Hallo zusammen,
Meine Schwester hat sich ein Haus gekauft und einige der Wohnungen vermietet.
Jetzt isses aber so, dass die Mieterin keine Miete zahlt und überhaupt nichts als Ärger macht.
Als nach dem dritten Mahnschreiben keine Anzwort kam, hat meine Schwester sich an einen Anwalt gewandt.
Fakt ist, Räumungsklage, weil auch auf das Schreiben des Anwalts keine Reaktion kam.
Gleiches gilt für zwei weitere Mieter.
Der eine zahlt unregelmäßig, der andere gar nicht.
Auch hier steht eine RK im Raum die sehr wahrscheinlich durchgezogen wird.
Jetzt die Frage, wer übernimmt welche Kosten und was zahlt die Staatskasse?
Oder muss sie alles selbst begleichen??
Danke schon mal für die Antwort
-- Editier von go461915-52 am 15.03.2017 17:16
-- Editier von go461915-52 am 15.03.2017 18:14
-- Editiert von Moderator am 15.03.2017 19:34
-- Thema wurde verschoben am 15.03.2017 19:34
Ab wann übernimmt die Staatskasse?
Was denn, so teuer?
Was denn, so teuer?



Als erstes muss deine Schwester in Vorleistung gehen, wenn sie keinen Anspruch auf Prozesskostenhilfe hat.
Also ihren eigenen Anwalt zahlen und den Gerichtskostenvorschuss. Die Staatskasse übernimmt ohne PKH da gar nichts.
Wenn sie die Klage gewinnt, kann sie sich ihre Kosten gegen den Gegner festsetzen lassen. Damit hat sie zunächst einmal das Geld nicht, wenn der Gegner nicht freiwillig zahlt, kann aber 30 Jahre gegen ihn vollstrecken.
Prozesskostenhilfe wird nur gewährt, wenn Einkommen und Vermögen zu niedrig sind, um die Kosten aufzubringen. Bei einer Eigentümerin eines Mietshauses mit mehreren vermieteten Wohnungen ist das nicht sehr wahrscheinlich.
-- Editiert von Moderator am 15.03.2017 19:33
ZitatAb wann übernimmt die Staatskasse? :
Wenn man
A) bedürftig ist
B) die Klage eine gewisse Erfolgsaussicht hat
In diesem Falle könnte es an A) scheitern.
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Es ist aber denkbar, dass die Mieterin PKH bekommt.
Außerdem sollte man in so einer Situation damit rechnen, auf den eigenen Anwalts- und Prozesskosten auch dann sitzen zu bleiben, wenn man den Prozess gewinnt. Bei einem Mieter, der die Miete nicht zahlt ist es sehr wahrscheinlich, dass er kein pfändbares Einkommen und/oder Vermögen hat.
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