Anwalt untätig - ich muss alles selbst machen

6. März 2009 Thema abonnieren
 Von 
convalor
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 2x hilfreich)
Anwalt untätig - ich muss alles selbst machen

Hallo Community,

mir ist folgendes passiert und ich möchte hier um Rat bitten, was ich gegen diesen Anwalt unternehmen könnte.

Eine Versicherung lehnte Regulierung ab.

Der Anwalt hat nach Mandatserteilung kaum mehr einen Finger gerührt.

2 Wochen vor Gerichtstermin hatte ich immer noch nichts von ihm gehört.

In meiner Panik habe ich den Schriftsatz selbst verfasst und ihm 1 Woche vor dem Gerichtstermin geschickt.

Er reichte MEINEN Schriftsatz mit geringfügigen Änderungen zwei Tage vor Termin ein.

Von diesem ersten Termin bis heute gab es mehrere Gerichtstermine, zwei Beweisbeschlüsse und einen regen Schriftverkehr.

Der Anwalt lässt mich die Sachverhalte recherchieren.
Der Anwalt lässt mich die Schriftsätze schreiben, inzwischen kopiert er sie nur noch auf sein Briefpapier.
Eigene Schreiben hat er noch kein einziges verfasst.
Er ist telefonisch nicht erreichbar.
Er rührt sich auch sonst nicht. Er nimmt lediglich die Gerichtstermine wahr. Besprechungen gibt es schon lange nicht mehr.
Schriftliche Anfragen werden von ihm entweder nicht, oder nur teilweise oder falsch beantwortet (weil er von der Materie keine Ahnung hat. Woher sollte er sie auch haben, da er ja nichts macht).

Vielen Dank für eine Antwort



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19 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Wellkamp
Status:
Praktikant
(961 Beiträge, 462x hilfreich)

Was ist denn jetzt genau deine Frage?

Eine Klageschrift hat der RA doch offensichtlich verfaßt, sonst gäbe es kein Verfahren (oder, wenn du verklagt wurdest, eine Klageerwiderung, sonst gäbe es auch kein Verfahren). Und ob jeder Schriftsatz, den du dem Gericht schicken zu müssen meinst, auch wirklich relevant ist, kann man aus der Ferne nicht beurteilen.

Das könnte wohl nur ein zweiter Anwalt sagen, der die Sachlage kennt.

> Der Anwalt lässt mich die Sachverhalte recherchieren.

Welche denn genau? Ein RA ist auch kein Detektivbüro, das Ermittlungen anstellt. Wenn du also z.B. sagst "ich glaube, die Gegenseite hat mehr Vermögen als sie behauptet zu haben, also kann sie sich nicht auf mangelnde Liquidität berufen", wird der RA deswegen keinen Detektiv auf die Gegenseite ansetzen, wir sind ja nicht bei "Ein Fall für zwei".

Man muß also differenzieren, wenn man bewerten will, ob der RA wirklich faul und/oder unfähig ist oder ob du nur die Lage falsch einschätzt.

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#2
 Von 
guest123-2223
Status:
Student
(2421 Beiträge, 1220x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#3
 Von 
convalor
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 2x hilfreich)

Die Klage wurde von meinem vorigen Anwalt eingereicht, der musste leider aus gesundheitlichen Gründen aufhören.

Mit Recherche meine ich alles um den Versicherungsvertrag. Also Gesetzestexte, Sachversicherungsrecht, VVG usw.

Ebenso meine ich das Widerlegen von Behauptungen der Versicherung bezüglich Auslegung ihrer AVB.

Ob meine Schreiben nötig waren? Wenn nicht, dann würde man es so machen:
Klage einreichen und dann nur noch auf das Urteil warten.

Ich kann mir einen neuen Anwalt nicht leisten, muss ich diesen Anwalt deswegen behalten und so weitermachen wie bisher?
Gibt es irgendwelche Alternativen?






-- Editiert am 06.03.2009 13:52

-- Editiert am 06.03.2009 13:55

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#4
 Von 
guest-12312.03.2009 09:15:29
Status:
Schüler
(169 Beiträge, 52x hilfreich)

Hallo convalor
Du musst den Anwalt nicht behalten. aber Du schreibst ja auch Du kannst Dir keinen anderen leisten.

Ich würde den jetzt für seine Mühen bezahlen und mir trotzdem einen anderen suchen, wenn Du so unzufrieden bist.

Die Klage braucht der neue Anwalt ja nicht mehr einreichen, somit ist das schon bezahlt. Hat ja der Vorgänger vom jetztigen schon gemacht.

Ob Du jetzt einen neuen Anwalt bezahlst oder den weiter der nichts taugt???
Weiß nicht was besser ist..........

lg Schnuffi

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"Wer einen Fehler begeht, ihn erkennt, und nicht korrigiert, begeht den zweiten!"

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#5
 Von 
Wellkamp
Status:
Praktikant
(961 Beiträge, 462x hilfreich)

> Mit Recherche meine ich alles um den Versicherungsvertrag. Also Gesetzestexte, Sachversicherungsrecht, VVG usw.

Und wieso "mußtest" du das tun? Hat dein RA das von dir verlangt (etwa mit der Begründung "davon habe ich keine Ahnung" )?

> Ebenso meine ich das Widerlegen von Behauptungen der Versicherung bezüglich Auslegung ihrer AVB.

Waren die denn nötig?

> Wenn nicht, dann würde man es so machen:
Klage einreichen und dann nur noch auf das Urteil warten.

Du kennst anscheinend nur schwarz oder weiß. Nur weil nicht in jedem Fall auf die Einreichung von (zahlreichen) Schriftsätzen verzichtet werden kann, bedeutet das ja nicht umgekehrt, daß in jedem Fall (zahlreiche) Schriftsätze eingereicht werden müssen.

Insbesondere bei besonders zur Produktion heißer Luft neigenden Gegenparteien ist es eben nicht notwendig, auf jeden Schriftsatz auch einen zurückzuschicken und jedes zum x-ten mal vorgebrachte Argument auch zum x-ten Mal zurückzuweisen.

Aber das ist natürlich von außen auch nicht zu beurteilen, natürlich kann deine Interpretation auch richtig sein; ich wollte es nur der Vollständigkeit halber erwähnt wissen. Im Zweifel weiß immer noch der RA besser als der Mandant, was aus prozeßtaktischen Gründen angebracht ist und was nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
convalor
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 2x hilfreich)

quote:
Aber das ist natürlich von außen auch nicht zu beurteilen, natürlich kann deine Interpretation auch richtig sein; ich wollte es nur der Vollständigkeit halber erwähnt wissen


Natürlich habe ich selbst über das Erwähnte nachgedacht, danke für Deinen Post.



0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
GreenhornVermieter
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 2x hilfreich)

Das scheint bei den Anwaelten keine Ausnahme zu sein: Der, den ich beauftragt habe, ist sogar noch schlimmer: Er verdreht die Logik, dass sich die Balken biegen und nimmt den ProzessGegner in Schutz, ganz als ob er _sein_ Anwalt waere und nicht meiner ... ; wenn's nicht verboten waere, haette ich ihn laengst mit der Peitsche ueber den Marktplatz getrieben ... .

Das einzige moegliche, soweit ich sehe: Den Ar... vor Gericht ordentlich blossstellen und blamieren, dabei aber aufpassen, dass man 100 % beim Beweisbaren bleibt.

Falls Du jemanden kennst, der ordinaer genug ist das durchzuziehen, dann kannst Du dem Anwalt vielleicht noch abgepackte HundeSchei ... e mit der Post schicken lassen, das brennt sich in sein Gedaechtnis ein und er vergisst es auch in 10 Jahren noch nicht vollstaendig; so weiss er dann auch, was von ihm gehalten wird .

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
CvD
Status:
Praktikant
(951 Beiträge, 352x hilfreich)

> nimmt den ProzessGegner in Schutz

Und du hast nicht in Erwägung gezogen, daß vielleicht *du* die Sachlage (oder zumindest die Beweislage) einfach völlig falsch einschätzt?

Wenn zu mir jemand käme "verklage den Papst, weil es heute morgen geregnet hat", würde ich auch sagen "da kann der Papst doch nichts dafür", ohne gleich "dessen Anwalt" zu sein.

> Den Ar... vor Gericht ordentlich blossstellen und blamieren, dabei aber aufpassen, dass man 100 % beim Beweisbaren bleibt.

Und wie willst du *das* bitteschön anstellen? Wenn wirklich du derjenige bist, der falsch liegt, wird das Gericht das nämlich genau so sehen wie der Anwalt.
Was dich dann (fälschlicherweise) nur in der Ansicht bestätigen würde, daß "die da alle zusammenhalten" oder es eine "große Verschwörung der Justiz" gegen dich gebe.

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#9
 Von 
loilawrecht
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Beim Lesen Deiner Zeilen dachte ich spontan, es kann sich dabei nur um meinen Anwalt handeln. Ist aber wahrscheinlich ein anderer.

Das Problem in Deutschland ist, dass ein Anwalt auch sein Honorar erhält, wenn er untätig ist, keine Ahnung hat usw.

Dass jedoch ein Mandant die Schriftsätze schreiben muss, der Anwalt diese im Copy-Pasteverfahren als sein Ergebnis fachlicher Versiertheit, intensiver Recherche etc. ausgibt, das nennt man dann wohl plagiieren! Ausserdem ist es eine Unverschämtheit, denn das Honorar beansprucht der Anwalt. Der Mandant sollte für die von ihm verfassten Schriftsätze den Anwalt zur Kasse bitten.

Und alles möglichst veröffentlichen...




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#10
 Von 
Sheldon_Cooper
Status:
Lehrling
(1039 Beiträge, 532x hilfreich)

quote:
Beim Lesen Deiner Zeilen dachte ich spontan


Das wird jemand, der vor 3,5 Jahren (!!) hier vier Beiträge geschrieben hat, wohl kaum noch interessieren.

quote:
das nennt man dann wohl plagiieren


Wieso, wenn der Mandant unbedingt einen bestimmten Schriftsatz einreichen will...

Was soll der Anwalt denn tun? Schriftsatz ignorieren? Dann heißt es "der böse RA leitet meine Schriftsätze nicht weiter".
Fett draufschreiben "Meinung meines Mandanten, nicht meine"? Dann heißt es "der böse RA stellt mich vor dem Gericht bloß".

quote:
Der Mandant sollte für die von ihm verfassten Schriftsätze den Anwalt zur Kasse bitten.


Da es hierfür keine Rechtsgrundlage gibt, wird das dann gleich die nächste Bauchlandung.

Und ab in's Q-File. Tschüss!

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#11
 Von 
convalor
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 2x hilfreich)

Update:

Nun kann ich sagen - der Anwalt war wirklich schlecht. Durch seine passive Verhaltensweise, selbst während der Gerichtstermine ist mir ein hoher Schaden entstanden.

Ich habe, sobald ich es mir leisten konnte, ca. 1 Jahr nach Klageeinreichung den Anwalt gewechselt. Das war ein Unterschied wie Tag und Nacht.

Ich musste mir im weiteren Verfahren (beendet 12/2011) immer wieder von der Richterin anhören, daß dieses und jenes versäumt worden war (Zeugen- und Gutachterbefragungen) und Berichtigungen durch den neuen Anwalt zu spät vorgetragen wurden.


1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12331.10.2012 17:05:12
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Na Sheldon (und die 18 Beurteiler)...interessiert augenscheinlich doch, siehe letzten Beitrag.

Plagiat - keine Rechtsgrundlage? Woher weisst Du das denn?






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0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Sheldon_Cooper
Status:
Lehrling
(1039 Beiträge, 532x hilfreich)

quote:
Plagiat - keine Rechtsgrundlage?


Es handelt sich ja gerade um kein Plagiat.

Der Mandant hat dem RA den Schriftsatz geschickt, damit er weitergeleitet bzw. berücksichtigt wird. Dann kann er sich nach Treu und Glauben nicht darauf berufen, dem Anwalt sei dann nicht erlaubt, den Schriftsatz mit seiner Unterschrift (oder mit Ergänzungen/Änderungen) einzureichen. Venire contra factum proprium .



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#14
 Von 
Lari-Fari
Status:
Praktikant
(519 Beiträge, 260x hilfreich)

Gute Anwälte jagen solche Querulanten einfach vom Hof.

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0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
convalor
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 2x hilfreich)

quote:
Gute Anwälte jagen solche Querulanten einfach vom Hof.


Aber klar - der Anwalt war supergut und ich ein Querulant, das können Sie gewiss beurteilen.


Die Sache, um die es im Rechtsstreit ging, ist hier dokumentiert:

www.im-schadensfall.com



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0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Sheldon_Cooper
Status:
Lehrling
(1039 Beiträge, 532x hilfreich)

quote:
Die Sache, um die es im Rechtsstreit ging, ist hier dokumentiert:


Wer allen Ernstes meint, irgendwen anders interessiere sein persönlicher Rechtsstreit so sehr, daß er darüber eine Website durchlesen will, den kann man wohl wirklich guten Gewissens als "Querulant" bezeichnen.

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0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
convalor
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 2x hilfreich)

quote:
Wer allen Ernstes meint, irgendwen anders interessiere sein persönlicher Rechtsstreit so sehr, daß er darüber eine Website durchlesen will, den kann man wohl wirklich guten Gewissens als "Querulant" bezeichnen.



Ein Rechtsstreit ist immer persönlich. Versicherungsbedingungen und Gesetze sind es nicht.

Glauben Sie, dass ich die einzige Person bin, die sich mit einer Versicherung um Regulierung streitet?

Es ist mir völlig egal für was Sie mich halten. Hier habe ich um Rat gesucht und das Ergebnis dann berichtet - mehr nicht.















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0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Sheldon_Cooper
Status:
Lehrling
(1039 Beiträge, 532x hilfreich)

quote:
Glauben Sie, dass ich die einzige Person bin, die sich mit einer Versicherung um Regulierung streitet?


Nö, aber eine Einzelfallschilderung eines Laien hilft da wenig (zumal du ja gar keinen Erfolg vorweisen kannst nach dem Motto "so kam ich doch zu meinem Recht", *das* wäre ggfs. wirklich hilfreich), da hilft nur ein guter Anwalt.

Wenn ich mir das Bein gebrochen habe, hilft mir keine Website, die nur aus "Aua, mein Bein!" besteht, da brauche ich einen Arzt.

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0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
convalor
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 2x hilfreich)

quote:
..., da hilft nur ein guter Anwalt.


Sehr witzig.

quote:
Nö, aber eine Einzelfallschilderung eines Laien hilft da wenig (zumal du ja gar keinen Erfolg vorweisen kannst nach dem Motto "so kam ich doch zu meinem Recht", *das* wäre ggfs. wirklich hilfreich)


Das ist nun wiederum Ihre Einzelfallmeinung.

Wie ich sehe, haben Sie 1018 Beiträge hier geschrieben. Wieviele Ihrer Beiträge haben nicht Ihre "Einzelmeinung" wiedergegeben?

quote:
Einzelfallschilderung eines Laien


Na und? Es gibt massenhaft Laien auf allen möglichen Gebieten, die mehr Ahnung als die sogenannten "Experten" haben.

quote:
(zumal du ja gar keinen Erfolg vorweisen kannst nach dem Motto "so kam ich doch zu meinem Recht",


Sehe ich anders.













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