Anwalt macht eigene Kosten geltend??

18. April 2006 Thema abonnieren
 Von 
KAMI_01
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Anwalt macht eigene Kosten geltend??

Folgender Fall hat sich bei uns zugetragen:
Im Hinterhof unseres Wohnblocks befindet sich ein Kinderspielplatz. Des öfteren fiel uns auf das dort eine Nachbarin ihren Hund spazieren führte. mit der Zeit wurden es dann 3 Hunde die über den Spielplatz tollten.

letzte woche begab sich meine Frau dann auf den Balkon und fragte ob die hunde doch !bitte! woanders Spielen könnten da hier kleinkinder Spielen und das ja nicht sein müsste. Woraufhin ein Streitgespräch entstand und die Nachbarin immerwieder darauf hinwies das sie ja die Extremente ihres Hundes entsorgen würde ( und dabei immer einen Beutel hoch hielt) Meine Frau antwortete darauf ,nachdem sie mehrmals fragte ob Sie den nicht verstehe das hier Kinder Spielen ,schlussendlich mit den den Worten "Das kotzt mich an" und verlies den Balkon.

Nun bekamen wir einen Brief von einer Rechtsanwältin , die wie sich herausstellte dieselbe Frau ist mit dem Hund.(mal anmerken das wir selber auch Hundehalter sind)

darin behauptet Sie das meine Frau gesagt haben soll "Du kotzt mich an" und dafür auch Zeugen vorhanden sind und meine Frau sich gemäss §185 StGB strafbar gemacht habe.
Sie sei nicht gewillt dieses Strafbare Handeln hinzunehemen und erwarte eine schriftliche Entschuldigung in dem meine Frau ihr Bedauern für die Beleiding ausdrücken soll.

Sollte die nicht geschehen strebe sie eine Strafanzeige an.

Zudem soll ich die ihr entstandenen Kosten erstatten die sich wie folgt zusammensetzen:

Streitwert 4000 €
Geschäftsgebühr §§ 13,14 Nr 2400 VV RVG
Post und Telekom. Nr.7002 vv RVG
16% Mwst

zu zahlender Betrag: 250,56


Kann das sein ??

Meine Frau hat dies nie gesagt. Muss ich sowas Zahlen?? Ich habe ihr doch keine Mandat gegeben.sondern Sie sich selber . Darf Sie für sich selber abrechnen? Kann ein Anwalt sich selbst beraten und dabei Objektiv bleiben??

Mir kommt das ganze sehr spanisch vor.

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11 Antworten
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#1
 Von 
guest123-977
Status:
Lehrling
(1415 Beiträge, 452x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
thosim
Status:
Student
(2139 Beiträge, 385x hilfreich)

@ Reike

Sehe ich auch so!

Ergänzung:

Die Ausschöpfung des Auffangwertes in Höhe von EUR 4000,00 ist ggf. bedenklich.

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#3
 Von 
guest123-977
Status:
Lehrling
(1415 Beiträge, 452x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#4
 Von 
guest123-2034
Status:
Lehrling
(1905 Beiträge, 272x hilfreich)

ich würd garnicht reagieren.

Wenn die Frau was will soll sie klagen und fertig.

Für dem Kleinkram brauchts nichtmal einen Anwalt, kostet nur zusätzlich Geld.

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#5
 Von 
KAMI_01
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Wenn wir garnicht reagieren, gerate ich dann nicht in "Verzug"?

Andererseits wenn wir einene Anwalt einschalten und die Sache dann wegen geringfügigkeit abgewiesen wird bleibe ich ja wieder auf meinen Kosten sitzen , zudem sind wir finanziell garnicht in der Lage einen Anwalt einzubeziehen ohne Rechtsbeihilfe.

Ich denke ein Ablehnungsschreiben der von ihr genannten Forderung bleibt erstmal das einzige , gibt es hierfür irgendwo ein Musterbeispiel?? haben mit dieser Materie bisher noch nie zu tun gehabt.

Danke

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#6
 Von 
thosim
Status:
Student
(2139 Beiträge, 385x hilfreich)

Sie können bei der Dame in aller Unschuld ja einmal nachfragen, wie Sie auf einen Gegenstandswert von EUR 4000,00 kommt. Angesichts der von Ihnen geschilderten Umstände, erscheint mir dies unter keinem Gesichtspunkt nachvollziehbar (s.o.).

Wenn Sie unbedingt auf das Schreiben dieser Dame reagieren wollen, dürfte ein Dreizeiler ausreichen.

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#7
 Von 
guest123-1400
Status:
Student
(2642 Beiträge, 617x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#8
 Von 
KAMI_01
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

So nachdem nun fast 5 Wochen Ruhe eingekehrt war , griff uns die Verehrte auf offener Strasse verbal an und forderte eine sofortige Entschuldigung von meiner Frau.

Angesichts der Tatsache das mein kleiner Sohn die Szene mit ansehen musste hab ich mich entschlossen ihr ein Kontaktverbot auszusprechen und hab ihr die mündlich und nun auch schriftlich zukommen lassen.

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#9
 Von 
thosim
Status:
Student
(2139 Beiträge, 385x hilfreich)

quote:
griff uns die Verehrte auf offener Strasse verbal an und forderte eine sofortige Entschuldigung von meiner Frau.



erstaunlich!

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#10
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

hab ich mich entschlossen ihr ein Kontaktverbot auszusprechen

Daß Lorenz tatsächlich mal jemanden mit seinem Unsinn missionieren konnte - naja, solange um Gartenzwerge prozessiert wird, wieso nicht...

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#11
 Von 
KAMI_01
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Missionieren? *gg na ja das nicht ganz.

Mich hat es gestern eigentlich nur gewundert mit welcher Aggressivität sie auf uns zuging.

Und das nach so langer Zeit obwohl man sich schon des öfteren unterdessen auf der Strasse gesehen hatte.

Nachdem wir ja auf ihr schreiben vom April nicht reagiert hatten war für uns die Sache eigentlich schon längst vergessen nachdem von Ihr keine reaktion mehr kam und kein schreiben von der Staatsanwaltschaft.

Eigentlich finde ich das ganze eher lächerlich und zeigt mir als privatmensch mal wieder mit welchem "Mist" unsere Gerichte überschüttet werden, die weitaus wichtigere Sachen zu tun haben.

Wenn ich so aggressiv wäre wie diese Frau könnte ich (bin täglich 10 Stunden im Stadtverkehr unterwegs) am Tag locker 5 Anzeigen wegen schwerer Delikte schreiben. ;-)

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