Ein Vollstreckungsbescheid soll abgetreten werden. Wie berechnen sich die Notarkosten?
Abtretung Vollstreckungsbescheid - Notarkosten
21. Februar 2016
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Frage vom 21. Februar 2016 | 11:15
Von
Status: Praktikant (650 Beiträge, 185x hilfreich)
Abtretung Vollstreckungsbescheid - Notarkosten
Was denn, so teuer?
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#1
Antwort vom 21. Februar 2016 | 12:08
Von
Status: Lehrling (1587 Beiträge, 976x hilfreich)
Die Kosten werden nach dem GNotKG berechnet. Es fällt an: eine doppelte (2,0) Gebühr Kostenverzeichnis (Anlage 1 zum GNotKG) Nr. 21100 nach dem Betrag der titulierten Forderung (Anlage 2 zum GNotKG, Tabelle B, den dort ausgewiesenen Betrag verdoppeln). Plus ein paar Kopiekosten, ev. Postkosten (max. 20 €) und MwSt von 19%.
#2
Antwort vom 21. Februar 2016 | 15:11
Von
Status: Praktikant (650 Beiträge, 185x hilfreich)
Vielen Dank!
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