Hallo,
letztes Jahr ist mein Freun von seinem Arbeitgeber gekündigt worden, da eine Knie OP anstand wo er caa 6 Wochen nicht arbeiten konnte. Obwohl vorher alles mit dem Chef abgespochen war und er sein ok gegeben hatte, hatte er 2 Tage später die Kündigung im Briefkasten. Daraufhin haben wir einen Anwalt aufgesucht und lediglich um ein Beratungsgespräch gebeten. Der Anwalt meinte, das mein Freund nix gegen die Kündigung tun kann wenn er Arbeitgeber weniger aals 10 Beschäftigte in seinem Betrieb hätte. Mein Freund war sich nich sicher wieviele Beschäftigte er hat und es sah auch eher so aus als wenn es weniger als 10 Beschäftigte wären, was er dem Anwalt auch sagte. Wir haben dann mit dem Anwalt vereinbart, as er nichts unternehmen soll, solange wir uns nicht bei ihm gemeldet haben. Es wurde allerdings von meinem Freund ein Schriftstück unterschrieben, das der Anwalt ich um den Fall kümmern soll. Ich weiss leider den Namen von diesem Schriftstück nicht mehr. Allerdings sollte er ja wie gesagt nur handeln wenn wir uns melden und es bestand zu dem Zeitpunkt zudem wenig Aussicht auf Erfolg. Dann sind ca 4 Wochen verstrichen wo wir uns nicht bei ihm gemeldet haben wegen er OP und Familiären Problemen. Dann hatte der Anwalt allerdings ohne Einverständnis Klage gegen den Arbeitgeber eingereicht und wir hatten die Kopie im Briefkasten und waren total schockiert über sein Eigenmächtiges handeln. Ich habe sofort da aangerufen und gefragt was das soll und er meinte, er hätte fristen einzuhalten. Ich habe ihm dann gesagt das er das sofort unterlassen soll und das es nicht so vereinbrt war. Er behaart trotzdem auf seinem Standpunkt. Jetzt will er 1700 EUR von uns haben. Und das nur für ein Beratungsgespräch denn mehr wollten wir ausdrücklich nicht. Was können wir jetzt tun? Wir haben erstmal eine Raatenzahlung vereinbart da wir Angst hatten, das er uns sofort verklagt sobald wir nicht zahlen. Aber jetzt können wir nicht mehr zahlen. Weiss irgend jemand was wir jetzt m´noch machen können?
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Anwalt handelt eigenmächtig!
Doppelpost.
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--- editiert vom Admin
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Wenn man eine Kündigung erhält, dann kann man nur innerhalb drei Wochen nach Erhalt Kündigungsschutzklage gegen diese Kündigung einreichen. Ich denke mal, wenn der RA auf die schlechten Erfolgsaussichten bei unter 10 Mitarbeitern hinweist, dass er vermutlich auch auf diese Frist hingewiesen hat.
Nun stellt sich folgendes Prolbem: Ihr verlasst die Kanzlei mit den mündlichen Hinweis, bitte nichts unternehmen, bis wir uns wieder melden. Innerhalb der Frist meldet Ihr euch nicht und seid unter umständen auch nicht erreichbar. Jetzt steht der Anwalt vor dem Problem, dass die Klage nur innerhalb der Frist erhoben werden kann, er hat von euch aber keine belegbare - insbesondere schriftliche - Information, dass die Klage nicht eingereicht werden soll, trotz des Fristablaufs. In einem solchen Fall ist der Rechtsanwalt allein aufgrund der anwaltlichen Sorgfaltspflichten gehalten, vorsorglich Klage zu erheben, um evtl. Nachteile für seinen Mandanten zu vermeiden.
quote:
um evtl. Nachteile für seinen Mandanten zu vermeiden
... und um sich nicht einem Mandanten gegenüber zu sehen, der sagt "wieso haben Sie die Frist verstreichen lassen? wie, was soll ich gesagt haben? nix unternehmen? nö, im Gegenteil, ich habe Sie doch beauftragt".
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