Hallo,
verstehe nicht den Kostenfestsetzungsantrag gemäß § 103ff ZPO vom AG.
Würde mich freuen, wenn mir da bitte Jemand das erklären könnte.
Mein Lebenspartner und ich sind verklagt worden als Gesamtschuldner
Nun kam die Endabrechnung des Gegenanwalts.
Das Amtsgericht schickte [b]jJedem von uns eine Kosten-Rechnung[/b] [/b]und zwar immer über den gesamten Gegenstandswert.
Hat das seine Richtigkeit, dass jeder von uns an den Anwalt bezahlen muss.
Hoffe ich habe mich verständlich ausgedrückt.
Danke, schon mal für eine Antwort.
-- Editiert von User am 4. November 2025 07:55
2 Anwaltsrechnungen für eine Gesamtforderung
3. November 2025
Thema abonnieren
Frage vom 3. November 2025 | 16:30
Von
Status: Frischling (37 Beiträge, 3x hilfreich)
2 Anwaltsrechnungen für eine Gesamtforderung
#1
Antwort vom 3. November 2025 | 17:30
Von
Status: Unbeschreiblich (34228 Beiträge, 17724x hilfreich)
Aber 2 x für einen Streitwert???? Beide haften gesamtschuldnerisch. Und da das Gericht nicht entscheidet, wer zahlt, schickt es die Rechnung an beide. Bezahlt werden muss aber nur einmal. Siehe hier unter Punkt 2: https://www.rvg-rechner.de/kostenfestsetzung-fuer-und-gegen-mehrere-streitgenossen/
-- Editiert von User am 3. November 2025 17:31
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
296.410
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Ähnliche Themen
-
5 Antworten
-
1 Antworten