Anwalt möchte für nicht erhaltene Beratung 190 zzgl. Steuer??

12. Februar 2024 Thema abonnieren
 Von 
Selly08234
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Anwalt möchte für nicht erhaltene Beratung 190 zzgl. Steuer??

Hallo zusammen,

ich habe folgenden Fall. Und zwar hatte ich ende letztem Jahres eine Beratung bzgl. einer Auseinandersetzung mit meiner Arbeitskollegin gewollt. Die Dame hatte Chatverläufe meinem Arbeitgeber, Betriebsrat und anderen Personen gezeigt, welches zu einer Abmahnung führte. Dies hatte ich an einen Anwalt weitergegeben und bat um Beratung ob ich gegen diese Kollegin was unternehmen kann (Datenschutz) und ich nichts gegen die Abmahnung machen möchte, da ich diese mit Gewissen hinnehme.

Der Anwalt meinte es sei nicht sein Bereich und verwies mich auf seinen Kollegen von dem ich auch keine Beratung erhielt. Jetzt stellt mir der Anwalt eine Rechnung von 190,00 € zzgl. MwSt. für eine Beratung für die Abmahnung, die ich nicht wollte und auch nicht bekam! Er äußerte sich nur mit dem Satz, dass er gerne was dagegen unternehmen könnte.

Ist dies überhaupt Rechtens was der Anwalt in Rechnung stellt. Hatte sonst noch jemand hier solch einen Fall??

-- Editiert von Moderator topic am 12. Februar 2024 16:02

-- Thema wurde verschoben am 12. Februar 2024 16:02

Was denn, so teuer?

Was denn, so teuer?

Ein erfahrener Anwalt im Anwaltsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Anwaltsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
vacantum
Status:
Lehrling
(1534 Beiträge, 280x hilfreich)

Zitat (von Selly08234):
Jetzt stellt mir der Anwalt eine Rechnung von 190,00 € zzgl. MwSt. für eine Beratung für die Abmahnung, die ich nicht wollte und auch nicht bekam! Er äußerte sich nur mit dem Satz, dass er gerne was dagegen unternehmen könnte.
Also hat der Anwalt den Sachverhalt geprüft und Dir mitgeteilt, dass er entsprechende Schritte einleiten kann. Und die Arbeit des Anwalts ist zu zahlen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Selly08234
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von vacantum):
Also hat der Anwalt den Sachverhalt geprüft und Dir mitgeteilt, dass er entsprechende Schritte einleiten kann. Und die Arbeit des Anwalts ist zu zahlen.


Ja, aber zum falschen Thema. Ich wollte bzgl. Datenschutz und der Kollegin was unternehmen und wies ausdrücklich daraufhin, dass ich dieses Thema mit der Abmahnung nicht angehen möchte. Er behauptet nun er habe mich Beraten. Ich sehe hier aber eine Beratung für ein Thema, welches ich ausdrücklich nicht angehen wollte. Muss ich dies trotzdem bezahlen? Ich wollte es schließlich nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6662 Beiträge, 2342x hilfreich)

Man muß hier wohl zwischen "tätigwerden" und "beraten" unterscheiden.
Da kommt jemand zu einem Rechtsanwalt und schildert einen Sachverhalt ohne eine Frage zu stellen ???
Ich gehe davon aus, daß der Anwalt sich die Frage nicht nur angehört und sich dazu auch geäußert hat.
Diese Erlärung

Zitat:
und bat um Beratung ob ich gegen diese Kollegin was unternehmen kann

ist doch ausdrücklich eine Bitte um Beratung.
Zitat:
und wies ausdrücklich daraufhin, dass ich dieses Thema mit der Abmahnung nicht angehen möchte.

Daraus ergibt sich daß nur eine Beratung gewünscht war und über diese Beratung hinaus keine weitere Tätigkeit gewollt war.
Sollte der Anwalt denn auf die Fragen antworten, dann brauchen wir nichts zu bereden ?
Beredet wworden ist die Sache aber sicherlich.
Und dies war die kostenpflichtige Beratung.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(127090 Beiträge, 40761x hilfreich)

Zitat (von Selly08234):
Er äußerte sich nur mit dem Satz, dass er gerne was dagegen unternehmen könnte.

Die vergütungspflichtige Beratungsleistung eines Rechtsanwaltes kann im Prinzip aus einer Kopfbewegung bestehen. Das mag jetzt nicht unbedingt das sein, was ein Mandant sich in Art und Umfang erhofft, wäre aber rechtlich einwandfrei.



Zitat (von Selly08234):
bat um Beratung ob ich gegen diese Kollegin was unternehmen kann (Datenschutz) und ich nichts gegen die Abmahnung machen möchte, da ich diese mit Gewissen hinnehme.

Und da war der Wortlaut welcher?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Selly08234
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Spezi-2):
ist doch ausdrücklich eine Bitte um Beratung.


Genau! Ob ich gegen diese Kollegin rechtlich vorgehen kann, nicht gegen die Abmahnung.

Zitat (von Spezi-2):
Daraus ergibt sich daß nur eine Beratung gewünscht war und über diese Beratung hinaus keine weitere Tätigkeit gewollt war.
Sollte der Anwalt denn auf die Fragen antworten, dann brauchen wir nichts zu bereden ?
Beredet wworden ist die Sache aber sicherlich.
Und dies war die kostenpflichtige Beratung.


Ich glaub du verstehst mich leider falsch. :) Ich wies in meiner E-Mail drauf hin dass ich eine Beratung bzgl. der Angelegenheit mit der Dame möchte ob ich gegen Sie vorgehen kann. Ich informierte in meiner Anfrage nur direkt, dass es mir nicht um die Abmahnung ginge.

Sachlich wurde besprochen: "Da kann ich Ihnen nicht helfen, dafür ist ein anderer Kollege zuständig. Gerne können wir aber gegen Ihre Abmahnung vorgehen". Das wollte ich doch gar nicht!! Von Anfang an.

Für mich ist das nicht Beraten.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Selly08234
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Die vergütungspflichtige Beratungsleistung eines Rechtsanwaltes kann im Prinzip aus einer Kopfbewegung bestehen. Das mag jetzt nicht unbedingt das sein, was ein Mandant sich in Art und Umfang erhofft, wäre aber rechtlich einwandfrei.


Aber dass kann doch nicht sein. Er muss mir doch wenigstens beantworten ob ich rechtliche Schritte einleiten kann oder irgendwas. Und dann kann er doch nicht mit Gründen kommen, die ich von vorne rein nicht wollte.

Zitat (von Harry van Sell):
Und da war der Wortlaut welcher?


Ich zittiere aus meiner E-Mail natürlich Namen gestrichen: Da meine Arbeitskollegin und ich eig. einen sehr guten Umgang hatten, auch Privat, stellt sich mir hier die Frage, ob dies überhaupt von Ihrer Seite rechtens ist. Sie hat einen Screenshot von diesem Chat dem Betriebsrat sowie Herr/Frau XY weitergeben. Ist dies Datenschutztechnisch Rechtens?"

Als ich den Fall vor diesem Auszug aus meiner E-Mail schilderte, schrieb ich: "Um die Abmahnung geht es mir aber nicht". Damit ist doch eindeutig dass ich eine Frage bzgl. Datenschutz habe?

Ich wollte doch einfach nur Hilfe bzgl. dieser Angelegenheit. :(

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(127090 Beiträge, 40761x hilfreich)

Wenn man mit der Rechnung nicht einverstanden ist, dann reklamieret man die nicht erhaltene Beratung - die Reklamation sollte dann aber gerichtsfest erfolgen.

Notfalls schaltet man noch die Rechtsanwaltskammer ein.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Selly08234
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Wenn man mit der Rechnung nicht einverstanden ist, dann reklamieret man die nicht erhaltene Beratung - die Reklamation sollte dann aber gerichtsfest erfolgen.


Wie reklamiere ich denn gerichtsfest? Ich kenn mich leider nicht wirklich aus.

Zitat (von Harry van Sell):
Notfalls schaltet man noch die Rechtsanwaltskammer ein


Was entstehen mir für Kosten, wenn ich mich an die Rechtsanwaltskammer wende?

Ich danke dir aber jetzt schonmal vielmals!! :)

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(127090 Beiträge, 40761x hilfreich)

Zitat (von Selly08234):
Wie reklamiere ich denn gerichtsfest?

– keine Bitten oder Wünsche, sondern klare Ansagen / Forderungen die auch rechtlich haltbar sind
– mit Zustellnachweis
– sofern Fristen ins Spiel kommen, sollten diese nach Datum sein und angemessen (in der Regel 14 Tage)



Zitat (von Selly08234):
Was entstehen mir für Kosten, wenn ich mich an die Rechtsanwaltskammer wende?

Da entstehen erst mal keine Kosten außer denen für das ausdrucken und das Porto.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Selly08234
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
– keine Bitten oder Wünsche, sondern klare Ansagen / Forderungen die auch rechtlich haltbar sind
– mit Zustellnachweis
– sofern Fristen ins Spiel kommen, sollten diese nach Datum sein und angemessen (in der Regel 14 Tage)


Ok, dann werde ich dies machen!

Zitat (von Harry van Sell):
Da entstehen erst mal keine Kosten außer denen für das ausdrucken und das Porto.


Super, ich danke dir vielmals vom ganzen Herzen!! :)

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Selly08234
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
– keine Bitten oder Wünsche, sondern klare Ansagen / Forderungen die auch rechtlich haltbar sind
– mit Zustellnachweis
– sofern Fristen ins Spiel kommen, sollten diese nach Datum sein und angemessen (in der Regel 14 Tage)


Ok, dann werde ich dies machen!

Zitat (von Harry van Sell):
Da entstehen erst mal keine Kosten außer denen für das ausdrucken und das Porto.


Super, ich danke dir vielmals vom ganzen Herzen!! :)

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 283.201 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
114.258 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen