Abtretung Vollstreckungsbescheid - Notarkosten

21. Februar 2016 Thema abonnieren
 Von 
gloegg
Status:
Praktikant
(650 Beiträge, 185x hilfreich)
Abtretung Vollstreckungsbescheid - Notarkosten

Ein Vollstreckungsbescheid soll abgetreten werden. Wie berechnen sich die Notarkosten?

Was denn, so teuer?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
salkavalka
Status:
Lehrling
(1587 Beiträge, 976x hilfreich)

Die Kosten werden nach dem GNotKG berechnet. Es fällt an: eine doppelte (2,0) Gebühr Kostenverzeichnis (Anlage 1 zum GNotKG) Nr. 21100 nach dem Betrag der titulierten Forderung (Anlage 2 zum GNotKG, Tabelle B, den dort ausgewiesenen Betrag verdoppeln). Plus ein paar Kopiekosten, ev. Postkosten (max. 20 €) und MwSt von 19%.

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#2
 Von 
gloegg
Status:
Praktikant
(650 Beiträge, 185x hilfreich)

Vielen Dank!

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