Antrag auf Festsetzung

26. Oktober 2019 Thema abonnieren
 Von 
Sivie88
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Antrag auf Festsetzung

Hallo

Es geht um ein Bezifferungsverfahren Zugewinn.

Was bedeutet Antrag auf Festsetzung der Vergütung des beigeordneten Rechtsanwalts?

- ergeht daraufhin zwingend ein Beschluss des Gerichts?

- darf der Anwalt mehr Geld in seiner Rechnung verlangen als in diesem Antrag auf der letzten Zeile der Kostenberechnung angegeben?

Danke.

-- Editiert von Sivie88 am 26.10.2019 11:02

-- Editiert von Moderator am 28.10.2019 10:38

-- Thema wurde verschoben am 28.10.2019 10:38

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Ich halte die Rubrik "Anwalts--und Verfahrenskosten für sinnvoller.

Verschiebung beantragt.

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#2
 Von 
salkavalka
Status:
Lehrling
(1593 Beiträge, 976x hilfreich)

Wenn es dein Anwalt ist und dir VKH bewilligt worden ist, darf er dir gar nichts berechnen.

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#3
 Von 
Sivie88
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Vkh wurde nicht bewilligt.

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#4
 Von 
salkavalka
Status:
Lehrling
(1593 Beiträge, 976x hilfreich)

Also hast du deine Anwaltskosten nicht gezahlt der ist es der Anwalt der Gegenseite? So oder so wird jetzt ein Beschluss ergehen mit dem über den Antrag entschieden wird.

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#5
 Von 
Rechtsanwalt Thomas Bohle
Status:
Schüler
(470 Beiträge, 419x hilfreich)

@Sivie

Wenn es um die Festsetzung eines beigeordneten Anwaltes geht, kann im Antrag ein unterschiedlicher Wert aufgeführt werden. Das sieht das Abrechnungsformular (Grundlage für den Antrag) so vor, da ab einem gewissen Streitwert die Kosten zwischen VKH und Regelvergütung (Vergütung ohne VKH) differenzieren, der Anwalt dann also auch diese Differenz gleich (mit)festsetzen lassen kann.

Über den Antrag ergeht dann ein Gerichtsbeschluss.

MfG

RA Thomas Bohle

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#6
 Von 
Sivie88
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Das Problem ist, dass im Antrag bereits steht, dass ein Vorschuss aus der Staatskasse bereits erhalten wurde und ich so denke, daß der Anwalt hier diesen Betrag zu Unrecht berechnet hat.

Da die Summe in der letzten Zeile plus Vorschuss genau die Rechnung ergibt ist, welcher in Rechnung gestellt wurde. Für mich hätte der erhaltene Vorschuss abgezogen werden müssen.

Liebe Grüße

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#7
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von Sivie88):
Für mich hätte der erhaltene Vorschuss abgezogen werden müssen.


Echt jetzt, bei einem Antrag auf Kostenfestsetzung?

Du kaufst ein Auto für 1000 €, zahlst 100 € vorab bei Vertragsunterzeichnung an und bekommst dann bei Abholung und Restzahlung nur eine Rechnung über 900 €? Nicht wirklich, oder.

Das eine sind die Kosten (die Gesamtforderung) das andere sind die Zahlung oder deren Mehrzahl.

Berry

-- Editiert von Sir Berry am 28.10.2019 17:58

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#8
 Von 
salkavalka
Status:
Lehrling
(1593 Beiträge, 976x hilfreich)

Wenn keine VKH bewilligt und der Anwalt nicht beigeordnet wurde, gibt es nichts aus der Staatskasse.
Oder ist es die Rechnung der Gegenseite, der VKH bewilligt wurde?

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#9
 Von 
Sivie88
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

@berrry

Richtig, aber ich zahle dann nicht 1000, sondern nur 900 für das Auto.

Hier habe ich die komplette Rechnung bezahlt, obwohl offensichtlich ein Vorschuss bereits an den Anwalt gezahlt wurde.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
salkavalka
Status:
Lehrling
(1593 Beiträge, 976x hilfreich)

Nochmal: Wo soll der Vorschuss aus der Staatskasse hergekommen sein, wenn du doch sagst, es wurde keine VKH bewilligt.
Oder ist das die Anwaltsrechnung der Gegenseite????
Vielleicht kannst du die Rechnung einstellen. So steigt man da nicht durch.

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Sivie88
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja genau das frage ich mich eben auch. Vielleicht hat der Anwalt hier das Häkchen falsch gesetzt oder sich geiirt. Komisch ist nur, daß auch der Beschluß fehlt. Den hab ich jetzt mit Nachdruck angefordert, da 3 Monate her.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von Sivie88):
Richtig, aber ich zahle dann nicht 1000, sondern nur 900 für das Auto.


Nein, eben nicht. Du hättest insgesammt 1000 bezahlt .

Zitat (von Sivie88):
Hier habe ich die komplette Rechnung bezahlt, obwohl offensichtlich ein Vorschuss bereits an den Anwalt gezahlt wurde.
wer hat denn offensichtlich einen Vorschuss gezahlt?

Und die Kostenfestsetzung muss nicht zwingend mit dem Rechnungsbetrag übereinstimmen.

In der Rechnung beziffert der Anwalt den monetären Wert seiner Dienstleistung (Gesamt).
Der geforderte Betrag kann durchaus durch mehrere Zahlungen beglichen werden; ein Vorschuss zählt dazu.

Du solltest erstmal klären, ob es diesen ominösen Vorschuss überhaupt gab, und falls ja, von wem er stammt.

Die Kostenfestsetzung hat eigentlich ein anderes Hauptziel. Wenn Du Gewinner des Rechtsstreits bist, kannst Du die festgesetzten Kosten vom Antragsgegner mit einfordern.

Berry

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