Anwalt hat Klage nicht eingereicht

5. April 2017 Thema abonnieren
 Von 
guest-12325.01.2018 11:11:43
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 1x hilfreich)
Anwalt hat Klage nicht eingereicht

Guten Tag alle zusammen,

mein Mann hat bereits letztes Jahr einen Anwalt für Arbeitsreicht aufgesucht. Es ging darum, dass mein Mann von seinem Ex-Arbeitgeber ein nicht wahrheitsgemäßes Zeugnis bekommen hat. Dagegen ist er vorgegangen.

Die Kommunikation mit dem Anwalt verlief eigentlich von Anfang an schleppend, aber irgendwie hat er doch die Kurve bekommen.

Ende der ersten Januarwoche mailte der Anwalt meinem Mann einen Scan der Klageschrift und schrieb, diese würde ein Kollege nächste Woche beim zuständigen Arbeitsgericht einreichen, da er dann im Urlaub sei. Mein Mann bat den Anwalt, ihm den Verhandlungstermin mitzuteilen, sobald er ihn weiß.

Dann kam nichts mehr. Mitte März hatten wir immer noch nichts von dem Anwalt gehört. Mein Mann schrieb dem Anwalt eine Email, ob denn inzwischen ein Termin für die Verhandlung feststeht. Es kam keine Antwort. Eine Woche später fragte mein Mann erneut per Email nach - wieder keine Antwort.

Anfang letzter Woche hat mein Mann in der Kanzlei angerufen, dort bekam er auch keine Auskunft. Ihm wurde ein Rückruf bis Mittwoch versprochen, dieser erfolgte jedoch bis Freitag nicht.

Am Montag war es meinem Mann zu dumm, und er hat beim zuständigen Arbeitsgericht angerufen und sich nach dem Stand der Dinge erkundigt. Dort wurde ihm gesagt, dass keine Klage eingereicht worden sei. Die Sachbearbeiterin hat den Anwalt angerufen. Dieser sagte nur, er würde die Sache prüfen. Das finden wir sehr seltsam.

Beim Gericht hat mein Mann noch die Auskunft bekommen, dass er die Klage auch selbst einreichen kann. Das wird er auch tun, wenn der Anwalt das diese Woche nicht macht. Allerdings wäre das für meinen Mann eine sehr dumme Situation. Er traut dem Anwalt nun nicht mehr.

Ist das Verhalten des Anwalts in Ordnung, und welche Möglichkeiten hat mein Mann nun?

Was denn, so teuer?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10645 Beiträge, 4200x hilfreich)

Bitte bedenken, dass die Ausschlussfristen im Arbeitsrecht relativ kurz sein können,
ich vermute stark, dass der Drops bereits lange gelutscht ist......

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12325.01.2018 11:11:43
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 1x hilfreich)

Der Anwalt war da aber anderer Meinung.

Und nun?

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Rechtsanwalt Thomas Bohle
Status:
Schüler
(470 Beiträge, 419x hilfreich)

@Französin

Bereits im September 2016 war das doch schon ein Thema und es wurde dringend zur Mandantskündigung geraten.

Warum stellen Sie Fragen, wenn Sie alle Ratschläge doch nicht beachten?


Neben der Frage der Ausschlussfrist (es waren nach meiner Erinnerung drei Monate!) wird auch die Verwirkung nach der Rechtsprechung der meisten Arbeitsgerichte eintreten, wenn nicht binnen sechs Monaten Klage erhoben ist. Und Vertragsende war (meine ich) Juli 2016!

Tun Sie also dem Arbeitsrichter einen Gefallen und lassen Sie es.



MfG
RA Thomas Bohle

1x Hilfreiche Antwort

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