Anwalt fordert Kostenerstattung obwohl PKH möglich war und erbeten wurde

15. März 2023 Thema abonnieren
 Von 
Ricky501
Status:
Beginner
(144 Beiträge, 13x hilfreich)
Anwalt fordert Kostenerstattung obwohl PKH möglich war und erbeten wurde

Hallo zusammen,

Folgender Sachverhalt besteht:

Im Jahr 2021 habe ich einen Anwalt zur Durchsetzung von ehelichen Forderungen beauftragt.
Gleichzeitig hat er eine gerichtliches Verfahren zu Trennungsunterhalt geführt.

Meinem waren die finanziellen Gegebenheiten von mir (ALG II Bezug) bekannt. Dem Anwalt hatte ich um Abwicklung über PKH gebeten. Das damalige Einkommen war ALG II und somit PKH würdig. PKH Unterlagen wurden dem Anwalt vorgelegt. Inklusive Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse.

Im außergerichtlichen Verfahren hinsichtlich der Durchsetzung von ehelichen Forderungen kam es zwischen mir und meiner Frau zu einer Einigung.

Das Klageverfahren hinsichtlich dem Trennungsunterhalt wurde seinerzeit kurz nach Antragstellung abgebrochen, weil sich beide Parteien geeinigt haben.

Nun, 15 Monate später, legt mir der Anwalt wg. der außergerichtlichen Einigung (Durchsetzung von ehelichen Forderungen) eine Rechnung über 3.425 Euro vor und hat inzwischen einen Mahnbescheid erlassen.

Hinsichtlich des damaligen Klageverfahrens wg Trennungsunterhalt, dass aber kurze Zeit später zurückgenommen wurde, hat der Anwalt nun mein Familiengericht eine Kostenfestsetzungsantrag über 367 Euro gestellt. Hier habe ich 2 Wochen Zeit mich zu äussern.

Jetzt frage ich mich, wieso die beiden Sachen nicht über PKH abgewickelt wurde, obwohl ich den Anwalt seinerzeit drauf hingewiesen habe und auch alle Unterlagen ihm vorgelegt hatte.

Was kann ich hier nun tun?
Meine wirtschaftlichen Verhältnisse sind inzwischen so, dass ich insolvent bin.

Bin für jede Hilfe dankbar.

Was denn, so teuer?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Rechtsanwalt Thomas Bohle
Status:
Schüler
(465 Beiträge, 415x hilfreich)

Sie müssen es so dem Gericht mitteilen und auch Belege beifügen.

Es hätte dann (außergerichtlich Beratungshilfe) in der Tat Verfahrenskostenhilfe beantragt werden müssen. Hierzu wäre nach Ihrer Sachverhaltsdarstellung der Kollege verpflichtet gewesen.

Dieser Einwand wird dann vermutlich die Gebührenansprüche des Kollegen entfallen lassen.


MfG

RA Thomas Bohle

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
bostonxl
Status:
Master
(4164 Beiträge, 668x hilfreich)

Zitat (von Ricky501):
Dem Anwalt hatte ich um Abwicklung über PKH gebeten.
Heißt was? Explizit das Mandat unter der Bedingung erteilt, dass der Anwalt Verfahrenskostenhilfe beantragt?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(109320 Beiträge, 38286x hilfreich)

Zitat (von Ricky501):
Dem Anwalt hatte ich um Abwicklung über PKH gebeten.

Bitten kann man beachten, muss es aber nicht.

Insofern wäre es wohl besser gewesen das etwas konkreter zu gestalten?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Rechtsanwalt Thomas Bohle
Status:
Schüler
(465 Beiträge, 415x hilfreich)

@Harry
Auch diese "Bitte" muss der Anwalt beachten. denn danach

"Meinem waren die finanziellen Gegebenheiten von mir (ALG II Bezug) bekannt. Dem Anwalt hatte ich um Abwicklung über PKH gebeten. Das damalige Einkommen war ALG II und somit PKH würdig. PKH Unterlagen wurden dem Anwalt vorgelegt. Inklusive Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse."

hatte er Kenntnisse von den Voraussetzungen B-Hilfe und VKH, hätte auch entsprechend handeln müssen, egal ob "Bitte" oder "Bedingung".


@Ricky,

Legen Sie alles dem Gericht vor.


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt
Thomas Bohle

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Ricky501
Status:
Beginner
(144 Beiträge, 13x hilfreich)

Zitat (von Rechtsanwalt Thomas Bohle):
hatte er Kenntnisse von den Voraussetzungen B-Hilfe und VKH, hätte auch entsprechend handeln müssen, egal ob "Bitte" oder "Bedingung".


@Ricky,

Legen Sie alles dem Gericht vor.


Sehr geehrter Herr Bohle,

Mein ehemaliger Anwalt dreht meiner Meinung nach völlig durch.

Neben einem Kostenfestsetzungsantrag über 367 Euro in der Familienrechtssache, hat er nun auch in einer 2. Sache, einem Zivilverfahren (Inkasso Forderung) vor dem Landgericht einen Kostenfestsetzungsantrag über 2.790 Euro gestellt.

Auch hier habe ich seinerzeit gebeten die Sache über PKH abzuwickeln. In beiden Fällen habe ich ihm das Formular der Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nebst aller Belege fein säuberlich in die Kanzlei gebracht.

Auch bei der hohen Inkasso Forderung bei dem es damals vorm Landgericht zu einer Einigung kam, war dem Anwalt naturgemäß meine wirtschaftliche Situation haarklein bewusst. Er wusste dass ich sozusagen insolvent bin und solche Verfahren nur mit Hilfe von PKH durchführen kann.

Kann ich das so beiden Gerichten (Familiengericht und Landgericht) so mitteilen? Welche Belege muss ich hier als Nachweis vorlegen? Ich habe ja nur die Kopien der Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse. Ich habe ja nicht explizit eine Art schriftlichen Auftrag zur PKH virgelegt, sondern von vornherein den Anwalt auf meine wirtschaftliche Situation und der Bitte nach PKH hingewiesen.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Rechtsanwalt Thomas Bohle
Status:
Schüler
(465 Beiträge, 415x hilfreich)

@Ricky

Bei allem Verständnis - ich kann und möchte nicht kostenlos genauer darauf eingehen. Ich hatte Ihnen mitgeteilt, was Sie machen sollten, gebe aber bestimmt nicht noch die genauere "Gebrauchsanweisung" und dann plötzlich für weitere Fälle.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt
Thomas Bohle

0x Hilfreiche Antwort

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