Anwalt untätig - was nun ?

10. Februar 2018 Thema abonnieren
 Von 
Sobü
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Anwalt untätig - was nun ?

In einer Forderungsangelegenheit wolllte mein Anwalt schon im Dez. die Anspruchsbegründung beim LG einreichen.
Alle erforderlichen Unterlagen u. den Kostenvorschuß hat er fristgerecht erhalten - aber es passiert nichts.
Auf meine Mailanfragen reagiert er nicht und telefonisch ist er persönlich nicht zu erreichen. Seine Sekretärin sagt immer, sie wird ihm eine Nachricht hinterlassen...aber langsam ist meine Geduld zu Ende.
Wie gehts jetzt weiter ? Ich kann ihn ja nicht zwingen; denn einen Anwalt, der keine Lust hat seinen Job zu machen, kann ich nicht gebrauchen.

-- Editiert von Sobü am 10.02.2018 13:22

-- Editiert von Moderator am 10.02.2018 14:29

-- Thema wurde verschoben am 10.02.2018 14:29

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120010 Beiträge, 39815x hilfreich)

Zitat (von Sobü):
aber es passiert nichts.

Woher weis man das am LG noch nichts eingegangen ist?



Einschreiben senden, ihn auf die Anwaltliche Informationspflicht gemäß § 11 BORA (Unterrichtungspflicht) hinweisen, Frist nach Datum setzen (7 Tage sollten ausreichend sein).


Danach bei der Anwaltkammer beschweren, das der RA trotz mehrfache Aufforderung seinen gesetzlichen Pflichten nicht nachkommt.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Sobü
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat:
Woher weis man das am LG noch nichts eingegangen ist?

Wenn nach nunmehr fast 2 Monaten, trotz mehrfacher Anfragen keine Reaktion vom RA erfolgt, so liegt die Vermutung recht nahe, das dieses Schreiben noch nicht aufgesetzt wurde.
Ich weiß nicht, ob es Sinn macht, da nochmal anzurufen...

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120010 Beiträge, 39815x hilfreich)

Zitat (von Sobü):
Ich weiß nicht, ob es Sinn macht, da nochmal anzurufen...

Das Anrufe sinnlos sind, dürfte man ja inzwischen gemerkt haben ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von Sobü):
Wenn nach nunmehr fast 2 Monaten, trotz mehrfacher Anfragen keine Reaktion vom RA erfolgt, so liegt die Vermutung recht nahe, das dieses Schreiben noch nicht aufgesetzt wurde.


Nun man könnte ja bei Gericht anrufen und nachfragen, ob der eigene Anwalt sich schon mal gerührt hat. Ist zwar merkwürdig, aber dann wüssten Sie ja sicher, ob ... oder ob nicht.

1x Hilfreiche Antwort

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