Anwalt überlastet, wechseln - Was für Kosten kommem auf mich zu?

6. April 2005 Thema abonnieren
 Von 
klaus_harrer
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 0x hilfreich)
Anwalt überlastet, wechseln - Was für Kosten kommem auf mich zu?

Hallo

Ich hatte mit meinen ehemaligen einen Vergleich geschlossen. Daraus geht hervor das ich Anspruch aufe eien Abfindung sowie die Nachzahlung der drei Felenden Löhnen. Dies ist schon ein halbes Jahr her.
Das Problem ist das mein Anwalt bisher nicht geschafft einen Titel zur Vollstreckung meiner Abfindung einzureichen.
Heute rief ich wieder an, und er konnte mir nicht sagen ob der Tiel schon beim Amtsgericht liegt da er mein Akte nicht zur Hand hätte. Desweiteren musste ich Recherchieren, da mein ehemaliger Arbeitgeber einen Kunkurs vortäuschte. Wenn ich beim Amtsgericht nicht angerufen hätte würde ich immer noch auf ein Schreiben vom Konkursverwalter warten.


Nun meine Frage :
Kann ich den Fall meinen Anwalt entziehen(Vollstreckung)? Was für Kosten kommem auf mich zu?
Und wie muss ich vorgehen um den Fall meinen Anwalt zu entzeihen?

Was denn, so teuer?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
RAAkbas
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 2x hilfreich)

Eins nach dem anderen.

Habt ihr den Vergleich vor dem Arbeitsgericht abgeschlossen?

Wenn nicht, muss zunächst Klage beim Arbeitsgericht eingereicht werden.

Im übrigen trägst du vor, dass ein Insolvenzverwalter durch das Amtsgericht beauftragt sei.

Dann kannst Du gegen Deinen ehemaligen Arbeitgeber sowieso derzeit nichts vollstrecken. Deine Forderung wird zur Insolventabelle aufgenommen. Und es kann sogar sein, dass Du am Ende leer ausgehst, wenn nichts da ist.

Da Du auch noch Löhne zu bekommen hast, kannst du bei der Agentur für Arbeit Insolvenzgeld beantragen. Du bekommst für die letzten drei Monate Insolvenzgeld.

Aber Vorsicht:

Es gibt eine 2-monatige Ausschlussfrist gem. § 324 III SGB III. Diese Frist beginnt mit dem tatsächlichen Eintritt des Insolvenzereignisses.


Daher renn sofort zum Arbeitsamt !!!!!!!!!!


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#2
 Von 
guest123-103
Status:
Praktikant
(735 Beiträge, 50x hilfreich)

<I>Dies ist schon ein halbes Jahr her.</I>

Diesen Satz haben Sie offensichtlich überlesen, daher nix Klage, nix Insolvenzgeld etc.

Die Ausschlußfristen haben Sie ja schon selbst formuliert.



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