Anwalt---Mahnverfahren

2. September 2002 Thema abonnieren
 Von 
Rebecca
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Anwalt---Mahnverfahren

Hallo!

Ich habe letztes Jahr im Oktober eine Rechtsberatung gebraucht, welche mir mit € 210,19 in Rechnung gestellt worden ist.
Diesen betrag habe ich nach vorangegangener Mahnung am 30.11.2001 überwiesen. Nun flatterte mir im April 2002 ein Mahnbescheid vom 13.12.2001 ins Haus. Ich rief die Kanzlei an und bat darum, dass man bitte einmal sämtliche Eingänge auf dem Konto prüft. Man bestätigte mir dann telefonisch, dass das Geld angekommen sei und man mir entsprechende Bestätigung zukommen lassen wolle.
Im Juli dann bekam ich Post vom Gerichtsvollzieher, anbei ein Vollstreckungsbescheid.
Ich rief nochmals die Kanzlei an und fragte nach. Dort war jedoch keine Prüfung angeblich möglich, man wolle sich melden.
nachdem man mir nun mit haft gedroht hat, rief ich abermals in der Kanzlei an. Dort sagte man mir erst das Geld sei am 04.12.2001 auf dem Konto eingegangen, der Antrag auf das Mahnverfahren ist allerdings nach Aussage der Kanzlei am 03.12.2001 ans Amtsgericht gegangen.
Nun erhielt ich heute ein Fax der Kanzlei auf dem steht, dass das Geld am 03.12.2001 auf deren Konto Gutgeschrieben worden sei...

Die Kosten die mittlerweile entstanden sind (€ 167,03 )habe ich heute unter Vorbehalt überwiesen...

Wie soll ich mich weiter verhalten?
Ist sowas überhaupt rechtens???


Danke schön
Rebecca

Was denn, so teuer?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
D. Scholdei
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 16x hilfreich)

Hallo Rebecca,

eine äußerst unschöne Geschichte, bei der wohl beide Seiten einige Fehler gemacht haben.

Ich würde dir raten, dem Gerichtsvollzieher die Unterlagen zukommen zu lassen, die beweisen, daß du die Forderung bereits beglichen hast.

Gleichzeitig würde ich die Kanzlei dazu drängen, ebenfalls dem Gerichtsvollzieher bzw. dem Vollstreckungsgericht die Zahlung zu bestätigen.

Die Kosten für den Vollstreckungsbescheid könnten an dir hängenbleiben, da die Abstimmung von Zahlungseingängen evtl. lange genug dauert, um zumindest die Vermutung der Nichtzahlung auch bis zum 4.12.2001 nahe zu legen.

Das Betreiben des Zwangsvollstreckungsverfahrens ist aber wohl nicht zu deinen Lasten abzurechnen.

Gruß
Daniel Scholdei

-> alle Berechnungen basieren ausschließlich auf Ihren Angaben!

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Rostu
Status:
Schüler
(255 Beiträge, 43x hilfreich)

Auf jedem Mahn- und auch auf dem Vollstreckungsbescheid stehen hinten ausführliche Rechtsbehelfsbelehrungen drauf. Dem Mahnbescheid liegt für unbedarfte Zeitgenossen sogar ein vorbereitetes Formular zur Widersprucheinlegung bei. Was, um alles in der Welt, soll man denn noch machen? Wenn man da noch einen Vollstreckungsbescheid gegen sich ergehen läßt, ist man doch selber schuld!

Zahlungen unter Vorbehalt kennt das Gesetz nicht. Gezahlt ist gezahlt, das dürfte wohl weg sein. Ich würde es unter "Lehrgeld" verbuchen.

Joh. 19, 22

0x Hilfreiche Antwort

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