Anwalt, Antragsabgabe Prozesskostenhilfe versäumt.

4. September 2021 Thema abonnieren
 Von 
farjotten
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Anwalt, Antragsabgabe Prozesskostenhilfe versäumt.

Folgender Sachverhalt:

Auf Grund eines familiengerichtlichen Verfahrens hat mein Anwalt es versäumt bei der ersten mündlichen Verhandlung den Antrag auf Prozesskostenhilfe dem Gericht einzureichen. Das Gericht lehnt daraufhin die Prozesskostenhilfe aus diesem Grund ab. Nun stellt der Anwalt sein Honorar mir privat in Rechnung. Muss ich dafür aufkommen oder ist das nicht ein Fehler des Anwalts bzw. sein Versäumnis gewesen?

Über Meinungen wäre ich dankbar.


-- Editiert von Moderator topic am 07.09.2021 14:36

-- Thema wurde verschoben am 07.09.2021 14:36

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Hatte der Anwalt den Auftrag, die PKH zu beantragen?

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#2
 Von 
guest-12329.10.2023 19:00:48
Status:
Praktikant
(662 Beiträge, 72x hilfreich)

Hattest du den PKH Antrag denn vollständig ausgefüllt und mit allen Anlagen dem Anwalt übergeben?Den Antrag im Original?

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#3
 Von 
smogman
Status:
Student
(2779 Beiträge, 914x hilfreich)

Zitat (von Catslove):
Hattest du den PKH Antrag denn vollständig ausgefüllt und mit allen Anlagen dem Anwalt übergeben?Den Antrag im Original?
Warum hältst du das für wichtig? Den Antrag auf VKH kann man auch im Termin mündlich stellen. Die Belege sind dann ggf. nachzureichen, sofern nicht sofort bewilligt wird.

Sollte der Anwalt keine VKH beantragt haben, obwohl die Umstände - insbesondere die finanzielle Situation des Mandanten - bekannt waren, dann ist das ein Fehler, für den er mMn zu haften hat. Ich würde meinen Anwalt deshalb höflich und sachlich auf die missliche Lage hinweisen und ihn fragen, welche Lösung - außer diesen Fehler einfach zu ignorieren - er noch sieht. Wenn das nicht funktioniert, könnte man sich unter Zuhilfenahme von Beratungshilfe an einen anderen Anwalt wenden, der sich mit der Haftungsthematik auskennt.

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#4
 Von 
farjotten
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von bostonxl):
Hatte der Anwalt den Auftrag, die PKH zu beantragen?


Ja, der schriftliche Antrag wurde im Vorfeld mit dem Anwalt besprochen und auch ausgefüllt. Das Verfahren ging nach dem ersten Sitzungstermin weiter und es folgte ein zweiter Gerichtstermin, da ich jedoch nicht mit seinen Leistungen zufrieden war, entzog ich ihm das Mandat vor dem zweiten Gerichtstermin. Es handelt sich also um die Anwaltskosten für den ersten Verhandlungstermin bis zum Mandatsentzug.

-- Editiert von farjotten am 07.09.2021 01:40

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#5
 Von 
Rechtsanwalt Thomas Bohle
Status:
Schüler
(470 Beiträge, 419x hilfreich)

@farjotten
Das Nichtstellen des VKH (wenn familienrechtliche Angelegenheit ist es VKH und nicht PKH) Antrages ist sicher ein schuldhaftes Versäumnis.
ABER
Wenn Sie nach Ihrer Darstellung das Mandat gekündigt und einen anderen Anwalt beauftragt haben, werden Sie keinen Schaden geltend machen können. Denn VKH gibt es (bis auch ganz wenige Ausnahmen) nur für einen Anwalt. Wechselt man also, erhält man für einen Anwalt die VKH-Bewilligung, den anderen Anwalt muss man aus eigener Tasche zahlen.
Haben Sie also beim ersten nach dem Gerichtstermin gekündigt, den zweiten Beauftragt, der auch VKH beantragt und bekommen hat, werden Sie auf jeden Fall den ersten Anwalt zahlen müssen. Insoweit haben Sie also (trotz versäumnis des ersten Anwaltes) keinen Schaden, mit dem Sie der Gebührennote entgegentreten können.

MfG

RA Thomas Bohle

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#6
 Von 
Ballivus
Status:
Lehrling
(1127 Beiträge, 303x hilfreich)

Da VKH bis zum Ende des Verfahrens bewilligt werden kann sehe ich hier per se kein Verschulden des Anwalts.
Das man das Mandat beendet bevor der Anwalt einen entsprechenden Antrag stellt ist nicht das Verschulden des Anwalts.

Signatur:

Meine Beiträge besser schnell lesen, bevor sie wieder gelöscht werden.

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#7
 Von 
farjotten
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Ballivus):
Da VKH bis zum Ende des Verfahrens bewilligt werden kann sehe ich hier per se kein Verschulden des Anwalts.
Das man das Mandat beendet bevor der Anwalt einen entsprechenden Antrag stellt ist nicht das Verschulden des Anwalts.


Es wurde keine VKH bewilligt. Dies wurde ja vom Gericht mit der Begründung der Nichtabgabe begründet.

Es handelt sich auch nicht um die Kosten des nachfolgenden Anwalts, für den keine VKH beantragt wurde, sondern um die Kosten des ersten Anwalts, welcher die Antragsabgabe versäumte, obwohl der Antrag schon vor Prozessbeginn bei ihm vorlag.

Es handelt sich also explizit nur um die Kosten des ersten Anwalts, welcher die Antragsabgabe versäumte.

-- Editiert von farjotten am 10.09.2021 10:09

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#8
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6419 Beiträge, 2316x hilfreich)

Zitat:
welcher die Antragsabgabe versäumte.


Die Argumentation (Schadensersatz) setzt voraus, dass dem Antrag entsprochen worden wäre.
Wenn der zweite Anwalt ohne Antrag tätig wurde, spricht es dafür dass die Antragsvoraussetzungen nicht sicher waren.
Lagen überhaupt alle erforderlichen Voraussetzungen/Angaben vor ?

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#9
 Von 
Ballivus
Status:
Lehrling
(1127 Beiträge, 303x hilfreich)

Zitat (von farjotten):
Es wurde keine VKH bewilligt. Dies wurde ja vom Gericht mit der Begründung der Nichtabgabe begründet.

Klar, wenn keine VKH beantragt wird kann auch keine bewilligt werden.
Warum wurde im 2. Termin oder generell nach dem Ende des Mandats des ersten Anwalts kein VKH-Antrag gestellt?

Signatur:

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