Anwalt stellt plötzlich Rechnung

21. April 2010 Thema abonnieren
 Von 
angle07
Status:
Schüler
(437 Beiträge, 87x hilfreich)
Anwalt stellt plötzlich Rechnung

Morgen,

wir hatten letztes Jahr wegen einer fristlosen Kündigung einen Anwalt hinzu gezogen. Es wurde Prozesskostenbeihilfe genehmigt, da zu diesem Zeitpunkt Hartz 4 empfangen wurde.

Vor Gericht wurde eine Vergleich geschlossen. Da der ehemalige AG nicht zahlte, kümmerte sich der Anwalt um die Zwangsvollstreckung. Der Anwalt sagte uns Beiden am Telefon das wir keinerlei Kosten dafür tragen müssen. Er könne das über die Prozesskostenbeihilfe abrechnen.

Jetzt bekamen wir gestern ein Schreiben in dem stand, das der AG anscheinend Insolvenz beantragt hat und das er nachstehend aufgelistete Kosten berechnet.
Er legte eine Rechnung und diverse Quittungen dem Schreiben bei.

Der Betrag beläuft sich auf knapp 190 Eur.

ALs ich gestern beim Anwalt anrief sagte der zu mir, das er von Anfang an gesagt habe, das er nicht Alles darüber abrechnen könne und das wir einen Teil zu tragen haben. Komischerweise wissen weder ich noch mein Verlobter etwas davon. Hätten wir das gewusst, hätten wir nämlich keinen Anwalt dafür bemüht, sondern hätten die Sache selbst in die Hand genommen.

Ist das denn rechtens das auf einmal doch eine Rechnung gestellt wird?
Weder der Anwalt noch wir haben etwas schriftlich. Alle Zusagen waren telefonisch.

Liebe Grüße
Angi

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2040x hilfreich)

quote:
Weder der Anwalt noch wir haben etwas schriftlich. Alle Zusagen waren telefonisch.


DAs ist das Problem.

Erkundigt Euch was alles in Prozesskostenhilfe beinhaltet. Warum der Anwalt nicht weitere Kostenhilfe für Euch beantragt hatte, wo er von Vorn herein wußte, dass bei Euch klamm war.


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"28c7h49T"

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#2
 Von 
guest-12321.01.2012 00:20:09
Status:
Schüler
(258 Beiträge, 107x hilfreich)

quote:
Hätten wir das gewusst, hätten wir nämlich keinen Anwalt dafür bemüht, sondern hätten die Sache selbst in die Hand genommen.

..aber wenn es der Staat bezahlt, dann lassen wir das doch mal ganz bequem von einem Anwalt regeln. Wie schön! Warum noch arbeiten?

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#3
 Von 
angle07
Status:
Schüler
(437 Beiträge, 87x hilfreich)

Was hat das denn mit arbeiten zu tun?

Ich hab nunmal keine Ahnung von einer Zwangsvollstreckung und wenn mir der Anwalt anbietet das zu machen und es von der Prozesskostenbeihilfe übernommen wird, dann nehme ich das natürlich an.

Wir sind auch Rechtschutz versichert, aber in diesem Falle hatte die noch nicht übernommen, weil erst kurz danach abgeschlossen.

Im Übrigen nimmt sich die Rechtsanwaltskammer nun den Fall an. Kann also nicht so ganz stimmen was der Rechtsanwalt da getan hat.

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#4
 Von 
Eidechse
Status:
Schlichter
(7008 Beiträge, 3930x hilfreich)

Für micht stellt sich die Frage, was der RA genau in Rechnung stellt. Bitte mal den Rechnungstext posten.

Wurde denn PKH tatsächlich bewilligt? Wenn ja, nur für das Hauptverfahren mit dem Vergleich oder auch für die Zwangsvollstreckung?

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
angle07
Status:
Schüler
(437 Beiträge, 87x hilfreich)

folgendes steht auf der rechnung:

Verfahrensgebühr Zwangsvollstreckung, Pfändungs- und Überweisungsbeschluss vom 04.12.2009 (§§ 829 , 835 ZPO ) § 13 RVG , Nr. 3309 VV RVG, § 18 Nr. 3 RVG
Betrag: 39,90

Verfahrensgebühr Zwangsvollstreckung, Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (§§ 829 , 835 ZPO ) § 13 RVG , Nr. 3309 VV RVG, § 18 Nr. 3 RVG vom 03.03.2010
Betrag: 39,90

Pauschale für Post und Telekommunikation Nr. 7002 VV RVG
Betrag: 15,96

Zwischensummer netto : 95,76
19% Umsatzsteuer Nr. 7008 VV RVG : 18,19

Zwischensumme Brutto : 113,95
Gerichtskosten Pfändungs- und Überweisungsbeschlusss v. 10.12.2009
Betrag: 15,00

GV-Kosten v. 28.12.2009
Betrag: 16,90

GV-Kosten v. 21.02.2010
Betrag: 22,95

Gerichtskosten Pfändungs- und Überweisungsbeschlusss v. 04.03.2010
Betrag: 15,00

Gesamtbetrag: 183,80

Uns wurde nur mitgeteilt das die Prozesskostenhilfe bewilligt wurde. Das Schreiben ging direkt an den Anwalt und nicht an uns. Es wurde uns alles nur Telefonisch mitgeteilt.
Als es um die Zwangsvollstreckung ging, sagte man uns das dies mit der Prozesskostenhilfe beglichen werden kann und das für ein keinerlei Kosten entstehen würden.

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Eidechse
Status:
Schlichter
(7008 Beiträge, 3930x hilfreich)

Anhand der Rechnungen ist zu sehen, dass nur die Zwangsvollstreckung in Rechnung gestellt wird. Wenn diese durch PKH abgedeckt sein soll, dann muss für jede einzelne Vollstreckungsmaßnahme PKH gesondert beantragt und bewilligt werden. Ein ordentlich arbeitender RA wird seinen Mandanten im Übrigen stets eine Kopie seiner Schriftsätze und aller eingehender Post, sei es gegnerische Schriftsätze sei es gerichtliche Beschlüsse etc, zusenden. Hat der RA das bei euch nicht gemacht?

quote:
Als es um die Zwangsvollstreckung ging, sagte man uns das dies mit der Prozesskostenhilfe beglichen werden kann und das für ein keinerlei Kosten entstehen würden.


Wurde das wirklich so wortwörtlich gesagt oder interpretierst du es nur so? (Das ist jetzt nicht böse gemeint und soll auch nicht in irgendeiner Weise ein Vorwurf sein oder eine Unterstellung, dass du lügst. Erfahrungsgemäß ist es jedoch so, dass gerade jurstisch unerfahrene Mandanten teilweise gegebene Erklärungen nicht so verstehen, wie sie gemeint sind. z.B. wäre denkbar, dass darauf hingewiesen wurde, dass man für die Zwangsvollstreckungsmaßnahmen auch PKH beantragen könnte und bei Bewilligung die Kosten über die PKH getragen würden. Dann würde es entscheidend darauf ankommen, ob die PKH auch bewilligt wurde. Ggf. wurde jedoch auch von der PKH-Beantragung abgesehen, weil man die Kosten der Zwangsvollstreckung der Gegenseite per se auferlegt. Das Problem ist jedoch nur, dass die Insolvenz des Arbeitgebers dazwischen gekommen ist.)

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
angle07
Status:
Schüler
(437 Beiträge, 87x hilfreich)

Wenn der Anwalt etwas bekommen hat, wurden wir nur angerufen um auf dem neusten Stand zu sein.
Von manchem bekamen wir eine Kopie, aber nicht von Allem.

Als der Chef damals nicht zahlte hieß es zu uns am Telefon nur, das man die Zwangsvollstreckung in die Wege leiten könne. Es würden auch keine Kosten für uns entstehen, da er das Alles mit der Prozesskostenhilfe abrechnen könne.
Das Gespräch war auch, wie alle anderen, nicht sehr lange.

Vielleicht hat sich ja der Anwalt selbst geirrt und versucht uns nun die Sachen in Rechnung zu stellen?
Könnte ich mir zumindest vorstellen, wenn man wirklich für jede Sache dann etwas beantragen müsste. Dafür hätte er sicherlich auch eine Unterschrift von uns gebraucht und wir mussten nichts mehr unterschreiben.
Der Anwalt ist auch noch recht jung. Ich schätze mal das er ca. 3-4 Jahre erst als Rechtsanwalt arbeitet.

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