Anwältin fordert Geld ohne dass sie was gemacht hat

12. Oktober 2020 Thema abonnieren
 Von 
guest-12313.10.2020 16:25:36
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Anwältin fordert Geld ohne dass sie was gemacht hat

Hallo...

Ich habe wegen einem Problem mit der Vlexx Bahn eine Anwältin kontaktiert und sie gefragt ob sie helfen kann, sie aber auch direkt daraufhin gewiesen dass ich erst einen Antrag stellen muss wegen Beratungshilfe da ich zurzeit ALG 2 beziehe.

Sie meinte klar kein Problem und hat mit mir per Post alle Unterlagen zugeschickt, da ich bei 2-3 Fragen nicht weiter kam habe ich sie angerufen und sie hat mir Telefon weiter geholfen dann habe ich den Antrag wieder bei ihr eingeworfen und sie hat ihn weggeschickt.

In der Zwischen Zeit meinte sie könnte sie ja schonmal ein Schreiben für die Vlexx fertig machen dass hat sie dann getan und ich habe lange nichts mehr gehört.

Vor ein paar Tagen rief ich sie an und fragte mal da meinte sie Antrag wurde abgelehnt und sie hätte auch noch nichts von der Vlexx gehört ich sagte dann ich kläre es lieber selbst und sagte ich benötige keine Unterstützung mehr dann da ich es auch nicht selbst zahlen kann.

Heute war ca. 2 Wochen nach dem Telefonat war ein Brief im Briefkasten mit der Hälfte meiner Unterlagen und auch dem Ablehnungsbescheid nun fordert sie 70€ von mir da sie mir hätte geholfen wegen dem Antrag auf Beratungshilfe und hätte ja auch schon nen Brief geschrieben und telefoniert.....

Keiner hat gesagt sie soll dass tun dass wollte sie nicht ich....

Was kann ich jetzt am besten machen ???

Hoffe es kann jemand helfen

Grüße

-- Editiert von Moderator am 13.10.2020 00:34

-- Thema wurde verschoben am 13.10.2020 00:34

Was denn, so teuer?

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119492 Beiträge, 39732x hilfreich)

Zitat (von Sam22):
Anwältin fordert Geld ohne dass sie was gemacht hat

Der Schilderung nach hat sie aber eine Menge gemacht ...



Zitat (von Sam22):
Keiner hat gesagt sie soll dass tun

Das ihr keiner gesagt hat sie soll das tun ist auch falsch.
Das ergibt sich daraus, das man anruft, Fragen stellt und sich beraten lässt. Da muss man nicht extra sagen "jetzt bitte antworten" ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
susihatrecht
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Sie sehen es total falsch. Die Rechtsanwältin hat ganze Menge Arbeit gemacht. Sie haben Sie auftragt und sollen zahlen. Verwunderlich, dass nur 70€. Total günstig. Nur eine erste Beratung bei einem Anwalt kann mehrere Hundert kosten.

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#3
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4536 Beiträge, 545x hilfreich)

Weswegen wurde die Beratungshilfe abgelehnt?

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#4
 Von 
guest-12313.10.2020 16:25:36
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Sie soll dann etwas tun wenn der Beratungshilfe Antrag genehmigt wird und nicht davor, hat ihr keiner die Erlaubnis für gegeben und ich habe auch nichts unterschrieben.

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#5
 Von 
guest-12313.10.2020 16:25:36
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe sie eben nicht beauftragt ich habe sie gefragt ob es ihr Rechtsgebiet ist und ob sie helfen kann mehr nicht wenn sie dann schon handelt ohne meine Einverständnis bzw. Unterschrift ist dass ihr problem nicht meins.

Ich habe ihr von vorne rein gesagt ich kann nur beraten werden wenn die Hilfe genehmigt wird.

Habe jetzt sogar gesehen dass ich hätte wiederspruch einlegen können gegen die Ablehnung geht jetzt aber nicht mehr da die Anwältin es mir vorher nicht gesagt hat und der Brief erst Wochen später kam

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#6
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4536 Beiträge, 545x hilfreich)

Zitat (von Sam22):
Sie meinte klar kein Problem und hat mit mir per Post alle Unterlagen zugeschickt, da ich bei 2-3 Fragen nicht weiter kam habe ich sie angerufen und sie hat mir Telefon weiter geholfen dann habe ich den Antrag wieder bei ihr eingeworfen und sie hat ihn weggeschickt.

In der Zwischen Zeit meinte sie könnte sie ja schonmal ein Schreiben für die Vlexx fertig machen dass hat sie dann getan und ich habe lange nichts mehr gehört.

Vor ein paar Tagen rief ich sie an und fragte mal da meinte sie Antrag


Du hast dem nicht widersprochen.

Wann wurde die Ablehnung der Beratungshilfe der Anwältin zugestellt und nochmal WARUM wurde abgehlehnt?

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#7
 Von 
guest-12313.10.2020 16:25:36
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Doch habe ich ich habe ausdrücklich gesagt erst handeln wenn Beratungshilfe genehmigt wurde. Habe nichts unterschrieben gar nichts sie hat nichtmal ein Mandant.

Wurde abgelehnt weil dass Gericht keine Notwendigkeit dafür vorsieht dass ich dafür einen Anwalt bräuchte.... 14.09 kam der brief zur Anwältin und vor 3 Tagen kam er bei mir an

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#8
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3089x hilfreich)

Zitat (von Sam22):
In der Zwischen Zeit meinte sie könnte sie ja schonmal ein Schreiben für die Vlexx fertig machen dass hat sie dann getan und ich habe lange nichts mehr gehört.

Und Sie haben stumm wie ein Fisch dabeigesessen, ohne zu nicken oder den Kopf zu schütteln? Das wäre sehr verwunderlich, finde ich.

Abgesehen davon kostet auch eine telefonische Beratung Geld oder dachten Sie, daß das alles kostenlos ist?

Die 60 Euro sind sehr moderat, ich würde das Angebot annehmen.

Viele Grüße!

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12313.10.2020 16:25:36
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von fb367463-2):
Zitat (von Sam22):
In der Zwischen Zeit meinte sie könnte sie ja schonmal ein Schreiben für die Vlexx fertig machen dass hat sie dann getan und ich habe lange nichts mehr gehört.

Und Sie haben stumm wie ein Fisch dabeigesessen, ohne zu nicken oder den Kopf zu schütteln? Das wäre sehr verwunderlich, finde ich.

Abgesehen davon kostet auch eine telefonische Beratung Geld oder dachten Sie, daß das alles kostenlos ist?

Die 60 Euro sind sehr moderat, ich würde das Angebot annehmen.

Viele Grüße!


Ich habe sie am Telefon gefragt ob es ihr Rechtsgebiet ist mehr nicht ...... Ich muss mich ja erstmal informieren ob sie da überhaupt Ahnung von hat und sowas kostet kein Geld Schwachsinn

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31951 Beiträge, 5626x hilfreich)

Zitat (von Sam22):
Ich habe sie eben nicht beauftragt
Doch, natürlich. Hast du. Auch ohne Unterschrift.
Zahl die läppischen 70,-, meinetwegen in 2 Raten...und halt dich bitte nicht für schlauer als die Anwältin.

Beim nächsten Mal:
Zuerst zum Amtsgericht. Dort den BerH-Schein beantragen. Erst, wenn du ihn hast, zum Anwalt gehen. Und den fragen, ob er Mandanten mit solchem Schein überhaupt vertritt. Kein Anwalt muss das tun...

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12313.10.2020 16:25:36
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Zitat (von Sam22):
Ich habe sie eben nicht beauftragt
Doch, natürlich. Hast du. Auch ohne Unterschrift.
Zahl die läppischen 70,-, meinetwegen in 2 Raten...und halt dich bitte nicht für schlauer als die Anwältin.

Beim nächsten Mal:
Zuerst zum Amtsgericht. Dort den BerH-Schein beantragen. Erst, wenn du ihn hast, zum Anwalt gehen. Und den fragen, ob er Mandanten mit solchem Schein überhaupt vertritt. Kein Anwalt muss das tun...


Schwachsinn die Anwälte müssen vertreten siehe Gesetz ....

Und wenn sie ohne meine Erlaubnis handelt ist es nicht mein Problem ich habe sie nicht beauftragt aber denk was du willst

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12329.10.2023 19:00:48
Status:
Praktikant
(662 Beiträge, 72x hilfreich)

Klar hast du sie beauftragt, du hast über sie Beratungshilfe beantragt, sie hat dir dabei geholfen und den Antrag eingereicht. Das kostet selbstverständlich

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12313.10.2020 16:25:36
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Catslove):
Klar hast du sie beauftragt, du hast über sie Beratungshilfe beantragt, sie hat dir dabei geholfen und den Antrag eingereicht. Das kostet selbstverständlich


Hat mir keiner gesagt sie muss es mir sagen

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#14
 Von 
Moderator9
Status:
Praktikant
(670 Beiträge, 454x hilfreich)

Angesichts der völligen Beratungsresistenz des TE mache ich dann mal zu.

2x Hilfreiche Antwort

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