Hallo
Es geht um ein Bezifferungsverfahren Zugewinn.
Was bedeutet Antrag auf Festsetzung der Vergütung des beigeordneten Rechtsanwalts?
- ergeht daraufhin zwingend ein Beschluss des Gerichts?
- darf der Anwalt mehr Geld in seiner Rechnung verlangen als in diesem Antrag auf der letzten Zeile der Kostenberechnung angegeben?
Danke.
-- Editiert von Sivie88 am 26.10.2019 11:02
-- Editiert von Moderator am 28.10.2019 10:38
-- Thema wurde verschoben am 28.10.2019 10:38
Antrag auf Festsetzung
Was denn, so teuer?
Was denn, so teuer?
Ich halte die Rubrik "Anwalts--und Verfahrenskosten für sinnvoller.
Verschiebung beantragt.
Wenn es dein Anwalt ist und dir VKH bewilligt worden ist, darf er dir gar nichts berechnen.
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Vkh wurde nicht bewilligt.
Also hast du deine Anwaltskosten nicht gezahlt der ist es der Anwalt der Gegenseite? So oder so wird jetzt ein Beschluss ergehen mit dem über den Antrag entschieden wird.
@Sivie
Wenn es um die Festsetzung eines beigeordneten Anwaltes geht, kann im Antrag ein unterschiedlicher Wert aufgeführt werden. Das sieht das Abrechnungsformular (Grundlage für den Antrag) so vor, da ab einem gewissen Streitwert die Kosten zwischen VKH und Regelvergütung (Vergütung ohne VKH) differenzieren, der Anwalt dann also auch diese Differenz gleich (mit)festsetzen lassen kann.
Über den Antrag ergeht dann ein Gerichtsbeschluss.
MfG
RA Thomas Bohle
Das Problem ist, dass im Antrag bereits steht, dass ein Vorschuss aus der Staatskasse bereits erhalten wurde und ich so denke, daß der Anwalt hier diesen Betrag zu Unrecht berechnet hat.
Da die Summe in der letzten Zeile plus Vorschuss genau die Rechnung ergibt ist, welcher in Rechnung gestellt wurde. Für mich hätte der erhaltene Vorschuss abgezogen werden müssen.
Liebe Grüße
ZitatFür mich hätte der erhaltene Vorschuss abgezogen werden müssen. :
Echt jetzt, bei einem Antrag auf Kostenfestsetzung?
Du kaufst ein Auto für 1000 €, zahlst 100 € vorab bei Vertragsunterzeichnung an und bekommst dann bei Abholung und Restzahlung nur eine Rechnung über 900 €? Nicht wirklich, oder.
Das eine sind die Kosten (die Gesamtforderung) das andere sind die Zahlung oder deren Mehrzahl.
Berry
-- Editiert von Sir Berry am 28.10.2019 17:58
Wenn keine VKH bewilligt und der Anwalt nicht beigeordnet wurde, gibt es nichts aus der Staatskasse.
Oder ist es die Rechnung der Gegenseite, der VKH bewilligt wurde?
@berrry
Richtig, aber ich zahle dann nicht 1000, sondern nur 900 für das Auto.
Hier habe ich die komplette Rechnung bezahlt, obwohl offensichtlich ein Vorschuss bereits an den Anwalt gezahlt wurde.
Nochmal: Wo soll der Vorschuss aus der Staatskasse hergekommen sein, wenn du doch sagst, es wurde keine VKH bewilligt.
Oder ist das die Anwaltsrechnung der Gegenseite????
Vielleicht kannst du die Rechnung einstellen. So steigt man da nicht durch.
Ja genau das frage ich mich eben auch. Vielleicht hat der Anwalt hier das Häkchen falsch gesetzt oder sich geiirt. Komisch ist nur, daß auch der Beschluß fehlt. Den hab ich jetzt mit Nachdruck angefordert, da 3 Monate her.
ZitatRichtig, aber ich zahle dann nicht 1000, sondern nur 900 für das Auto. :
Nein, eben nicht. Du hättest insgesammt 1000 bezahlt .
wer hat denn offensichtlich einen Vorschuss gezahlt?ZitatHier habe ich die komplette Rechnung bezahlt, obwohl offensichtlich ein Vorschuss bereits an den Anwalt gezahlt wurde. :
Und die Kostenfestsetzung muss nicht zwingend mit dem Rechnungsbetrag übereinstimmen.
In der Rechnung beziffert der Anwalt den monetären Wert seiner Dienstleistung (Gesamt).
Der geforderte Betrag kann durchaus durch mehrere Zahlungen beglichen werden; ein Vorschuss zählt dazu.
Du solltest erstmal klären, ob es diesen ominösen Vorschuss überhaupt gab, und falls ja, von wem er stammt.
Die Kostenfestsetzung hat eigentlich ein anderes Hauptziel. Wenn Du Gewinner des Rechtsstreits bist, kannst Du die festgesetzten Kosten vom Antragsgegner mit einfordern.
Berry
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