Mandant hat Anwalt übliche Vollmacht erteilt.
Gericht erstattet dem Mandanten zuviel gezahlte Gebühren über Anwalt zurück.
Anwalt leitet das Geld nicht an seinen Mandanten weiter, sondern verrechnet es ungefragt mit vom Mandanten an ihn zu zahlende Anwaltsgebühren.
Darf er das?
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Anwalt kassiert Geld das Mandanten zusteht.
Was denn, so teuer?
Was denn, so teuer?
Grundsätzlich ist eine Aufrechnung zulässig.
Ausnahme:
§4 III BORA
: "Eigene Forderungen dürfen nicht mit Geldern verrechnet werden, die zweckgebunden zur Auszahlung an andere als den Mandanten bestimmt
sind.
"
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klar darf er das, indem er Aufrechnung erklärt
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"Iudex non calculat! http://www.internetrecht-forum.org
http://forum.internetrecht-forum.org"
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Was ist Dein Grund gegen die Aufrechnung ?
Sind die angeforderte Anwalthonorar unberechtigt, noch nicht fällig, oder ..."zweckgebunden zur Auszahlung an andere als den Mandanten bestimmt sind. " ?
quote:
oder ..."zweckgebunden zur Auszahlung an andere als den Mandanten bestimmt sind. "
Das ist bei "Gericht erstattet dem Mandanten zuviel gezahlte Gebühren" (Zitat TE) wohl kaum der Fall.
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Ausserdem kassiert der Anwalt wohl nur das Geld, was ihm zusteht.
wirdwerden
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@ liketcj: lesen nicht nur können, sondern es auch tun,das ist klar von Vorteil. Der TE hatte nicht nach der Angemessenheit der Gebühren gefragt. Sie sind offensichtlich angemessen. Sondern nur die Frage der Verrechnung gestellt.
wirdwerden
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liketcj hat hier doch schon zur Genüge bewiesen, daß er immer das liest und versteht, was er will und nicht, was wirklich geschrieben wurde. Und dann erwartet er, daß wir seine Darstellung der Sachlage als korrekt hinnehmen...
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