Hallo,
mein Anwalt meldet sich seit Juni 2017 nicht mehr.
Auch meine E-Mails werden nicht beantwortet.
Wenn er genau so meine Interessen vorm Gericht verteidigen wird, dann habe ich verloren.
Kann ich ihm Mandat entziehen, ohne die Rechnung von ihm bezahlen zu müssen?
Hat der Anwalt seine Pflichten verletzt?
Wir haben nichts schriftlich vereinbart, also keinen Vertrag unterzeichnet.
Kann ich mich z.B. an die Verbraucherzentrale zwecks Rechtsberatung wenden?
Vielen Dank
Anwalt meldet sich seit Monaten nicht mehr.
7. November 2017
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Frage vom 7. November 2017 | 21:38
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 1x hilfreich)
Anwalt meldet sich seit Monaten nicht mehr.
Was denn, so teuer?
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#1
Antwort vom 7. November 2017 | 22:49
Von
Status: Praktikant (532 Beiträge, 196x hilfreich)
Zitatmein Anwalt meldet sich seit Juni 2017 nicht mehr. :
Auch meine E-Mails werden nicht beantwortet.
Das kann viele Gründe haben: Krankheit, Unfall, Aufgabe der Kanzlei ... Hier hilft vielleicht eine Anfrage bei der Anwaltskammer, ob der Betreffende noch in eigener oder fremder Kanzlei tätig ist.
ZitatKann ich ihm Mandat entziehen, ohne die Rechnung von ihm bezahlen zu müssen? :
Kommt drauf an... (Ja, ich weiß, das will keiner hören) Also: Wenn er bereits anwaltlich tätig geworden ist (Stellungnahmen, Schreiben an Gegenseite, Akteneinsicht, Klageerhebung usw.), steht ihm natürlich ein Honorar dafür zu. Wenn nicht, dann nicht.
ZitatHat der Anwalt seine Pflichten verletzt? :
Glaskugel ist leider außer Betrieb... Wenn er einen Unfall hatte, wohl nicht, wenn er in Rente gegangen ist, hätte er alle laufenden Fälle an eine andere Kanzlei abgeben müssen.
ZitatWir haben nichts schriftlich vereinbart, also keinen Vertrag unterzeichnet. :
Darauf kommt es auch nicht an. Hat man dem Anwalt denn Vollmacht erteilt?
#2
Antwort vom 8. November 2017 | 08:45
Von
Status: Unbeschreiblich (38353 Beiträge, 13981x hilfreich)
Die Frage ist doch, ob der Anwalt im Augenblick irgend etwas tun muss.
wirdwerden
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#3
Antwort vom 8. November 2017 | 15:04
Von
Status: Senior-Partner (6998 Beiträge, 3920x hilfreich)
Ist man denn sicher, dass die E-Mails auch ankommen? Vielleicht mal einen anderen Kommunikationsweg ausprobieren.
Und im Übrigen gilt, dass der RA sich nur dann melden wird, wenn es auch was zu vermelden gibt. Wenn es seit Juni nichts neues im Verfahren gibt, dann wird sich der RA auch nicht melden.
#4
Antwort vom 8. November 2017 | 22:32
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 1x hilfreich)
ZitatDie Frage ist doch, ob der Anwalt im Augenblick irgend etwas tun muss. :
Ja, er wollte noch im Juni eine Beseitigungsklage vorbereiten, seit dem habe ich nichts von ihm gehört.
Ich habe schon ein Gefühl, dass er mit meinem Gegner etwas vereinbart hat. Er hat schon mal versucht mich von eine Klage abzuraten, mit Begründung- es würde unseren Nachbarschaftsverhältnissen (Nachbarstreit) schädigen.
In 12 Monaten hat er insgesamt 3 Briefe geschrieben. Und das ganz ungern.
Wenn jemand einen Handwerker beauftragt, im z.B, ein Wasserhahn zu wechseln, dann kriegt der Handwerker auch nicht bezahlt, wenn er bloß ein Paar Schrauben entfernt und den Rest einfach liegen lässt.
Gruß
#5
Antwort vom 8. November 2017 | 22:55
Von
Status: Praktikant (532 Beiträge, 196x hilfreich)
ZitatEr hat schon mal versucht mich von eine Klage abzuraten, mit Begründung- es würde unseren Nachbarschaftsverhältnissen (Nachbarstreit) schädigen. :
Möglicherweise ein kluger Rat. Recht ungewöhnlich für einen Anwalt, der mit Klagen sein Geld verdient. Vielleicht sollte man mal darüber nachdenken, ob man das Rechthaben über menschliche Beziehungen stellen sollte.
ZitatIn 12 Monaten hat er insgesamt 3 Briefe geschrieben. Und das ganz ungern. :
Egal ob gern oder ungern, damit hat er sich einen Honoraranspruch verdient. Keinen besonders hohen, aber immerhin.
ZitatWenn jemand einen Handwerker beauftragt, im z.B, ein Wasserhahn zu wechseln, dann kriegt der Handwerker auch nicht bezahlt, wenn er bloß ein Paar Schrauben entfernt und den Rest einfach liegen lässt. :
Nicht alles, was hinkt, ist ein Vergleich. Auch der Handwerker wird zu bezahlen sein, soweit nicht ein bestimmter Erfolg (Herstellung eines einmaligen Bücherregals z.B.) vereinbart war.
Der Anwalt hat in jedem Fall einen Anspruch auf Vergütung für sein Tätigwerden. Erfolgshonorare sind in Deutschland per Gesetz ausgeschlossen, § 49b Abs. 2 BRAO .
Zur wohl entscheidenden Frage:
ZitatKann ich ihm Mandat entziehen, ohne die Rechnung von ihm bezahlen zu müssen? :
Das Mandat kann man einem Anwalt jederzeit entziehen, ebenso wie man jederzeit den Hausarzt wechseln kann. Nur: Sowohl dem Arzt als auch dem Anwalt muss man jedoch die bisherige Tätigkeit vergüten.
Kurz gesagt: Die Rechnung des Anwalts ist zu bezahlen. Ein Pflichtverletzung (und damit ein Haftungsgrund) ist nicht ersichtlich. Man kann sich selbstverständlich einen anderen Anwalt suchen, wenn "die Chemie nicht stimmt".
-- Editiert von so475670-44 am 08.11.2017 23:02
#6
Antwort vom 9. November 2017 | 12:14
Von
Status: Schüler (208 Beiträge, 132x hilfreich)
ZitatJa, er wollte noch im Juni eine Beseitigungsklage vorbereiten, seit dem habe ich nichts von ihm gehört. :
Ich habe schon ein Gefühl, dass er mit meinem Gegner etwas vereinbart hat. Er hat schon mal versucht mich von eine Klage abzuraten, mit Begründung- es würde unseren Nachbarschaftsverhältnissen (Nachbarstreit) schädigen.
In 12 Monaten hat er insgesamt 3 Briefe geschrieben. Und das ganz ungern.
Stell doch dein Anliegen im Thread Nachbarrecht/Baurecht vor. Dann kam man dir schnell sagen wie sinnvoll oder sinnlos dies ist.
Klagen ja oder nein
oder dem Ratschlag deines RA folgen.
Und jetzt?
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