500€ Startgebühr beim Anwalt: Ist das normal?

13. März 2026 Thema abonnieren
 Von 
Heike83
Status:
Schüler
(293 Beiträge, 1x hilfreich)
500€ Startgebühr beim Anwalt: Ist das normal?

Guten Tag. Wenn ein Anwalt für eine weitere Rechtsvertretung 500 € verlangt, ist das eine überteuerte Summe oder ist das normal für eine Vertretungsübernahme?

Recht herzlichen Dank für eine Auskunft

-- Editiert von Moderator topic am 13. März 2026 17:55

-- Thema wurde verschoben am 13. März 2026 17:55




15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129512 Beiträge, 41307x hilfreich)

Aufgrund der unbekannten Faktoren / Unwägbarkeiten ist das in Ermangelung hellseherischer Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.

Für eine einfache Erstberatung überteuert, beim Strafverteidiger geradezu ein Schnäppchen ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40050 Beiträge, 6530x hilfreich)

Zitat (von Heike83):
Wenn ein Anwalt für eine weitere Rechtsvertretung 500 € verlangt, ist das eine überteuerte Summe
Nein. Eine weitere Rechtsvertretung ist eben keine Erstberatung, sondern je nach Ziel... vielfältige und langwierige juristische Arbeit.
Die *Startgebühr* ist eine Vorauszahlung auf weitere Leistungen, also ein Vorschuss nach § 9 RVG.

Zitat (von Heike83):
ist das normal für eine Vertretungsübernahme?
Für ein Mandat? Man wird dem Anwalt in etwa geschildert haben, um was es geht. Ein Anwalt hat das Recht, solch eine Summe als *Startgebühr* zu verlangen.
...es kommt halt drauf an.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42360 Beiträge, 14723x hilfreich)

Normal ist es, was leider bei vielen möglichen Mandanten nicht ankommt, dass ein Anwalt kein Bankinstitut mit Kreditabteilung unterhält; dass ohne entsprechenden Vorschuss keine Tätigkeit erwartet werden kann. Und der richtet sich nach Zeitaufwand, Gegenstandswert, und der Vereinbarung, die Mandant und Anwalt treffen.

wirdwerden

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#4
 Von 
Heike83
Status:
Schüler
(293 Beiträge, 1x hilfreich)

Wenn man sich das finanziell nicht leisten kann, kann man Prozesskostenhilfe oder eine ähnliche Hilfe beantragen?

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129512 Beiträge, 41307x hilfreich)
Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
3,141592653
Status:
Bachelor
(3452 Beiträge, 1335x hilfreich)

Gibt es eine Honorarvereinbarung?
Wenn ja, dann vorher klären...

Signatur:

Ich schreibe was ich denke, auch wenn die Kleingeister das nicht vertragen können (und weinen :P)

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#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42360 Beiträge, 14723x hilfreich)

Abgesehen davon, wir wissen nicht, ob es um das bereits anhängige Scheidungsverfahren geht, ob es um den Rest geht, der noch außergerichtlich zu regeln ist. Wenn es um letzteres geht, ist kaum vorstellbar, dass das so ganz einfach mit Beratungshilfe realisierbar ist; schaut Euch mal die Anfrage im Unterforum Familienrecht an. Und der Bruder der Fragestellerin arbeitet ja, verdient also auch. Ob da die Voraussetzungen für staatliche Subventionen da sind, ist auch zu überprüfen.

Warum bespricht der Bruder das nicht mit seinem Anwalt?

wirdwerden

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#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42360 Beiträge, 14723x hilfreich)

Abgesehen davon, wir wissen nicht, ob es um das bereits anhängige Scheidungsverfahren geht, ob es um den Rest geht, der noch außergerichtlich zu regeln ist. Wenn es um letzteres geht, ist kaum vorstellbar, dass das so ganz einfach mit Beratungshilfe realisierbar ist; schaut Euch mal die Anfrage im Unterforum Familienrecht an. Und der Bruder der Fragestellerin arbeitet ja, verdient also auch. Ob da die Voraussetzungen für staatliche Subventionen da sind, ist auch zu überprüfen.

Warum bespricht der Bruder das nicht mit seinem Anwalt?

wirdwerden

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#9
 Von 
Schalkefan
Status:
Lehrling
(1671 Beiträge, 289x hilfreich)

Zitat (von Heike83):
Wenn man sich das finanziell nicht leisten kann, kann man Prozesskostenhilfe oder eine ähnliche Hilfe beantragen?

Wenn man sich schon den Vorschuss nicht leisten kann, wie will man dann die Endabrechnung begleichen können?

-- Editiert von User am 14. März 2026 08:47

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#10
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40050 Beiträge, 6530x hilfreich)

Zitat (von Heike83):
Wenn man sich das finanziell nicht leisten kann, kann man Prozesskostenhilfe oder eine ähnliche Hilfe beantragen?
Beantragen kann man in D alles.
Oft wird ein Antrag aber auch abgelehnt.... aus verschiedenen Gründen.
Es kommt hier wohl drauf an, für welches Rechtsgebiet man den Anwalt bzw. die PKH/VKH braucht.
Und auch darauf, ob der Anwalt, der die Startgebühr verlangt, dann für einen PKH-Mandanten noch tätig werden will. Dazu ist er nicht verpflichtet.

Ich frage mich schon länger: ...ob @Heike 83 seit Jahresanfang auch nur irgendeine Frage mal vorher gegoogelt hat?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#11
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42360 Beiträge, 14723x hilfreich)

... und ich frage mich in Ergänzung, ob Heike seit Jahresanfang irgendwann einmal die zahlreichen antworten der Helfer nicht nur gelesen hat, sondern auch versucht hat, sie zumindest im Ansatz zu verstehen.

wirdwerden

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#12
 Von 
cirius32832
Status:
Unparteiischer
(9812 Beiträge, 2070x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
sondern auch versucht hat, sie zumindest im Ansatz zu verstehen.


Vielleicht waren es nicht die Wunschantworten

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#13
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42360 Beiträge, 14723x hilfreich)

Für Wunschantworten brauch ich kein Forum. Die kann ich mir auch ganz alleine zurecht basteln und danach leben.

wirdwerden

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#14
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40050 Beiträge, 6530x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
und ich frage mich
---heute---- ob unter dem Account evtl. längst der Bruder schreibt.
Denn seit Jahresbeginn und der ursächlichen *Scheidungsfrage* ging es immer nur um Fragen nach
Geld..Geld..Geld.. wer muss zahlen...was muss ich zahlen---muss ich alles zahlen...warum so teuer...alles so teuer... usw.... :augenroll:

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#15
 Von 
Rechtsanwalt Thomas Bohle
Status:
Schüler
(487 Beiträge, 433x hilfreich)

@Heike83

Wenn ein Rechtsanwalt tatsächlich 500 € für eine weitere Rechtsvertretung fordert, wäre das ein Schnäppchen.

Denn 1000 € (oder mehr) ALS VORSCHUSS wäre eher üblich, wenn es offenbar um höchst streitige Familiensachen geht und die VKH nicht in Betracht kommen sollte (worauf der RA hinweisen muss).

MfG

RA Thomas Bohle

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