die Rechtsschutzversicherung nur die Hälfte weil Forderungen gegen mich nicht versichert seien.
Streitwert waren 10.000 € wovon ich jetzt 5000.- in Raten a. 250.- € bekomme. Und 1000.-€ soll ich jetzt auch noch bezahlen für eine Anwältin der man alles vorsagen musste.

Meine Frage nun:

Muss der Anwalt mich vorher nicht über die Kosten für Vergleich aufklären?

Gruss

Wolfgang

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Rostu
Status:
Schüler
(255 Beiträge, 43x hilfreich)

Den Vergleich bestimmen Sie, nicht die Anwältin. Diese ist nur notwendig, da vor den Landgerichten Anwaltszwang herrscht. Ihnen steht aber die Entscheidung über Ihre Forderung zu. Wenn Sie dem Vergleich so zugestimmt haben, hat das eben die besagte Kostenfolge. Diese ergibt sich aus dem Gesetz. Eine Aufklärung darüber ändert an dieser Folge nichts.

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"Joh. 19, 22"

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#2
 Von 
Wolfgang J
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, aber vorher habe ich noch nie einen Vergleich geschlossen und daher auch nicht gewusst welche Kosten da auf mich zukommen.
Hat ein Anwalt nicht die Pflicht seinen Mandanten über die Folgen und Kosten aufzuklären?

Gruss

Wolfgang

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#3
 Von 
Rostu
Status:
Schüler
(255 Beiträge, 43x hilfreich)

Eigentlich ja. Nur wenn der Mandant an der Verhandlung teilnimmt, kann er ja bei Unklarheiten fragen. Er stimmt ja zu, daß der und der noch soundso viel zu bezahlen hat. Der Sinn des beliebten Spruchs "die Kosten werden gegeneinander aufgehoben" liegt auch auf der Hand.

Man hätte natürlich auch ganz verlieren können. Dann wäre die Kostenlast noch weit höher ausgefallen. Jedoch kann man von guten RAs erwarten, daß sie den Mandanten über das Kostenrisiko der jeweiligen Prozeßbeendigung nicht im Unklaren lassen.

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"Joh. 19, 22"

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