Anwalt, Beratungshilfe, Prozesskostenhilfe, Fehler

6. Dezember 2020 Thema abonnieren
 Von 
go565381-94
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Anwalt, Beratungshilfe, Prozesskostenhilfe, Fehler

Ist es möglich bei Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe den Anwalt zu wechseln?

ich habe eine einstweilige Verfügung und der Anwalt hat nur Widerspruch eingelegt aber keine eidesstattliche Versicherung abgelegt, so dass dieser stattgegeben wurde.
dazu kommt das er so scheint es im rechtsgebiet wenig Kenntnisse hat und auch desinteressiert am fall ist, außerdem klingt er genervt.

ich habe jetzt noch eine Räumungsklage bekommen und es werden mir vom Anwalt nur aus flüchtet genannt Dien dazu führen das ich die Klage verliere.
ich habe jetzt für diesen Anwalt Beratungshilfe, 2 mal Prozesskostenhilfe bekommen.
kann man diesen Anwalt irgendwie loswerden?

-- Editiert von Moderator am 07.12.2020 14:22

-- Thema wurde verschoben am 07.12.2020 14:22




3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40234 Beiträge, 6552x hilfreich)

Zitat (von go565381-94):
kann man diesen Anwalt irgendwie loswerden?
Ja. Man kann einem Anwalt das Mandat --entziehen--.
Möglich ist das.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
salkavalka
Status:
Lehrling
(1645 Beiträge, 995x hilfreich)

Den zweiten Analt wird man aber selber bezahlen müssen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129816 Beiträge, 41396x hilfreich)

Zitat (von go565381-94):
der Anwalt hat nur Widerspruch eingelegt aber keine eidesstattliche Versicherung abgelegt,

Welche eidesstattliche Versicherung? Wurde die vom Gericht explizit verlangt / angeordnet?



Zitat (von go565381-94):
kann man diesen Anwalt irgendwie loswerden?

Ja, man kündigt das Mandat.
Dann macht man entweder selber weiter oder beauftragt einen anderen (Fach-)Anwalt - den neuen Anwalt muss man dann aber komplett selber finanzieren.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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