ich hoffe ich erhalte Hilfe in einem sehr komischen Fall.
Am 31.12.2020 (!) erhielt ich per Mail eine sehr seltsame Mail von einem Azubi einer Rechtsanwaltskanzlei mit folgendem Text:
Guten Tag (keine Anrede!)
sicherheitshalber noch einmal zu Ihrer Frage: die Akte war selbstverständlich vollständig. (letzter Mail Verkehr war irgendwann Juni 2017!!!) Die Polizei hat sie der StA am 7.6. zugesandt, am 21.6. ging sie zu uns. Läuft der Fall noch? Wir haben nichts mehr gehört.
Leider haben Sie die Rechnung vom 6.5.2017 nicht vollständig bezahlt. Wie soll dies geschehen? Oder Ohne Verzicht auf die Verjährungseinrede muss ich den offenen Betrag heute ins Mahnverfahren geben. Lieber wäre uns natürlich eine einvernehmliche Regelung oder weitere Beauftragung.
Freundlich grüßt
i. A. XX
(Auszubildender)
Ich habe auf diese Mail nicht reagiert. (keine Anrede, Rechtschreibfehler, lächerlich nach über 3,5 Jahren damit anzukommen, ich hatte die Leistungen damals nicht vollständig erhalten, die Kommunikation war miserabel und ich habe das Mandat mehrfach widerrufen).
Nun erhalte ich Post vom Anwalt (die er auch selbst unterschrieben hat) und gleichzeitig auch Post von der Mahnabteilung des Amtsgerichts.
Im Brief vom 06.01.2021 bittet der RA um Begleichung von 205,93€ die noch offen sind bis 15.01.2021. Er zählt die Posten auf, ich hätte damals nur 2x50€ gezahlt, dabei wären inbsgesamt 305,83€ fällig. Also ein ausstehender Betrag von 205,83€.
"Sehr geehrter Herr X,
leider musste ich im Rahmen des Abschlusses der Buchhaltung für 2017 feststellen, dass aus meiner vorsorglich nochmals beigefügten Rechnung 2017-131 noch ein Betrag von 205,93€ nebst Zinsen seit 06.06.2017 offen ist. Ich bitte um Begleichung bis 15.01.2021
Sollte ich eine weitere Zahlung von Ihnen übersehen haben, weisen Sie mir diese bitte nach. Andernfalls bitte ich um Verständnis für die Geltendmachung meiner berechtigten Honorforderung. Ohne Zahlung in der vorgenannten Frist fallen Ihnen weitere Kosten des gerichtlichen Mahnverfahrens zur Last." Er hat die Rechnuntg vom Mai 2017 angehängt und die Zinsen aber nicht angegeben.
Damals hatte ich diesen Anwalt über ein Portal gefunden habe, auf dem er ein Online-Produkt angeboten hat, eben genau für diese 50,- EUR. Mir war es wichtig, dass es eine kostengünstige Erstberatung gibt. Ich habe dann sogar nochmal 50,- EUR für das zweite Onlineprodukt gezahlt und dachte er hat dann genug. Er war extrem inkompetent und ich musste lange auf seine Rückmeldung warten, weshalb ich es eine Frechheit finde, dass er 3,5 Jahre später noch nach diesem Geld lechzt.
Gleichzeitig erhalte ich heute noch Post vom Amtsgericht: Ich dachte ich hätte Zeit bis 15.01.2021 diese 205,93€ zu begleichen?
Ich kann Widerspruch gegen diesen Mahnbescheid einlegen. Auf die 205,83€ kommen noch jeweils 86,- EUR Verfahrensklosten und Zinsen von 30,41€, d.h. insgesamt 322,24 EUR. Zusätzlich noch weitere Zinsen ab 07.01.2021.
Kann das hier jemand bewerten? Soweit ich weiß, ist nach 3 vollen Jahren angefangen ab dem 1.1. des Folgejahres, in dem die Kosten entstanden sind also in dem Fall ab dem 01.01.2018 - 31.12.2020), diese Kosten verjährt. D.h. er ist hier zu spät dran und diese dubiose Mail vom 31.12.2020 dürfte hier nicht mehr zählen und erst sein Brief vom 06.01.2021? Wie kann er mir Zeit bis 15.01.2021 geben und gleichzeitig noch ein Mahnverfahren beim Amtsgericht einleiten? Ich bitte um eine Einschätzung, ich will dem widersprechen und diesem geldgeilen Anwalt keinen einzigen Cent mehr in seinen gierigen Rachen werfen.
Es ist eine Frechheit. Ich habe noch Mails vom Mai 2017, in dem ich alles widerrufe, da ich sehr schnell das Gefühl bekam, dass er Geld machen will:
Sehr geehrter Herr (ANWALT),
leider muss ich sämtliche Aufträge und Leistungen aus Kostengründen widerrufen. Ich bitte Sie um Bestätigung!
Mit freundlichen Grüßen
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darauf keine Antwort und weitere Mails von mir, da per Tel. keiner ranging:
Sehr geehrter Herr ANWALT,
können Sie mir bitte den Widerruf sämtlicher Verträge mit Ihnen bestätigen?
Mit freundlichen Grüßen
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Lieber Herr ANWALT,
da ich trotz mehrmaliger Bitte um Bestätigung des Widerrufs bedauerlicherweise von Ihnen immer noch keine Antwort erhalten habe, finden Sie im Anhang ganz förmlich das ausgefüllte Widerrufs-Formular. Eine Akteneinsicht ist lt. Internetrecherche zudem nicht einmal möglich, da ich nur als Zeuge von der Polizei geladen wurde. Für eine Bestätigung der Niederlegung würde ich mich freuen!
Mit freundlichen Grüßen
Am 15.05.2017 habe ich dann eine SEHR lange und ausführliche Mail an den Anwalt geschrieben
bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Überprüfung der Rechnung gewisse Zeit in Anspruch nimmt. Da ich mit der Höhe der angesetzten Kosten nicht einverstanden bin, möchte Sie um Korrektur bitten und äußere mich hierzu wie folgt.
Um ehrlich zu sein, finde ich es in moralischer Hinsicht zweifelhaft, einem Hilfesuchenden, welcher seine finanziellen Beschränkung betont und Sie aus Kostengründen aufgesucht hat, eine Rechnung zu stellen, die mehr als das dreifache der vereinbarten zwei Rechtsprodukte darstellt; Denn nebst Online-Rechtsprodukt Nr. 1, der gleich überwiesen wurde bin ich bin ich nach wie vor bereit die weiteren 50€ für das Online-Rechtsprodukt Nr. 2 zu zahlen! Sie schreiben ja auch auf Ihrer Seite:
"Eine entsprechende Beratung biete ich Ihnen – nach Einsichtnahme in die Akte (siehe mein Produkt „1. Schritt: Akteneinsicht") – hier an. Wir können wahlweise einen Termin von maximal 30 Minuten bei mir, am Telefon, per Skype oder Chat ausmachen. Die Zeit kann auch aufgeteilt werden. Zuvor lese ich die bereitgestellte Akte (maximal 150 Seiten, sonst müssen wir einen besonderen Preis ausmachen) und bereite mich auf das Gespräch vor; dies dauert oft bereits eine Stunde oder mehr. Es erfolgt keine schriftliche Stellungnahme.
Ich informiere Sie, wie weit die Ermittlungen sind, was nach meiner Erfahrung noch kommt, ob Sie schlimmstenfalls mit einer Hausdurchsuchung oder Festnahme zu rechnen haben und wie es verfahrenstechnisch weiter geht."
Hat dieses maximal 30-minütige Gespräch stattgefunden? Haben Sie die Akten vorher eingesehen? Sie haben weder zum Schreiben, dass ich Ihnen für die Akteneinsicht im PDF-Format zuschickte, eine Aussage getätigt - geschweige denn dazu, dass hier keine Akteneinsicht möglich ist - noch haben wir ein wirkliches Beratungsgespräch gehabt (wir hatten ein 4 oder 5 Minuten Telefonat, in dem ich Ihnen eine unverbindliche Anfrage gestellt habe und den Inhalt des Schreibens ganz kurz angeschnitten habe ohne genaueres zur Sachlage zu erörtern). Eine Beratung hat zur Folge, dass der Beratende auch mit einem guten Gefühl "rausgeht" und da dies nicht der Fall war und ich leider verunsichert war, rief ich noch einmal an (zweites Telefonat ausschließlich mit Herrn X - nicht fachlicher, sondern organisatorischer Natur - dem ich bestätigte, dass ich die 50,- für die Akteneinsicht überwiesen habe und die weiteren 50,- gerne zahlen werde. was ich auch per Mail angeboten habe, sobald die Akteneinsicht erfolgt ist und wir weitere Schritte besprechen können).
Gerne möchte ich auch noch anmerken, dass Sie als Zeitraum Ihrer Inanspruchnahme den 02.-04.5. nennen, obwohl ich sämtliche Aufträge und Leistungen am 03.05.widerrufen habe. Weiter frage ich mich wieso Sie für die Akteneinsicht bzw. einzelner Elemente dieser, 19% MwSt ansetzen, obwohl dies durch meine Zahlung von 50,- (inkl. MwSt.) abgegolten wurde.
Ich hoffe auf eine positive Rückmeldung Ihrerseits innerhalb von 7 Tagen.
Sollten wir zu keiner Einigung kommen, sehe ich mich leider dazu gezwungen mich mit der örtlich zuständigen Anwaltskammer in Verbindung zu setzen.
Ich habe Sie mit meinem Anliegen kontaktiert und stehe nun mit mehr (Geld-)Sorgen da, als zuvor und es hat sich für mich dadurch nichts zum Positiven entwickelt, geschweige denn aufgeklärt.
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Ich möchte dem Mahnverfahren in jedem Fall widersprechen, reicht hier anzukreuzen, dass ich dem Anspruch INSGESAMT widerspreche und dies nur noch unterschreiben muss mit Datum? Geschäftszeichen des Antragsgegners ist nicht auszufüllen oder?
So und dann nochmal dem Anwalt genau schreiben was damals gewesen ist. Er hat sich nicht gemeldet, er hat MAXIMAL die Leistungen erbracht, die er online anbietet (Produkt 1 und 2 für je 50,-) und diese habe ich auch bezahlt.
Ist es rechtmäßig, dass er am 31.12. zum Amtsgericht "läuft" und mir 6 Tage später einen Brief schickt, in dem er um Begleichung bittet und "Ohne Zahlung in der vorgenannten Frist fallen Ihnen weitere Kosten des gerichtlkichen Mahnverfahrens zur Last".
Ich finde dieses Verhalten seitens RA sehr zweifelhaft.
Was kann auf mich zukommen, wenn ich dem Mahnbescheid nur widerspreche? Was für weitere Kosten können entstehen (Gerichtskosten?)? Wie kann es sein, dass der Anwalt diese Kosten geltend machen möchte, obwohl ich von Anfang an NUR diese Online-Rechtsprodukte in Anspruch genommen habe. Das ist wie wenn ich eine Dienstleistung bewerbe und danach sage okay das macht dann aber mehr als das dreifache, weil die Dienstleistung meiner Meinung nach überdies hinausgeht, was in diesem Online-Produkt aufgezählt wird.