Jemand besitzt eine kleine Firma mit wenigen Angestellten.
Zwei dieser Angestellten sollten zu einem Seminar.
Für jeden Teilnehmer hat die auftragnehmende Firma einen Einzelvertrag inkl. Kostenaufstellung von der auftraggebenden Firma erhalten.
Diese Kosten sind nach Mahnung nun vom Anwalt zuzüglich seiner Kosten eingefordert worden.
Diese Kosten berechnet der Anwalt nun für jeden Teilnehmer separat.
Ist dies zulässig obwohl der Vertragspartner in beiden Verträgen die auftragnehmende Firma ist?
Die auftragnehmende Firma ist in beiden Fällen zuständig für die Zahlung.
Ich denke das in beiden Fällen KEIN Vertrag mit meinen Angestellten geschlossen worden ist sondern in beiden Fällen mit der auftragnehmenden Firma.
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Anwalt fordert mehrfach Gebühren
24. Januar 2011
Thema abonnieren
Frage vom 24. Januar 2011 | 14:33
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 1x hilfreich)
Anwalt fordert mehrfach Gebühren
Was denn, so teuer?
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#1
Antwort vom 24. Januar 2011 | 18:16
Von
Status: Senior-Partner (6997 Beiträge, 3920x hilfreich)
Hier gibt es nur zwei Möglichkeiten für die Abrechnung durch den Anwalt. Entweder es liegen zwei getrennte Aufträge und Angelgenheiten vor, dann ist es zutreffend für jeden Vertrag einzeln abzurechnen. Oder es liegt ein Auftrag vor, dann müssen die Forderungen zusammen gerechnet werden und die Gebühr wird dann aus dieer Gesamtsumme geschuldet.
#2
Antwort vom 25. Januar 2011 | 09:33
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 1x hilfreich)
Danke für die Antworten, die Firma kann sich nun eind Bild der Lage machen.
-- Editiert am 25.01.2011 09:37
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