Anwalt schreibt Rechnung ohne Mandat

28. April 2010 Thema abonnieren
 Von 
stemue16
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)
Anwalt schreibt Rechnung ohne Mandat

Der Fall ist etwas komplizierter, aber ich versuche zu kürzen.

Es geht eigentlich um einen Kaufvertrag zu einer Eigentumswohnung zwecks Kapitalanlage. Dazu wurde ich von einem Finanzberater angesprochen und habe mich in mehreren Terminen beraten lassen. Am Ende habe ich mich leider dazu überreden lassen einen Vorvertrag zu unterschreiben, der dazu dienen sollte, eine Finanzierungsanfrage bei der Bank zu stellen. Es gab eine Klausel, die besagte, der Kaufvertrag kommt mit dieser Unterschrift zustande, wenn die Finanzierung erfolgreich ist. Die Bank hat dann ohne mein Wissen der Finanzierung zugestimmt und das dem Verkäufer mitgeteilt, auch ohne den Finanzberater zu informieren. Ich erfuhr es dann über den Steuerbescheid (Grundschuld) des Finanzamtes.
Weil das ja nun alles nicht in Ordnung war, legte ich sofort Widerspruch ein.

Jetzt kommen wir zum eigentlichen Thema meiner Frage. Da ich etwas besorgt war, ob dieser Widerspruch auch gültig sei, zog ich einen Anwalt hinzu - den meiner Mutter. Sie rief ihn an. Eines muss ich noch erwähnen. Der dubiose Finanzberater hatte noch ein "Sahnestück" für mich in der Tasche. Er wollte meine ausstehende Baäfög-Rückzahlung mit als "Kosten" in die Finanzierung nehmen. Das klang dubios, aber warum sollte er mir nicht ein Angebot achen. Aber ohne was dazu zu sagen, überwies er mir das gesamte Geld einfach so aufs Konto (6800 Euro).
Also hatte ich nun das Geld und einen widersprochenen Vertrag zum Kauf einer Wohnung.
Dazu rief dann meine Mutter den Anwalt an. Der sagte als erstes, dass ich unbedingt das Geld solange zurück halten solle, bis ich eine Erklärung von der Gegenseite habe, dass mir keine weiteren Kosten durch den Rücktritt vom Kaufvertrag entstehen. Das tat ich, trotz Mahnung. Kurze Zeit später erhielt ich ein Anwaltsschreiben des Gegeners mit der Forderung von ca. 620,- für Anwaltkosten wegen Verzug der Rückzahlung. Daraufhin telefonierte ich selber mit "meinem" Anwalt deswegen. Ich forderte ihn mündlich auf, ein Schreiben als Anwalt zu verafssen, das meine Forderungen (Bestätigung der Nicht-Kosten) aufstellt und versichert, dass ich danach SOFORT das Geld zurück überweisen würde. Das hat er getan.
Am nächsten Tag erhielt ich schon die Bestätigung des Finanzberaters und überwies noch am selben Tag das Geld zurück.

Dann passierte 4 Wochen nichts. Jetzt bekomme ich eine Rechnung über 700,- Euro von meinem Anwalt. Ich habe keine Vollmacht ausgestellt, nichts unterschrieben. In der Rechnung gibt er die 6800,- Euro als Streitwert an. Dazu noch ein paar Portokosten.

Ich sehe das anders: Streitwert war für mich die gegnerische Anwaltsrechnung - 620,- Euro. Dazu könnte man vielleicht noch eine Erstberatungsgebühr erheben, hätte man aber vorher vereinbaren müssen, oder nicht?! Ich rief dort an und sie wussten sofort, dass mir die Rechnung zu hoch ist und sagten, dass sie schon runter gegangen sind, weil sie eigentlich noch eine "Einigungsgebühr" hätten nehmen können - mit Faktor 1,3 der Gebührentabelle. Es bestand doch überhaupt kein Zweifel, dass mir das Geld nicht zusteht! Der Anwalt hat mich doch erst darauf gebracht, das Geld zurück zu halten - jetzt will er diesen Tipp dreifach abrechnen??

Ist das in Ordnung??

Danke fürs Lesen und Antworten!!
Stephan

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Slavonia
Status:
Praktikant
(805 Beiträge, 195x hilfreich)

In Ordnung ist es leider nicht, aber leider ist es in Deutschland nun bald so, dass man nur noch mit einem Anwalt zum Anwalt gehen kann.
Sie können die Zahlung ja verweigern und auf einen Mahnbescheid warten.Wenn Sie dem Mahnbescheid Widersprechen wird es vor Gericht gehen.Widersprechen Sie dem Mahnbescheid nicht, kann er das Geld notfalls pfänden.
Das Sie keine Vollmacht unterschrieben haben, wir Sie nicht vor Zahlungen schützen, der Anwalt ist ja für Sie tätig geworden und hat ein Schriftstück aufgesetzt.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

quote:
Anwalt schreibt Rechnung ohne Mandat


Das ist bereits nicht richtig. Hier ist sehr wohl ein Vertrag mit dem Rechtsanwalt zustande gekommen und zwar bereits durch den Anruf der Mutter beim Rechtsanwalt. Die Mutter hat den Rechtsanwalt nicht für sich befragt sondern in deinen Namen und somit rechtlich in Vertretung für dich. Es ist nicht notwendig, dass dem Rechtsanwalt eine schriftliche Vollmacht erteilt wird oder sonst ein schriftlicher Vertrag geschlossen wird. Ein Rechtsanwalt kann natürlich auch mündlich beauftragt werden. Und das ist hier geschehen.

Auch der Gegenstandswert von 6.800,00 € ist meines Erachtens gerechtfertigt. Letzten Endes ging es ja in dem Anwaltschreiben der Gegenseite primär um diese Rückzahlung. Der Verzugsschaden ist insoweit nur Nebenforderung. Und selbst die Einigungsgebühr könnte man im vorliegenden Fall als gerechtfertigt erachten, weil die Gegenseite ja mehr als die Rückzahlung der 6.800,00 € geltend gemacht hat und man sich dann nur auf die Rückzahlung ohne weitere Verzugskosten geeinigt hat.

Wahrscheinlich bist du mit einem Gegenstandswert von 6.800,00 € auch noch ganz gut weggekommen. Der ursprüngliche Auftrag lautete ja wohl eher auf Prüfung der Wirksamkeit des "Widerrufs" des Kaufvertrages. Und der Kaufpreis für die Wohnung wird ja wohl weit mehr betragen haben als 6.800,00 €.

Mal ganz nebenbei: Nachdem der Rechtsanwalt dir gesagt hat, dass du die 6.800,00 € zurückhalten sollst, bist du die Bestätigung erhälst, dass dir durch den Rücktritt keine Kosten entstehen, hast du da mal die Gegenseite angeschrieben oder angerufen und dies mitgeteilt? Oder hast du einfach abgewartet und gar nichts gemacht?

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
stemue16
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)

Ich hatte regen Schriftwechsel mit der Gegenseite - vorher ohne die Mühen des Anwaltes. Ich habe Ihnen das alles mitgeteilt. Auch, dass ich sofort die Zahlung machen werde, wenn ich die Schriftstücke erhalte. Darauf habe ich sie drei Mal im Zeitraum von 2 Monaten hingewiesen, nur mit der Reaktion ihrerseits mit dem gegnerischen Anwaltsschreiben.

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38433 Beiträge, 14000x hilfreich)

Anwälte können auch ohne Schriftverkehr tätig werden.

wirdwerden

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
stemue16
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)

Das hoffe ich. Aber ich fürchte, ich muss die Kosten tragen.
Ich hätte die Rechnung anders aufgetellt (natürlich auch aus anderer Perspektive): (1,3 x Streitwert 620,- (Anwaltsrechnung) + 1,5 x Streitwert 620,- + 20,- Porto) x 1,19

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