700.--€ Notarkosten für die Einholung von Löschungsunterlagen über 107.000,--€ ??

1. März 2018 Thema abonnieren
 Von 
a.str
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 1x hilfreich)
700.--€ Notarkosten für die Einholung von Löschungsunterlagen über 107.000,--€ ??

Für einen Immobilienkauf über 620.000,-- Euro hat der Notar für die Einholung von Löschungsunterlagen (über 107.000,-- Euro) netto 587,50 Euro berechnet (0,5 Vollzugsgebühr aus Geschäftswert gem. §112 GNotKG ).
Das kommt mir extrem hoch vor. Könnte mir jemand Erfahrenes da einmal drüber schauen? Und wenn das nur die „Einholung" ist, was kommt da noch? Das Grundbuchamt und die Bank werden ja auch noch Kosten berechnen.

Danke schonmal!

-- Editiert von Moderator am 05.03.2018 11:04

-- Thema wurde verschoben am 05.03.2018 11:04

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)
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#2
 Von 
a.str
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke! Da steht als Beispiel für eine 200.000.--€-Hypothek: 400€ Gebühr, davon die Hälfte das Grundbuchamt. Also 200€ Notar! Wie kommt da meiner auf diese Unsumme? (Die Links gehen! Erst downloaden, dann öffnen mit PDF-Anwendung!)

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#3
 Von 
salkavalka
Status:
Lehrling
(1587 Beiträge, 976x hilfreich)

Die Gebühr ist in Ordnung und nach der Kostenregelung des Kaufvertrages auch von dir zu tragen. Das Grundbuchamt wird auch nochmal 136,50 € für die Löschung verlangen. Dazu kann dann nochmal eine Notargebühr deines Kaufvertragsnotars für die Beachtung einer Treuhandauflage deiner Bank kommen. Diese richtet sich nach dem Geld, was die Bank jetzt noch zu bekommen hat von dir. Ferner muss die Löschungsbewilligung deiner Bank notariell beglaubigt werden. Dafür wird der Notar der Bank auch nochmal Gebühren verlangen. Normalerweise 54,60 € plus 20 € netto. Vielleicht kommen da nochmal ein paar Kopiekosten drauf.

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#4
 Von 
guest-12328.11.2022 15:56:08
Status:
Schüler
(381 Beiträge, 163x hilfreich)

Die Gebühren wurd in der Tat richtig berechnet einfach dazu in der Anlage 2 zum GNotKG und das Kostenzeichnis anschauen.
in der Gebührentabelle B findet sich bei einem Geschäftwert von bis 650.000€ eine Gebür von 1175,00€ da hier eben nur 0,5 des Gebührensatzes geleistet werden muss stimmt die Rechnung.

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#5
 Von 
a.str
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke an Alle. War auch deswegen irritiert, weil der Notar uns in einer anderen Angelegenheit zeitgleich eine Preisauskunft netto erteilt hat, nachher kam dann aber noch die Märchensteuer drauf, das hat uns ziemlich geärgert.

Ich dachte, man müsse Endverbrauchern immer Bruttopreise nennen?? Tja, wohl falsch gedacht, Notare sind halt was Besonderes!

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#6
 Von 
FareakyThunder
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 610x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):

Deine Verlinkung hat nicht geklappt.


Verlinkung hat super geklappt und man kann die Dukument öffnen. Dafür ist was anderes total in die Hosen gegangen.

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