Sehr geehrte Damen und Herren,
für meine Scheidung, welche im im August 2009 ausgesprochen wurde, beauftragte ich seinerzeit einen RA zur Vertretung meiner Interessen. Seitdem habe ich Beträge im Bereich eines Kleinwagens gezahlt und bin immer noch dabei, die Restforderung abzutragen.
Im Briefkopf erscheint immer nur die Zeile "Forderung XX, noch offen XXX Euro". Der Forderungsbetrag ist jedoch immer nur der Betrag, der sozusagen "ab Ausgleich" wieder neu auflief.
Ist es möglich, vom Anwalt eine detailliertere Abrechnung, welche auch die bis jetzt bezahlten Beträge seit 2007 auflistet, zu fordern?
Dies wäre auch für meine Steuererklärung günstig, da ich ja Anwaltskosten steuermindernd einsetzen kann.
Vielen Dank im Voraus und freundliche Grüße!
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Abrechnung vom Anwalt?
28. Juli 2010
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Frage vom 28. Juli 2010 | 13:28
Von
Status: Frischling (25 Beiträge, 8x hilfreich)
Abrechnung vom Anwalt?
Was denn, so teuer?
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Ein erfahrener Anwalt im Anwaltsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
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#1
Antwort vom 28. Juli 2010 | 15:03
Von
Status: Praktikant (597 Beiträge, 147x hilfreich)
Wenn die Bearbeitung des anwaltlichen Auftrags erledigt ist, kann er keinen Vorschuss mehr verlangen, sondern nach § 10 RVG
nur Vergütung aufgrund einer Berechnung, die die einzelnen Streitwerte, Gebühren und Auslagen und die erhaltenen Vorschüsse auflistet und die MWSt. ausweist.
Also Schluss mit Zahlen und Rechnung verlangen, für Rechnung Frist setzen und androhen, dass man nach Fristablauf Anwalt einschaltet.
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"Das Leben ist merkwürdig. (D.C.I. Barnaby)"
-- Editiert am 28.07.2010 15:07
#2
Antwort vom 29. Juli 2010 | 11:06
Von
Status: Frischling (25 Beiträge, 8x hilfreich)
Vielen herzlichen Dank!
Liebe Grüße von Biggi
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Und jetzt?
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