Hallo,
wir haben Klage wegen einer nicht bezahlten Abschlussrechnung eingereicht. Der Prozess läuft jetzt schon ein Jahr und der Beklagte hat jetzt Widerklage erhoben. Da wir der Meinung waren, dass jetzt hier ein Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht uns besser helfen könne, haben wir kurz vor dem Gerichtstermin einen Fachanwalt beauftragt. Dieser hat dann einen Tag vor dem Termin, die Aufhebung des Termins und Akteneinsicht beantragt. Es wurde aber noch telefonisch besprochen, dass auf keinen Fall ein Versäumnisurteil ergehen darf. Da er an diesem Morgen noch einen anderen früheren Termin hatte, hat er sich darauf verlassen, dass der Termin abgesagt wird und seine Mitarbeiterin beauftragt, sich bei Gericht zu erkundigen, dass der Termin auch abgesagt wird. Der Richter war aber nicht zu sprechen, er ist nicht zum Termin erschienen und somit erging ein Versäumnisurteil, ein gefundenes Fressen für die Gegenseite und für uns ein enormer Schaden. Was können wir jetzt machen? Durfte der Anwalt sich so verhalten und annehmen, dass der Termin abgesagt wird?
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Anwalt nimmt Gerichtstermin nicht wahr
Was denn, so teuer?
Was denn, so teuer?
Hier wird es jetzt etwas problematisch. Offensichtlich konnte der RA den Termin gar nicht wahrnehmen, weil er einen anderweitigen Termin hatte. Das wusstet ihr und habt ihn troztdem beauftragt. Lief der Rechtsstreit vor dem Landgericht? Oder befindet ihr euch beim Amtsgericht? Ward ihr denn selbst beim Termin anwesend?
quote:
ein gefundenes Fressen für die Gegenseite
Was die Gegenseite denkt, kann dir doch egal sein. Ihr verklagt sie doch sowieso schon.
quote:
und für uns ein enormer Schaden
Versäumnisurteil ist ja nun nicht das Ende der Fahnenstange. Und im Zweifel ist der Anwalt auch versichert, wenn er etwas verbockt hat.
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Welcher "enorme Schaden" ist denn eingetreten?
Gegen das Versäumnisurteil ist ein Einspruch möglich und dann geht es weiter.
Schaden könnte eintreten, wenn aus dem VU vollstreckt wird und Sie das eigentliche Verfahren gewinnen und der Gegner nicht mehr zahlen kann (Insolvenz etc.).
Dann wäre dies ein Fall für die Vermögensschadensversicherung des Anwalts.
Unterm Strich also ist das Ganze ärgerlich aber kein Beinbruch.
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Normalerweise weiss man bei Mandatsübernahme doch gar nicht, wann terminiert wird. Wie soll man also die Terminierung bei Gericht berücksichtigen?
Außerdem ist es üblich, dass keine Versäumnisurteile ergehen, wenn ein Anwalt involviert ist, eben aus den bekannten Gründen. Mir stellt sich das so dar, dass eher das Gericht gepatzt hat. Aber, es ist ja letztlich nichts passiert.
wirdwerden
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