Anwalt hat Mandat niederglegt wegen PKH Antrag

6. November 2008 Thema abonnieren
 Von 
Zahlenverdreherin
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 3x hilfreich)
Anwalt hat Mandat niederglegt wegen PKH Antrag

Hallo!

Da ich nicht weiß wie ich mich nun verhalten soll, hoffe ich nun hier auf einen Tip:
Bezüglich eines Sorgerechtsverfahrens mit anhängender Ehescheidung und Unterhaltskosten-Festsetzung wurde ein RA beauftrag.
Dieser RA dachte er bekäme eine Menge Geld bis er merkte, dass es auf einen Antrag zur Prozesskostenhilfe hinauslaufen würde.
Dieser Antrag wurde bei ihm eingereicht, abgegeben hat er ihn bei Gericht jedoch nicht, sondern augenblicklich sein Mandat niedergelegt.
Die Verhanldungen sind inzwischen durch einen anderen RA zu Ende gebracht worden und auch die Prozesskostenhilfe wurde beantrag und bewilligt.
Nun möchte aber der nette Herr RA ca. 1.000 Euro überwiesen haben obwohl er weiß,
1.) es ist kein Geld da diese Kosten aufzubringen
2.) dass die PKH bewilligt wurde
Wie soll man diesen Forderungen gegenüberstehen.
Außerdem sei angemerkt: Zu Beginn hat er bereits einen Vorschuss gefordert und bekommen in Höhe von 595 Euro.
Er hat dafür 5 oder 6 Briefe geschrieben und war an einem Verhandlungstermin anwesend.

Reicht das denn nicht?
Ist es zulässig Forderungen zu stellen obwohl bekannt ist dass die finanziellen Mittel nicht ausreichend sind?
Was kann man tun?

Was denn, so teuer?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Leibgerichtshof
Status:
Student
(2318 Beiträge, 788x hilfreich)

> Ist es zulässig Forderungen zu stellen obwohl bekannt ist dass die finanziellen Mittel nicht ausreichend sind?

Ist es zulässig, kostenauslösend einen Anwalt zu beauftragen unter Verschweigen der Planung eines späteren PKH-Antrages, obwohl bekannt ist dass die finanziellen Mittel nicht ausreichend sind?

Da kann man sich als Mandant ganz schnell in die Nesseln setzen...

> Ist es zulässig Forderungen zu stellen obwohl bekannt ist dass die finanziellen Mittel nicht ausreichend sind?

Klar. Wie albern wäre das denn, wenn ein Gläubiger nur deswegen keine Forderungen mehr stellen dürfte, weil der Schuldner pleite ist? Ich muß mich doch sehr wundern, auf was für Ideen Leute kommen.

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Zahlenverdreherin
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 3x hilfreich)

es war alles klar ....



der RA wusste vom ersten Tag an Bescheid, er hat sogar geraten eine private Insolvenz anzumelden, was aber nicht gewollt ist. Die anderen Verpflichtungen sollen - wenn auf lange Sicht möglich - normal getilgt werden.
Es wurde also NICHTS verschwiegen!

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Manne01
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo Zahlenverdreherin,

warum hast du eigentlich so spät einen Antrag auf Prozesskostenhilfe bei ihm eingereicht?
Ich nehme es jedenfalls an, da du ja geschrieben hast, dass er bei deiner Abgabe SOFORT sein Mandat niedergelegt hat. Er war allerdings schon bei einem Verhandlungstermin anwesend und den bekommt man ja nicht von heute auf morgen. Da hätte der Antrag schon längst eingereicht sein sollen. Aber ich will dir nicht Unrecht tun, da ich ja auch nicht die näheren Umstände kenne.

Du hast Recht, bei einer PKH kann der RA bei nicht gerade reich werden, da er bei einer gewährten PKH ohne Raten nebenbei eigentlich keine Gebühren erheben darf, soweit mir bekannt ist. Und die sind ja nun nicht gerade gering.

Die Frage ist, durfte er so ohne weiteres sein Mandat niederlegen? Ich meine nein.

„Der Rechtsanwalt darf das Mandat bei Vorliegen eines wichtigen Grundes jederzeit niederlegen. Ein wichtiger Grund liegt immer dann vor, wenn die Fortsetzung der Mandatsbearbeitung für den Rechtsanwalt unzumutbar ist“.

War sie unzumutbar? Wohl nicht.

„der Mandant sich gegenüber dem Rechtsanwalt beleidigend benimmt oder das Vertrauensverhältnis aus einem sonstigen Grund beeinträchtigt ist“.

Hast du ihn beleidigt. Wohl auch nicht.

„Eine Mandatsniederlegung wird insbesondere in den Fällen anerkannt, in denen ein Mandant trotz Aufforderung den verlangten Vorschuss nicht zahlt“.

Du hast gezahlt.

Hast du nicht deinen (neuen RA) auf diesen Fall angesprochen? Obwohl, eine Krähe pickt der anderen…….

Mein Tipp, gehe mit der Rechnung zum Gericht und lass es von einem Rechtspfleger für PKH einmal prüfen, oder wende dich an die zuständige RA-Kammer.

Manne

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Zahlenverdreherin
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo Manne,

vielen Dank für Deinen netten Eintrag!
Nein, beleidigt wurde der Anwalt nicht und auch sonst nichts waas das Vertrauensverhältnis gestört hätte.
Ob er das Mandat niederlegen durfte weiß ich nicht, ist auch egal.
Der neue RA sagt dass er gar keinen Vorschuss hätte abrechnen dürfen und auch die Rechnungen die er nun noch stellt, das dürfe er nicht ...
deshalb habe ich ja diesen Fall hier gepostet ...
Dass der Antrag erst so spät eingereicht wurde lag daran, dass nicht bekannt war das man so etwas überhaupt bekommen kann. Bisher musste der Staat noch nie etwas in dieser Familie zahlen. (Hat auch etwas mit Stolz zu tun, na ja, darum kennt man aber auch die Möglichkeiten nicht immer so genau die es gibt.)
Erst er - der Anwalt selbst - hatte die Idee und hat dann bei der ersten Verhandlung bereits angegeben, dass die PKH beantrag werden würde.
Dass er als dann direkt sein Mandat niederlegen würde davon konnte man hier nicht ausgehen.

Naja, aber ich werde das wirklich bei Gericht einmal prüfen lassen, scheint eine super gute und sinnvolle Idee zu sein.

Vielen Dank nochmal Manne!

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6997 Beiträge, 3920x hilfreich)

Das Gericht wird hier nichts prüfen. Den Gang kannst du dir sparen. Das Gericht ist nicht für die Prüfung der Kostenrechnungen von RAen, die außerhalb eines Kostenfestsetzungsverfahrens eingereicht werden zuständig.

Aufgrund des geschilderten Ablaufs, vermute ich mal, dass mehr hinter der Madatsniederlegung als die späte Einreichung des PKH-Antrages ist. Es passt nämlich nicht, dass der RA seinem Mandanten erst zur PKH rät und dann sofort das Mandat nierderlegt. Da wäre es doch schlauer gewesen, gar nichts von der Möglichkeit der PKH zu erwähnen.

Dass der RA nicht berechtigt war einen Vorschuss zu fordern, dürfte falsch sein. War der RA bereits vorgerichtich tätig? Wenn ja würde diese Tätigkeit von der PKH gar nicht erfasst.

War zu dem Zeitpunkt, als der Vorschuss verlangt wurde, überhaupt schon im Gespräch, dass PKH benötigt würde? Wenn nein, dann war auch gar nicht absehbar, dass irgendwann nach Stellung und ggf. positiver Entscheidung über den PKH-Antrag der RA nach dem Gesetz nicht mehr berechtigt ist, Zahlungen von seinem Mandanten zu fordern.

2x Hilfreiche Antwort

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