Anwalt hat falsch beraten und schickt nun Rechnung

19. September 2012 Thema abonnieren
 Von 
sealife
Status:
Beginner
(128 Beiträge, 43x hilfreich)
Anwalt hat falsch beraten und schickt nun Rechnung

Beim 1. Beratungsgespräch ging es um Mietkürzung (30 €) und die Anwältin gab uns (Frau und mir) in der Sache recht.
Beim 2. Termin fragten wir, ob wir Widerspruch gegen den nun erhaltenen Mahnbescheid bezüglich der Mietkürzung einlegen sollen oder es lieber sein lassen sollten.
Die Anwältin befürwortete den Widerspruch und sagte, dass sie dem Kläger (Vermieter) eher raten würde den Mahnbescheid zurück zu nehmen und die angekündigte Klage sein lassen sollte.
Das Verfahren wurde ohne uns durchgeführt und verloren.
Nun bekamen wir eine hohe Anwaltsrechnung und müssen sicherlich neben der einbehaltenen Miete auch die Gerichtskosten zahlen.
Nach solch einer falschen Beratung (2 Beratungs-Termine) müssen wir noch zahlen? Wo bleibt die Gerechtigkeit? Die Anwältin hat sich nichtmals richtig eingesetzt. Im Urteil stehen Dinge welche nicht der Wahrheit entsprechen und wir dürfen keinen Widerspruch dagegen einlegen da der Streitwert zu niedrig ist.
Müssen wir die Anwältin nach solcher schlechten Beratung bezahlen?
Andere Dienstleistungen bezahlt man auch nicht wenn sie miserabel oder garnicht durchgeführt wurden. Welche Möglichkeiten bleiben uns?
Zur Erklärung noch: Wir haben 30Euro Anfang Dezember 2011 rückwirkend für Monat November einbehalten und am 15.12.11 eine Gutschrift von 40 Eurovom Vermieter erhalten. Im Grunde genommen ein Schuldeingeständnis.
Das Gericht meint, dass wir zu Unrecht Miete einbehaltwn haben da wir ja sogar mehr gutgeschrieben bekamen.
Unlogisch! Wie konnten wir 2 Wochen vorher von einer kommenden Gutschrift wissen.
Das man nun nicht mals auf Fehler hinweisen darf ist ja die Krönung.




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-- Editiert sealife am 19.09.2012 08:15

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sheldon_Cooper
Status:
Lehrling
(1039 Beiträge, 532x hilfreich)

quote:
Nach solch einer falschen Beratung (2 Beratungs-Termine) müssen wir noch zahlen?


Nur weil ihr verloren habt, heißt das nicht, daß der Anwalt falsch lag.
Wenn seine Rechtsauffassung vertretbar war, das Gericht dem aber trotzdem nicht gefolgt ist, hat er sich nicht geirrt.
Wenn der Fall aufgrund von Informationen verloren ging, die dem Anwalt bei der Beratung nicht vorlagen, hat er sich ebenfalls nicht geirrt.
Und letztlich garantiert kein Anwalt 100% Erfolgschancen vor Gericht.

Im übrigen bestünde auch bei einer unstrittig falschen Beratung ein Zahlungsanspruch. Dann wäre der Anwalt aber umgekehrt schadensersatzpflichtig für die entstandenen Kosten (Gerichtskosten, Anwaltskosten der Gegenseite).

quote:
Im Urteil stehen Dinge welche nicht der Wahrheit entsprechen


Auch da erst mal den reality check machen: es nützt nichts, im Recht zu sein, wenn man es nicht beweisen kann.

quote:
Im Grunde genommen ein Schuldeingeständnis.


Deine Meinung oder die deines Anwalts?

quote:
Wir haben 30Euro Anfang Dezember 2011 rückwirkend für Monat November einbehalten


Der genaue Ablauf ist noch unklar. Eine "rückwirkende Mietkürzung" ist AFAIK nicht zulässig. War das mit dem Anwalt abgesprochen?
Oder lief es so, daß ihr den Anwalt gefragt habt "dürfen wir unter den Umständen die Miete kürzen?", der Anwalt hat gesagt "ja" und ihr habt dann eigenmächtig entschieden, daß ihr *rückwirkend* kürzen dürft?

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2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Rechtsanwälte schulden keinen Erfolg. Das bedeutet, dass grundsätzlich erstmal ein Gebührenanspruch des RAin besteht. Evtl. kann man mit gegen die RAin gerichteten Schadenersatzansprüchen aufrechnen. Dann müsste aber tatsächlich eine Pflichtverletzung der RAin vorliegen, die einen Schadenersatzanspruch auslöst, also z.B. Falschberatung. Das sehe ich hier jedoch nicht. Die Juristerei ist keine exakte Wissenschaft, so dass es nur die eine richtige Entscheidung gibt. Zudem scheinen selbst Sie ja die Urteilsgründe als völlig neben der Sache zu empfinden. Leider ist es so, dass auch der am besten qualifizierte und noch so sorgfältig arbeitende RA nicht im Sinne eines Hellsehers das Urteil des Gerichts vorhersehen kann. Daher wird es immer dazu kommen, dass es Urteile gibt, die nicht mit der Einschätzung des RA übereinstimmen.

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2028x hilfreich)

quote:
Wir haben 30Euro Anfang Dezember 2011 rückwirkend für Monat November einbehalten und am 15.12.11 eine Gutschrift von 40 Eurovom Vermieter erhalten. Im Grunde genommen ein Schuldeingeständnis.


Wenn Sie die Miete um €.30,- gekürzt hatten,
wieso bekommen Sie überhaupt €.40,- von Vermieter ?
Dann würden ja die Mieten insgesamt um €.70,- doppelt gekürzt ?





1x Hilfreiche Antwort


#5
 Von 
Roland-S
Status:
Student
(2591 Beiträge, 1200x hilfreich)

quote:
Welche Möglichkeiten bleiben uns?


Da bleibt neben zahlen eigentlich nur der Versuch die Anwältin wegen ihrer schlechten Leistung in Anspruch zu nehmen - IMO ist das aussichtslos.
Ihr könnte auch der Anwältin mitteilen, dass ihr für die von ihr erbrachte Leistung nicht bezahlt - oder nicht zahlen und abwarten was passiert. Ob das aber gute Ideen sind...??

Beim nächsten mal (was ich euch natürlich nicht wünsche) solltet ihr euer Anliegen dem Anwalt schriftlich mitteilen und auch alles schriftlich abwickeln. So hat man schwarz auf weiß, was wer wem wann mitgeteilt hat - oder auch nicht. Das vermeidet Missverständnisse.
Einem Anwalt seine "Geschichte" zu erzählen und dann nichts weiter zur tun ist oft nicht die richtige Strategie.

VG
Roland

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"Das Problem bei Gerichtsbeschlüssen ist, dass regelmäßig nur eine Partei IHR Recht bekommt."

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