Anwalt Kosten

12. März 2019 Thema abonnieren
 Von 
Andrej13
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Anwalt Kosten

Hallo, ich ibin neu hier und habe eine Frage und zwar an wem kann ich mich wenden wenn ein Anwalt ohne vorher mit mir seine Kosten zu besprechen hat schon etwas unternommen und dann das Rechnung zu gestellt. Obwohl nach Erhaltung das Rechnung -ohne vorher zu wissen das schon was unternommen ist- habe ich sofort den Anwalt geschrieben- nichts zu unternehmen, weil seine Kosten kann ich nicht bezahlen. Sein Antwort war - er hat sein Arbeit getan und jetzt ist zu spät für abbrechen und ich muss bezahlen. Wie soll ich mich jetzt verhalten? In kurzen kommt noch zu Gerichtsverhandlung. Und ich kann wirklich das Rechnung nicht bezahlen weil meine finanzielle Lage ist sehr schlecht. Vielleicht hat jemand eine Idee ?
Für jede Antwort oder Tip werde ich sehr Dankbar

-- Editiert von Andrej13 am 12.03.2019 03:31

-- Editiert von Moderator am 12.03.2019 10:00

-- Thema wurde verschoben am 12.03.2019 10:00

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3 Antworten
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#2
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(16873 Beiträge, 6307x hilfreich)

Du wirst bei deinem Anwalt doch wohl eine Beauftragung unterschrieben haben, dass er für dich deine Rechte vertreten kann? Ohne Beauftragung keine Handlungsvollmacht - mit Beauftragung fallen bei einem RA Kosten an. Bei meinen Kontakten mit RA haben die immer die zu erwartenden Kosten erörtert. Was das bedeutet, wenn das in deinem Fall unterblieben ist, musst du diese Frage wirklich im passenden Forum stellen.

:forum:

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116360 Beiträge, 39256x hilfreich)

Zitat (von Andrej13):
weil seine Kosten kann ich nicht bezahlen.

Hat man das dem Anwalt auch schon so gesagt, als man dort war? Direkt zu Anfang?



Was genau hat man denn dem Anwalt gesagt? Offenbar wurde er ja mit irgendwas beauftragt?



Zitat (von Andrej13):
und dann das Rechnung zu gestellt.

Was genau wird dort berechnet?



Zitat (von Andrej13):
In kurzen kommt noch zu Gerichtsverhandlung.

Strafrecht oder Zivilrecht?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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