Abmahnung / Unterallungserklärung per Fax

3. Februar 2009 Thema abonnieren
 Von 
Multi-Store
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 5x hilfreich)
Abmahnung / Unterallungserklärung per Fax

Hallo,

gilt eigentlich eine Abmahnung und Unterlassungserklärung als zugestellt, auch wenn nur ein Fax geschickt wurde?
Wenn jetzt aber das Fax defekt ist (Druckerpatrone leer) kann es doch passieren, dass man das Fax erst so spät liest, und evtl. eine gesetzte Frist verpasst.

Wie ist da die gesetzliche Regelung?

Was denn, so teuer?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Wellkamp
Status:
Praktikant
(961 Beiträge, 462x hilfreich)

1. Wer ein Fax zum Empfang bereit hält, muß als in seinem eigenen Machtbereich liegende Verantwortung gelten lassen, wenn es Faxe nicht empfangen oder nicht sinnvoll ausdrucken kann (vergleichbar dem Mann, dessen Briefkasten unten ein Loch hat, durch den Post direkt in die Kanalisation verschwindet).

2. Eine Abmahnung ist generell nur ein "freundliches Angebot", dessen Zugang man im Zweifel gar nicht beweisen muß. Die Gegenseite könnte auch direkt eine einstweilige Verfügung erwirken oder im Hauptsacheverfahren klagen.

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