Ab wann übernimmt die Staatskasse?

15. März 2017 Thema abonnieren
 Von 
go461915-52
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Ab wann übernimmt die Staatskasse?

Hallo zusammen,

Meine Schwester hat sich ein Haus gekauft und einige der Wohnungen vermietet.
Jetzt isses aber so, dass die Mieterin keine Miete zahlt und überhaupt nichts als Ärger macht.

Als nach dem dritten Mahnschreiben keine Anzwort kam, hat meine Schwester sich an einen Anwalt gewandt.
Fakt ist, Räumungsklage, weil auch auf das Schreiben des Anwalts keine Reaktion kam.

Gleiches gilt für zwei weitere Mieter.
Der eine zahlt unregelmäßig, der andere gar nicht.
Auch hier steht eine RK im Raum die sehr wahrscheinlich durchgezogen wird.

Jetzt die Frage, wer übernimmt welche Kosten und was zahlt die Staatskasse?
Oder muss sie alles selbst begleichen??

Danke schon mal für die Antwort

-- Editier von go461915-52 am 15.03.2017 17:16

-- Editier von go461915-52 am 15.03.2017 18:14

-- Editiert von Moderator am 15.03.2017 19:34

-- Thema wurde verschoben am 15.03.2017 19:34

Was denn, so teuer?

Was denn, so teuer?

Ein erfahrener Anwalt im Anwaltsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Anwaltsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
salkavalka
Status:
Lehrling
(1640 Beiträge, 993x hilfreich)

Als erstes muss deine Schwester in Vorleistung gehen, wenn sie keinen Anspruch auf Prozesskostenhilfe hat.
Also ihren eigenen Anwalt zahlen und den Gerichtskostenvorschuss. Die Staatskasse übernimmt ohne PKH da gar nichts.
Wenn sie die Klage gewinnt, kann sie sich ihre Kosten gegen den Gegner festsetzen lassen. Damit hat sie zunächst einmal das Geld nicht, wenn der Gegner nicht freiwillig zahlt, kann aber 30 Jahre gegen ihn vollstrecken.
Prozesskostenhilfe wird nur gewährt, wenn Einkommen und Vermögen zu niedrig sind, um die Kosten aufzubringen. Bei einer Eigentümerin eines Mietshauses mit mehreren vermieteten Wohnungen ist das nicht sehr wahrscheinlich.

-- Editiert von Moderator am 15.03.2017 19:33

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41026x hilfreich)

Zitat (von go461915-52):
Ab wann übernimmt die Staatskasse?

Wenn man
A) bedürftig ist
B) die Klage eine gewisse Erfolgsaussicht hat


In diesem Falle könnte es an A) scheitern.




Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49323 Beiträge, 17351x hilfreich)

Es ist aber denkbar, dass die Mieterin PKH bekommt.

Außerdem sollte man in so einer Situation damit rechnen, auf den eigenen Anwalts- und Prozesskosten auch dann sitzen zu bleiben, wenn man den Prozess gewinnt. Bei einem Mieter, der die Miete nicht zahlt ist es sehr wahrscheinlich, dass er kein pfändbares Einkommen und/oder Vermögen hat.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 289.057 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
116.505 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen