Anwalt kündigen / entlassen- wie wäre möglich

30. Mai 2024 Thema abonnieren
 Von 
Kotischka
Status:
Beginner
(86 Beiträge, 0x hilfreich)
Anwalt kündigen / entlassen- wie wäre möglich

Einen Anwalt macht alles zu Unzufriedenheit.
Vergisst oder unendlich verlängert die fristen, hat mal eine Klage nicht angereicht, macht weitet nur zögern, fristen verlängern usw.
Frage:
Kann mann sein Mandat widerrufen, diesen Anwalt kündigen -
VORSCHUSS und klagekosten ( läuft) wurde jedoch bereits geleistet

-- Editiert von Moderator topic am 1. Juni 2024 14:42

-- Thema wurde verschoben am 1. Juni 2024 14:42

Was denn, so teuer?

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mybe2
Status:
Schüler
(276 Beiträge, 50x hilfreich)

Zitat (von Kotischka):
Kann mann sein Mandat widerrufen, diesen Anwalt kündigen -
Konkretes ergibt sich aus der vertraglichen Vereinbarung zwischen dem Mandanten und dem Anwalt.

Grundsätzlich ist es möglich, die Vollmacht zu widerrufen und das Mandat zu entziehen (=kündigen). Das soll nachweisbar per Einschreiben zugestellt werden.

Es muss dir nur klar sein, dass bei einem Anwaltswechsel der neue Anwalt möglicherweise voll bezahlt werden möchte, oder es Schwierigkeiten geben kann, überhaupt einen Anwalt zu finden, der nach dem aktuellen Sachstand fortfahren möchte. Der aktuelle Anwalt will natürlich auch für seine laufende Arbeit bezahlt werden - Also könnte möglicherweise sogar noch weiteres Geld fällig werden, und nicht etwa eine Rückerstattung Teil des Vorschusses im Raume stehen, falls dir das im Sinn gewesen ist.
Darüber unbedingt Gedanken machen.

Gegebenenfalls kann man zunächst auch nur die Überlegungen zwecks des Mandatsentzug mitteilen und das Gespräch aufsuchen, dass der Anwalt sein Verhalten entweder dir gegenüber erklärt, oder diesen bessert.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128685 Beiträge, 41048x hilfreich)

Zitat (von Kotischka):
Kann mann sein Mandat widerrufen

Nö.



Zitat (von Kotischka):
diesen Anwalt kündigen

Selbstverständlich.



Zitat (von Kotischka):
VORSCHUSS und klagekosten ( läuft) wurde jedoch bereits geleistet

Ob geleistet oder nicht, wäre egal.
Er wird dann abrechnen und eventuelles Guthaben erstatten bzw. Nachforderungen beanspruchen.

Wenn die Klage allerdings schon läuft, könnte es eine größere Herausforderung sein einen anderen Anwalt zu finden der weiter macht.
Angebissene Äpfel sind alles andere als lecker ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128685 Beiträge, 41048x hilfreich)

Zitat (von Mybe2):
Es muss dir nur klar sein, dass bei einem Anwaltswechsel der neue Anwalt möglicherweise voll bezahlt werden möchte

Nicht nur möglicherweise. Warum sollte der neuer Anwalt Geld verscheinken?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Solan196
Status:
Senior-Partner
(6252 Beiträge, 850x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Angebissene Äpfel sind alles andere als lecker ...


Zumal sie wahrscheinlich (der Schilderung nach) schon am Faulen sind.

Aber was wäre die Alternative?

Auf der anderen Seite, wir kennen das Mandat nicht. Evtl. ist es unmöglich durchzusetzen und der Mandant beratungsresistent? Aber egal, die Frage war ja, ob man das Mandat kündigung und den Anwalt wechseln kann. Ja das geht, aber kostet Geld (2x Anwalt Minimum) und du musst erst mal einen Anwalt finden, der aus dem gewolften Fleisch wieder eine Kuh basteln kann, soll heißen: Der eine, im Zweifel vermurkste, Sache wieder auf den richtign Weg bringt. ABER, evtl. hat dein jetziger Anwalt ja gute Gründe für sein zögerliches Verhalten. Man weiß es nicht.

-- Editiert von User am 3. Juni 2024 10:42

Signatur:

Beim Wort Erbrecht hängt es von der Betonung ab, ob man einen Anwalt oder einen Eimer braucht.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(37736 Beiträge, 6306x hilfreich)

Zitat (von Kotischka):
Einen Anwalt macht alles zu Unzufriedenheit.
Ist es noch immer dieser Anwalt? Oder ist der neue wieder nicht der richtige?

https://www.123recht.de/forum/standesrecht-anwalts-und-verfahrenskosten/Anwalt-macht-sein-Job-nicht-Moeglichkeiten-__f617293.html

Was hast du denn seit Dez. 23 unternommen?

Manchmal liegt es nicht nur an dem Anwalt.
Manchmal stimmt ganz einfach die Kommunikation zwischen Mandant und Anwalt überhaupt nicht.
Dann sind meistens beide Seiten mehr als unzufrieden.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Kotischka
Status:
Beginner
(86 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Ist es noch immer dieser Anwalt? Oder ist der neue wieder nicht


Immernoch.
Seit December, nachdem eine Klage "vergessen" wurde und nicht ans Gericht geschickt, wollte ich ihm kündigen.
Er weinte und gejämmert, hat versprochen beste Abwicklung.
Danach wider Ausreden, falsche Beträge, dubiose Schreiberei.
Gegnerische Anwalt hinweist ständig auf Fachkompetenz und Wahrheitspflucht, überhöhte Gebühren usw.al ob er keine Ahnu g hatte.
Peinlich ist es mir.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(37736 Beiträge, 6306x hilfreich)

Zitat (von Kotischka):
Peinlich ist es mir.
Dann beende den Jammer und kündige schriftlich und nachweislich.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Kotischka
Status:
Beginner
(86 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Jammer und kündige schriftlich und nachweislich.

Ich verliere das Geld und Prozess auch, stimmt?
Ich denke - ans Gericht schreiben mit Bitte um Fristverlängerung aufgrund schlechte Beratung,-
Diesen "Anwalt" begründet kündigen,
Mit rückzahlungaufforderung,
Neu Anwalt Holen
ODER
Dem Gegner einen Regelungsvorschlag SELBST anbieten,?

Danach würde ich mein "Anwalt" verklagen wegen Schäden/Verluste, schlechte Dienstleustung usw...
Wie wäre es?

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Kotischka
Status:
Beginner
(86 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Jammer und kündige schriftlich und nachweislich.

Ich verliere das Geld und Prozess auch, stimmt?
Ich denke - ans Gericht schreiben mit Bitte um Fristverlängerung aufgrund schlechte Beratung,-
Diesen "Anwalt" begründet kündigen,
Mit rückzahlungaufforderung,
Neu Anwalt Holen
ODER
Dem Gegner einen Regelungsvorschlag SELBST anbieten,?

Danach würde ich mein "Anwalt" verklagen wegen Schäden/Verluste, schlechte Dienstleustung usw...
Wie wäre es?

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128685 Beiträge, 41048x hilfreich)

Zitat (von Kotischka):
Ich verliere das Geld und Prozess auch, stimmt?

Zumindest das Geld ist weg.
Ob man den Prozess verliert, ist fraglich.
Ob sich ein Anwalt findet der das übernehmen will ist fraglich.



Zitat (von Kotischka):
Ich denke - ans Gericht schreiben mit Bitte um Fristverlängerung aufgrund schlechte Beratung,-

Das dürfte ein Schuss in den Ofen werden, insbesondere wenn es vor dem Landgericht ist.



Zitat (von Kotischka):
Danach würde ich mein "Anwalt" verklagen wegen Schäden/Verluste, schlechte Dienstleustung usw...

Eher wird Ahmad Mansour Ehrenvorsitzender der AfD als das diese Klage Erfolg hätte ...



Zitat (von Kotischka):
Dem Gegner einen Regelungsvorschlag SELBST anbieten,?

Eigentlich ist doch das erste was ein Gericht macht, zu fragen ob ein Vergleich möglich wäre.
Gab es diese Frage schon?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(37736 Beiträge, 6306x hilfreich)

Zitat (von Kotischka):
Ich verliere das Geld und Prozess auch, stimmt?
Keine Ahnung, welchen Prozess meinst du ?
Um was und wieviel gehts überhaupt? Wann hast du selbst versucht, mit dem Gegner außergerichtlich eine Einigung/Vergleich zu erreichen, bevor du einen Anwalt mandatiert hast?
Zitat (von Kotischka):
Wie wäre es?
Kommt drauf an.

Ob dieser Anwalt dir nach der Kündigung seine (Schlecht)leistung in Rechnung stellt, weiß jetzt keiner. Vermutlich tut er es, denn geleistet hat er.
Zitat (von Kotischka):
ans Gericht schreiben mit Bitte um Fristverlängerung
Lächerlich und wirkungslos.
Zitat (von Kotischka):
Mit rückzahlungaufforderung,
Ist möglich, ich halte das aber für noch lächerlicher. Dieser Anwalt ist mindestens ein Jurist, der die Grundlagen seiner Arbeit kennt.
uU würdest du als juristischer Laie dann mit diesem Anwalt einen anderen *Prozess*, eher einen zivilrechtlichen Streit am Hals haben.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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