Ablösung eines RA nach Klageeinreicung vor LG

10. Mai 2019 Thema abonnieren
 Von 
Fragman123
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Ablösung eines RA nach Klageeinreicung vor LG

Ein Mandant beauftragte eine Kanzlei die sich im Internet mit einer Bewerbung speziell als Fach-RA in Schmerzensgeldsachen darstellt. Danach: Postalische Mitteilung an den Mandanten (Sinngemäß): - Mit Hinweis, dass der bisherige für einen Mandanten tätige (Klageeinreichung an ein LG) RA von der Kanzleiinhaberin abgelöst wurde. Der RA ist für die Kanzlei nicht mehr tätig. Dieser Mitteilung war eine Rechnung als „Vorschuss für eine Verfahrensgebühr vor einem LG" beigefügt. Die Sache wäre erörtert, der weitere Gang bliebe abzuwarten. Wenn der Mandant mit der Ablösung nicht einverstanden ist, müsste eine Mandatsmiederlegung erfolgen -
Kein Hinweis wer in dieser Sache weiterhin tätig sein wird.
Wegen mangelnder Tätigkeits-/Fachkompetenz hatte der Mandant zwei Klagebegründungen schriftlich, sogar mit der Frage ob der Sachbearbeiter überhaupt ein RA wäre, abgewiesen. Es geht um erhebliche Schmerzensgeldforderungen.

Der Mandanten hat in seiner Sache zu dieser Kanzlei jegliches Vertrauen verloren.
Fragen: Wie ist die Rechtslage
Kann der Mandant einen anderen RA/andere Kanzlei beauftragen?
Wenn ja, welche Kosten/Gebühren würde dann eine Kanzlei für die erneute Mandatsbeauftragung erheben/geltend machen?
Kann der Mandant von der Begleichung der Vorschuss-Rechnung vorerst Abstand nehmen?
Denn verantwortlich für eine Mandatsbeendigung wäre die Kanzlei ? Denn die beworbene Fachkompetenz zeigte sich als nicht vorhanden.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Ich gehe davon aus dass die Kanzlei mandatiert wurde und nicht der erste RA persönlich.

Zitat (von Fragman123):
Kann der Mandant einen anderen RA/andere Kanzlei beauftragen?

Ja

Zitat (von Fragman123):
Wenn ja, welche Kosten/Gebühren würde dann eine Kanzlei für die erneute Mandatsbeauftragung erheben/geltend machen?


Mindestens die nach RVG, oftmals aber höhere. Erfährt man vor der Mandatierung.

Zitat (von Fragman123):
Kann der Mandant von der Begleichung der Vorschuss-Rechnung vorerst Abstand nehmen?
Klar, der Schuldturm wurde schon vor langer Zeit abgeschafft.
Aber die Leistung wurde erbracht.

Zitat (von Fragman123):
Denn verantwortlich für eine Mandatsbeendigung wäre die Kanzlei

Nö. Das ist nicht erkennbar. Unzufriedenheit ist verständlich aber keine Begründung.

Zitat (von Fragman123):
sogar mit der Frage ob der Sachbearbeiter überhaupt ein RA wäre

Die Frage ist ja wohl die Frechheit ansich. Und da wunderst Du Dich?

Berry

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#2
 Von 
Fragman123
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Berry,
Wenn Sie die vorangegangene Vorgänge erlebt hätten, hätten sie vielleicht auch diese Frage gestellt?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von Fragman123):
Wenn Sie die vorangegangene Vorgänge erlebt hätten, hätten sie vielleicht auch diese Frage gestellt?


Nö. Ich hätte möglicherweise gefragt ob der SB Volljurist ist.

Berry

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