Folgender Sachverhalt:
Auf Grund eines familiengerichtlichen Verfahrens hat mein Anwalt es versäumt bei der ersten mündlichen Verhandlung den Antrag auf Prozesskostenhilfe dem Gericht einzureichen. Das Gericht lehnt daraufhin die Prozesskostenhilfe aus diesem Grund ab. Nun stellt der Anwalt sein Honorar mir privat in Rechnung. Muss ich dafür aufkommen oder ist das nicht ein Fehler des Anwalts bzw. sein Versäumnis gewesen?
Über Meinungen wäre ich dankbar.
-- Editiert von Moderator topic am 07.09.2021 14:36
-- Thema wurde verschoben am 07.09.2021 14:36
Anwalt, Antragsabgabe Prozesskostenhilfe versäumt.
Was denn, so teuer?
Was denn, so teuer?
Hatte der Anwalt den Auftrag, die PKH zu beantragen?
Hattest du den PKH Antrag denn vollständig ausgefüllt und mit allen Anlagen dem Anwalt übergeben?Den Antrag im Original?
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Warum hältst du das für wichtig? Den Antrag auf VKH kann man auch im Termin mündlich stellen. Die Belege sind dann ggf. nachzureichen, sofern nicht sofort bewilligt wird.ZitatHattest du den PKH Antrag denn vollständig ausgefüllt und mit allen Anlagen dem Anwalt übergeben?Den Antrag im Original? :
Sollte der Anwalt keine VKH beantragt haben, obwohl die Umstände - insbesondere die finanzielle Situation des Mandanten - bekannt waren, dann ist das ein Fehler, für den er mMn zu haften hat. Ich würde meinen Anwalt deshalb höflich und sachlich auf die missliche Lage hinweisen und ihn fragen, welche Lösung - außer diesen Fehler einfach zu ignorieren - er noch sieht. Wenn das nicht funktioniert, könnte man sich unter Zuhilfenahme von Beratungshilfe an einen anderen Anwalt wenden, der sich mit der Haftungsthematik auskennt.
ZitatHatte der Anwalt den Auftrag, die PKH zu beantragen? :
Ja, der schriftliche Antrag wurde im Vorfeld mit dem Anwalt besprochen und auch ausgefüllt. Das Verfahren ging nach dem ersten Sitzungstermin weiter und es folgte ein zweiter Gerichtstermin, da ich jedoch nicht mit seinen Leistungen zufrieden war, entzog ich ihm das Mandat vor dem zweiten Gerichtstermin. Es handelt sich also um die Anwaltskosten für den ersten Verhandlungstermin bis zum Mandatsentzug.
-- Editiert von farjotten am 07.09.2021 01:40
@farjotten
Das Nichtstellen des VKH (wenn familienrechtliche Angelegenheit ist es VKH und nicht PKH) Antrages ist sicher ein schuldhaftes Versäumnis.
ABER
Wenn Sie nach Ihrer Darstellung das Mandat gekündigt und einen anderen Anwalt beauftragt haben, werden Sie keinen Schaden geltend machen können. Denn VKH gibt es (bis auch ganz wenige Ausnahmen) nur für einen Anwalt. Wechselt man also, erhält man für einen Anwalt die VKH-Bewilligung, den anderen Anwalt muss man aus eigener Tasche zahlen.
Haben Sie also beim ersten nach dem Gerichtstermin gekündigt, den zweiten Beauftragt, der auch VKH beantragt und bekommen hat, werden Sie auf jeden Fall den ersten Anwalt zahlen müssen. Insoweit haben Sie also (trotz versäumnis des ersten Anwaltes) keinen Schaden, mit dem Sie der Gebührennote entgegentreten können.
MfG
RA Thomas Bohle
Da VKH bis zum Ende des Verfahrens bewilligt werden kann sehe ich hier per se kein Verschulden des Anwalts.
Das man das Mandat beendet bevor der Anwalt einen entsprechenden Antrag stellt ist nicht das Verschulden des Anwalts.
ZitatDa VKH bis zum Ende des Verfahrens bewilligt werden kann sehe ich hier per se kein Verschulden des Anwalts. :
Das man das Mandat beendet bevor der Anwalt einen entsprechenden Antrag stellt ist nicht das Verschulden des Anwalts.
Es wurde keine VKH bewilligt. Dies wurde ja vom Gericht mit der Begründung der Nichtabgabe begründet.
Es handelt sich auch nicht um die Kosten des nachfolgenden Anwalts, für den keine VKH beantragt wurde, sondern um die Kosten des ersten Anwalts, welcher die Antragsabgabe versäumte, obwohl der Antrag schon vor Prozessbeginn bei ihm vorlag.
Es handelt sich also explizit nur um die Kosten des ersten Anwalts, welcher die Antragsabgabe versäumte.
-- Editiert von farjotten am 10.09.2021 10:09
Zitat:welcher die Antragsabgabe versäumte.
Die Argumentation (Schadensersatz) setzt voraus, dass dem Antrag entsprochen worden wäre.
Wenn der zweite Anwalt ohne Antrag tätig wurde, spricht es dafür dass die Antragsvoraussetzungen nicht sicher waren.
Lagen überhaupt alle erforderlichen Voraussetzungen/Angaben vor ?
ZitatEs wurde keine VKH bewilligt. Dies wurde ja vom Gericht mit der Begründung der Nichtabgabe begründet. :
Klar, wenn keine VKH beantragt wird kann auch keine bewilligt werden.
Warum wurde im 2. Termin oder generell nach dem Ende des Mandats des ersten Anwalts kein VKH-Antrag gestellt?
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