Hallo ,
vor etwas über einen Monat war ich beim Anwalt, um eine Beratung wegen einer Internetkaufstreitigkeit zu erhalten (es handele sich um eine klare Sachmängelangelegenheit die sehr gute Erfolgsaussicht hat), und habe anschließend den Auftrag für die anwaltliche Vertretung erteilt . Dh. als erstes anwaltliches Anschreiben der Gegenpartei mit Forderung der Kaufpreisrückerstattung, mit Option zu weiterem Vorgehen. Der Anwalt erhielt sämliche dokumentierten Vorgänge, Bilder, emails zur Sache.
Und nun hör ich seit über einem Monat nichts mehr vom Anwalt, auch nicht seit über einer Woche nach zweimaliger Anfrage per mail nach dem Sachstand. Und üblicherweise wird einem doch das Anschreiben an die Gegenpartei alsbald als Duplikat zugestellt!?
Liegts daran, dass der Streitwert recht gering ist?
Werd den Anwalt, wenn er sich bis nächsten Dienstag nicht rührt, telefonisch oder gleich persönlich kontaktieren.
Aber vielleicht ists ja auch normal, in der Streitwertkategorie.... .
Gruß
flammand
Anwalt rührt sich nicht
Was denn, so teuer?
Was denn, so teuer?
Auch auf letzte Anfrage um kurze Antwort vor einer Woche keine Reaktion vom Anwalt.
Und nun?
Mandat kündigen; neuen Anwalt suchen.
MfG
RA Thomas Bohle
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update:
Angeblich konnte die Anwältin meine per mail übermittelten Bilder nicht öffnen (es sind Allerweltsbilddateien...).
Also ausdrucken lassen, weil ich selber keinen Drucker habe, und diese zusammen mit der Kostenquittung bei Anwaltssekretärin abgegeben.
Nach einem Monat kurz nach Sachstand nachgefragt, wieder keine Antwort und daraufhin habe ich im offiziellen Ton den Vertretungsauftrag entzogen und dass ich mir die eingereichten Kopien heute Montag abholen werde.
Endlich Reaktion: sie habe bisher leider noch keine Unterlagen vorliegen. Sie schaut mal nach..... . Das war Anfang letzter Woche, und bis heute wieder keine Reaktion.
Nun reichts. Wenn ihr die Sache zu gering geworden ist, hätt sie es längst einfach sagen können. Die Anwaltskammer in Regensburg wird eine geharnischte Beschwerdemail kriegen.
Hab noch einige Zeit bis Mai 18 zugewartet, bevor ich eine Beschwerde losließ.
Die Rechtsanwältin hatte bis dahin NICHTS entsprechend dem Mandat unternommen!
Nun hat sie mir wegen dem 'gestörtem Verhältnisses' (wg. Beschwerde) das Mandat gekündigt und echauffiert sich, dass es eine Beschwerde doch nicht gebraucht hätte: ich hätte doch nur kündigen brauchen und einen anderen Anwalt suchen.
Nach rund zwei Jahren Nichtstun der Anwältin, nach zweimal Absicht ihr das Mandat deswegen zu entziehen, und jedesmal hatte sie glaubhaft zugesichert, dem Mandatsauftrag entsprechend tätig zu werden.
Diese Anwältin war die totale Enttäuschung. Bissl Mitschuld am Desaster hab aber auch ich. Hätte ihren Versicherungen nicht Glauben schenken sollen und beim ersten Anzeichen von Unfähigkeit einen anderen Anwalt suchen sollen.
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