Guten Tag. Wenn ein Anwalt für eine weitere Rechtsvertretung 500 € verlangt, ist das eine überteuerte Summe oder ist das normal für eine Vertretungsübernahme?
Recht herzlichen Dank für eine Auskunft
-- Editiert von Moderator topic am 13. März 2026 17:55
-- Thema wurde verschoben am 13. März 2026 17:55
500€ Startgebühr beim Anwalt: Ist das normal?
Aufgrund der unbekannten Faktoren / Unwägbarkeiten ist das in Ermangelung hellseherischer Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.
Für eine einfache Erstberatung überteuert, beim Strafverteidiger geradezu ein Schnäppchen ...
Nein. Eine weitere Rechtsvertretung ist eben keine Erstberatung, sondern je nach Ziel... vielfältige und langwierige juristische Arbeit.Zitat :Wenn ein Anwalt für eine weitere Rechtsvertretung 500 € verlangt, ist das eine überteuerte Summe
Die *Startgebühr* ist eine Vorauszahlung auf weitere Leistungen, also ein Vorschuss nach § 9 RVG.
Für ein Mandat? Man wird dem Anwalt in etwa geschildert haben, um was es geht. Ein Anwalt hat das Recht, solch eine Summe als *Startgebühr* zu verlangen.Zitat :ist das normal für eine Vertretungsübernahme?
...es kommt halt drauf an.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Normal ist es, was leider bei vielen möglichen Mandanten nicht ankommt, dass ein Anwalt kein Bankinstitut mit Kreditabteilung unterhält; dass ohne entsprechenden Vorschuss keine Tätigkeit erwartet werden kann. Und der richtet sich nach Zeitaufwand, Gegenstandswert, und der Vereinbarung, die Mandant und Anwalt treffen.
wirdwerden
Wenn man sich das finanziell nicht leisten kann, kann man Prozesskostenhilfe oder eine ähnliche Hilfe beantragen?
Zitat :Wenn man sich das finanziell nicht leisten kann, kann man Prozesskostenhilfe oder eine ähnliche Hilfe beantragen?
Selbstverständlich: https://www.bmjv.de/DE/service/formulare/form_prozesskostenhilfe/form_prozesskostenhilfe_node.html
Gibt es eine Honorarvereinbarung?
Wenn ja, dann vorher klären...
Abgesehen davon, wir wissen nicht, ob es um das bereits anhängige Scheidungsverfahren geht, ob es um den Rest geht, der noch außergerichtlich zu regeln ist. Wenn es um letzteres geht, ist kaum vorstellbar, dass das so ganz einfach mit Beratungshilfe realisierbar ist; schaut Euch mal die Anfrage im Unterforum Familienrecht an. Und der Bruder der Fragestellerin arbeitet ja, verdient also auch. Ob da die Voraussetzungen für staatliche Subventionen da sind, ist auch zu überprüfen.
Warum bespricht der Bruder das nicht mit seinem Anwalt?
wirdwerden
Abgesehen davon, wir wissen nicht, ob es um das bereits anhängige Scheidungsverfahren geht, ob es um den Rest geht, der noch außergerichtlich zu regeln ist. Wenn es um letzteres geht, ist kaum vorstellbar, dass das so ganz einfach mit Beratungshilfe realisierbar ist; schaut Euch mal die Anfrage im Unterforum Familienrecht an. Und der Bruder der Fragestellerin arbeitet ja, verdient also auch. Ob da die Voraussetzungen für staatliche Subventionen da sind, ist auch zu überprüfen.
Warum bespricht der Bruder das nicht mit seinem Anwalt?
wirdwerden
Zitat :Wenn man sich das finanziell nicht leisten kann, kann man Prozesskostenhilfe oder eine ähnliche Hilfe beantragen?
Wenn man sich schon den Vorschuss nicht leisten kann, wie will man dann die Endabrechnung begleichen können?
-- Editiert von User am 14. März 2026 08:47
Beantragen kann man in D alles.Zitat :Wenn man sich das finanziell nicht leisten kann, kann man Prozesskostenhilfe oder eine ähnliche Hilfe beantragen?
Oft wird ein Antrag aber auch abgelehnt.... aus verschiedenen Gründen.
Es kommt hier wohl drauf an, für welches Rechtsgebiet man den Anwalt bzw. die PKH/VKH braucht.
Und auch darauf, ob der Anwalt, der die Startgebühr verlangt, dann für einen PKH-Mandanten noch tätig werden will. Dazu ist er nicht verpflichtet.
Ich frage mich schon länger: ...ob @Heike 83 seit Jahresanfang auch nur irgendeine Frage mal vorher gegoogelt hat?
... und ich frage mich in Ergänzung, ob Heike seit Jahresanfang irgendwann einmal die zahlreichen antworten der Helfer nicht nur gelesen hat, sondern auch versucht hat, sie zumindest im Ansatz zu verstehen.
wirdwerden
Zitat :sondern auch versucht hat, sie zumindest im Ansatz zu verstehen.
Vielleicht waren es nicht die Wunschantworten
Für Wunschantworten brauch ich kein Forum. Die kann ich mir auch ganz alleine zurecht basteln und danach leben.
wirdwerden
---heute---- ob unter dem Account evtl. längst der Bruder schreibt.Zitat :und ich frage mich
Denn seit Jahresbeginn und der ursächlichen *Scheidungsfrage* ging es immer nur um Fragen nach
Geld..Geld..Geld.. wer muss zahlen...was muss ich zahlen---muss ich alles zahlen...warum so teuer...alles so teuer... usw....
@Heike83
Wenn ein Rechtsanwalt tatsächlich 500 € für eine weitere Rechtsvertretung fordert, wäre das ein Schnäppchen.
Denn 1000 € (oder mehr) ALS VORSCHUSS wäre eher üblich, wenn es offenbar um höchst streitige Familiensachen geht und die VKH nicht in Betracht kommen sollte (worauf der RA hinweisen muss).
MfG
RA Thomas Bohle
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