Anwalt der Tochter legt Mandat nieder Aufgrund einer email die von mir kam

11. Januar 2022 Thema abonnieren
 Von 
go443217-99
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 0x hilfreich)
Anwalt der Tochter legt Mandat nieder Aufgrund einer email die von mir kam

Hi all, Kurz zum Vorlauf, meine Tochter (Volljährig) möchte Unterhalt von ihrem Vater, da Vorraussetzung für ihr angestrebtes Studium div. Praktika sind etc.
Das eigentlich Problem, sie suchte im August einen Anwalt auf, der so gar nicht begeistert schien, sie könne sich ja Arbeit suchen hätte er schliesslich auch gemacht. Hat sich der Sache aber dann angenommen, besonders da mein Ex Aufgrund des Unterhaltstitels in Verzug war und die Frist um diesen Verzug anzumelden lief ab.
Meine Tochter sollte Nachweise über angestrebtes Studium bringen, von mir wurden Einkommensnachweise verlangt, die ich auch umgehend dort abgab. Im September kam auch ein Schreiben des Gegnerischen Anwalts, er verlangt noch diverse Nachweise und von mir weitere Einkommensnachweise, weil ich nur die Vorderseite gescannt hätte (stimmt, habe ich! denn auf der Rückseite stand nur die Legende der div. Abkürzungen.) habe also alles nochmal geschickt, inklusive Legende.

Dann war lange Pause . Kurz vor Weihnachten fragte meine Tochter an ob es noch nichts neues gibt.

Daraufhin kam eine email in der man sich entschuldigte. Man hat die Akte ohne Wiedervorlage weggehängt aber man würde sich direkt nach Weihnachten drum kümmern. Dies resultierte darin das in der ersten Januarwoche eine email kam, meine Tochter wurde gebeten neue Nachweise über Praktikas zu erbringen und ich sollte neue Einkommensnachweise von September bis jetzt erbringen.

Als meine T. mir das eröffnete ist mir die Hutschnur geplatzt und ich habe dem Anwalt geschrieben.
"So langsam wirds lächerlich, man erbringt Nachweise wird vergessen und soll dann abermals Nachweise erbringen. Ich werde meiner Tochter raten sich einen anderen Anwalt zu suchen"

Meine T. sagte aber das sie jetzt nun mal den Anwalt hat und man den einfach lassen machen soll. Also habe ich ihr meine Gehaltsnachweise gegeben. Sie hat ihm in einer email nochmal ihre Situation erklärt (mittlerweile ein 450 euro Job aber ab 1.02 ein Praktikum das nicht vergütet wird) die Nachweise angehangen und im Schlusssatz gebeten "Ich möchte sie darum bitten die Sache doch jetzt zügig zu bearbeiten"

Einen Tag später kommt eine mail "Ich lege meine Mandat nieder Weil sie Unterlagen übersenden wollten und der Auffassung sind das die Bearbeitung zu lange dauert"

Ich bin ein wenig sprachlos, wieso legt er das Mandat nieder wenn ich diejenige bin die ihn kritisiert hat, er ist der Anwalt meiner Tochter und diese bat nur um zügige Bearbeitung.
Sie hat PKH kann sie sich jetzt einfach so einen neuen Anwalt suchen?


Ich bin immer noch perplex

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119464 Beiträge, 39731x hilfreich)

Zitat (von go443217-99):
Ich bin ein wenig sprachlos, wieso legt er das Mandat nieder wenn ich diejenige bin die ihn kritisiert hat,

Weil er mit dem Anhang seiner Mandantin halt nichts mehr zu tun haben will ...



Zitat (von go443217-99):
Sie hat PKH kann sie sich jetzt einfach so einen neuen Anwalt suchen?

Warum sollte sie die PKH an der Suche hindern?
Sie sollte nur darauf achten, das sie ihn nicht beauftragt, bis die Finanzierung (z.B. durch PKH) geklärt ist.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7123 Beiträge, 1489x hilfreich)

Zitat:
Ich bin ein wenig sprachlos, wieso legt er das Mandat nieder wenn ich diejenige bin die ihn kritisiert hat, er ist der Anwalt meiner Tochter und diese bat nur um zügige Bearbeitung.


Lese ich anders:

Zitat:
Als meine T. mir das eröffnete ist mir die Hutschnur geplatzt und ich habe dem Anwalt geschrieben.
"So langsam wirds lächerlich, man erbringt Nachweise wird vergessen und soll dann abermals Nachweise erbringen. Ich werde meiner Tochter raten sich einen anderen Anwalt zu suchen"


Auf solche Mandanten hätte ich auch keine Lust

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38349 Beiträge, 13980x hilfreich)

Ein Anwalt ist nicht verpflichtet, ein Mandat bis zum bitteren Ende durchzuführen. Er kann das Vertragsverhältnis jederzeit beenden, wenn es nicht zur Unzeit ist, etwa drei Tage vor einem Gerichtstermin.

Noch ein Hinweis zur materiell-rechtlichen Seite: grundsätzlich besteht bei Volljährigen für die Überbrückungszeit zwischen Schulabschluss und Fortführung der Ausbildung/Beginn des Studiums nur sehr eingeschränkt eine Unterhaltspflicht. Etwa vom Abitur im Juni bis zu Beginn der Ausbildung am 1. August bzw. des Studiums am 1. Oktober. Wenn der Beginn der Ausbildung/des Studiums später liegt, dann entfällt die Unterhaltspflicht der Eltern, lebt erst zu Beginn wieder auf. Und Praktika sind nur dann zu finanzieren, wenn sie integrierter Teil der Ausbildung/des Studiums sind. Ansonsten sind sie normal zu bezahlen und nicht von den Eltern zu finanzieren.

Vielleicht wäre es sinnvoll, wenn man erst einmal die eigene Situation analysiert, ehe man einen neuen Anwalt mandatiert. Denn Beratungshilfe/Prozesskostenhilfe gibt es nicht in aussichtslosen Verfahren.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Rechtsanwalt Thomas Bohle
Status:
Schüler
(470 Beiträge, 418x hilfreich)

@go ..-99
Wenn Sie nun ein wenig sprachlos geworden sind, hat das Ganze doch viel Gutes.
Ihre Tochter ist über 18 und ich vermutlich voll Geschäftsfähig.
Dann aber sollten auch Elternteile lernen, sich nicht einzumischen.Auch "Loslassen" muss also gelernt werden und da ist die Sache sicherlich dann ein sehr guter Denkanstoß.
Und ehrlich geschrieben - ich kann den Kollegen (zumindest hinsichtlich der Kündigung) gut verstehen, denn nach ihrer Schilderung stand zu vermuten, dass dann weitere Beleidigungen erfolgen. Warum muss ein Anwalt sich das antun?

Ihre Tochter (und bitte nur diese) sollte daher nochmals mit dem Kollegen sprechen, sodass er ggfs under VKH-Bedingungen dann das Mandat fortsetzt.
und in der Sache sollten Sie ggfs. bedenken, dass ab Volljährigkeit BEIDE Elternteile barunterhaltspflichtig sind - nicht, dass Ihre Tochter noch auf entsprechende Gedanken kommt.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt
Thomas Bohle

5x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
go443217-99
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Rechtsanwalt Thomas Bohle):
Ihre Tochter (und bitte nur diese) sollte daher nochmals mit dem Kollegen sprechen, sodass er ggfs under VKH-Bedingungen dann das Mandat fortsetzt.
und in der Sache sollten Sie ggfs. bedenken, dass ab Volljährigkeit BEIDE Elternteile barunterhaltspflichtig sind - nicht, dass Ihre Tochter noch auf entsprechende Gedanken kommt.



Mir ist durchaus bewusst das ich als Vollzeitbeschäftigte auch Unterhaltspflichtig bin. Dasher gebe ich ja auch meine Nachweise ab.

Die email die ich schrieb habe ich als eigenständige Person über meine email geschrieben.

Leider Gottes leidet meine Tochter an selektivem Mustismus und sozialer Phobie . Jeder Kontakt zur Aussenwelt fällt ihr schwer. Trotzdem tut sie es no alles was ich in dieser Rolle zu tu habe ist telefonisch Termine für sie zu machen und sie zum Termin zu bedlinen weil sie mich drum bittet

Also nein ich bin definitiv keine Mutter die nicht loslassen kann

Trotzdem Danke für ihr Antwort

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6264 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Ein Anwalt ist nicht verpflichtet, ein Mandat bis zum bitteren Ende durchzuführen. Er kann das Vertragsverhältnis jederzeit beenden, wenn es nicht zur Unzeit ist, etwa drei Tage vor einem Gerichtstermin.

Vor allem unterliegt er auch der Schweigepflicht gegenüber Dritten hinsichtlich eines Mandatsverhältnisses. Und er hatte keine Lust auf eine Helikopter-Mutter, die sich da einmischt.

Klüger wäre es gewesen, die Mutter hätte ihrer Tochter erklärt, was diese nach Meinung der Mutter den Anwalt fragen sollte.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38349 Beiträge, 13980x hilfreich)

volle Zustimmung, @ eh. Und nochmals an die Mutter: weder sie noch der Vater sind derzeit unterhaltspflichtig. Die Tochter geht keiner Ausbildung nach.

wirdwerden

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