Guten Tag!
Wir haben folgendes Problem:
Meine Eltern haben sich scheiden lassen und es wurde nun gerichtlich festgelegt, dass mein Vater jeden Monat einen bestimmten Betrag für mich und meine Mutter überweisen muss. Allerdings werden diese Beträge nicht auf unser Konto überwiesen, sondern auf das Konto vom Anwalt meiner Mutter. Dieser überweist die Beträge aber nicht und wenn wir nachfragen wieso nicht, kommt erst mal 2 Wochen keine Rückmeldung und meint er habe kein Geld erhalten. Allerdings haben wir die Kontoauszüge von meinem Vater und er hat tatsächlich alles termingerecht an den Anwalt von meiner Mutter überwiesen.
Wie sollten wir vorgehen? Außerdem kommt noch dazu, dass die Rechnung für die Vertretung und der Scheidung 21. 000€ beträgt und jeden viel zu hoch vorkommt.
Vielen Dank im Vorhinein
-- Editiert von Moderator am 25.07.2019 09:43
-- Thema wurde verschoben am 25.07.2019 09:43
Anwalt verkauft uns für dumm und zahlt Geld nicht aus
Was denn, so teuer?
Was denn, so teuer?
Könnte es sein, dass der Anwalt mit dem Unterhalt aufrechnet?ZitatAnwalt verkauft uns für dumm :
Ist diese Rechnung schon bezahlt?Zitatdass die Rechnung für die Vertretung und der Scheidung 21. 000€ beträgt :
Wer ist jeder? Der Anwalt hat seine Vorschriften, wie viel er für welche Vertretung und anwaltliche Tätigkeit berechnen darf.Zitatund jeden viel zu hoch vorkommt. :
Nein die Rechnung wurde noch nicht bezahlt. Und die Unterhaltszahlungen subtrahiert der Anwalt nicht von der ausgestellten Rechnung, stattdessen wird der Rechnungsbetrag immer höher und der Anwalt meint er habe keine Zahlungseingänge von meinem Vater erhalten.
Mit jeder sind die Menschen in meinem Familienumfeld gemeint, nur wir haben zu wenig Wissen, deshalb möchten wir uns hier online informieren wie wir vorgehen sollen.
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Das wäre ein erster Schritt, den Knoten zu lösen. Die Ehe ist geschieden, der Anwalt hat gearbeitet und hat ganz sicher das Recht auf seine Vergütung.ZitatNein die Rechnung wurde noch nicht bezahlt. :
uU kann man einer Rechnung widersprechen. Kommt aber drauf an...
Ist er denn noch weiterhin tätig?Zitatstattdessen wird der Rechnungsbetrag immer höher :
Nun, das wird sich als mindestes relativ schnell klären lassen.Zitater habe keine Zahlungseingänge von meinem Vater erhalten. :
2 Wochen? Ist evtl. auch Urlaubszeit bei den Juristen?
Aber auch wenn die Rechnung noch nicht beglichen wurde, kann sich der Anwalt doch nicht die Unterhaltszahlungen behalten die mir bzw meiner Mutter zustehen ohne Bescheid zu geben oder?
ZitatAußerdem kommt noch dazu, dass die Rechnung für die Vertretung und der Scheidung 21. 000€ beträgt und jeden viel zu hoch vorkommt. :
Ja, das kann für Laien erstaunlichen Ausmaße erreichen.
Da müsste man mal im Detail wissen, was genau da abgerechnet wird.
ZitatAllerdings haben wir die Kontoauszüge von meinem Vater und er hat tatsächlich alles termingerecht an den Anwalt von meiner Mutter überwiesen. :
Dann soll der Vater mal für ein oder zwei Überweisungen (am besten die beiden ersten) einen Nachforschungsantrag stellen.
Ich gehe mal davon aus, das der Verwendungszweck eindeutig war?
Danke für den Tipp, ich werde es so weitergeben und hoffe es klärt sich sehr rasch. Vielen Dank
Zitatstattdessen wird der Rechnungsbetrag immer höher :
Klar ... der Anwalt ist ja auch die ganze Zeit für Euch tätig.
Fangen wir mal von vorne an. Da ist einerseits eine unbezahlten Rechnung (ob der Anspruch in der Höhe stimmt, können wir nicht abschätzen), andererseits gehen Unterhaltszahlungen auf dem Konto des Anwalts ein, vielleicht. Der Anwalt ist berechtigt, die Unterhaltsbeträge nicht auszuzahlen, sondern zu verrechnen mit seinen Forderungen. Wobei ich nicht abschätzen kann, ob das Kind einen eingenständigen Anspruch hat oder aber es nur einen gemeinsamen Anspruch gibt.
So, man kann natürlich den Verpflichteten auffordern, den Unterhalt direkt an die Anspruchsinhaber zu zahlen. Muss dann aber damit rechnen, dass die fällige Forderung direkt in voller Höhe geltend gemacht wird.
wirdwerden
@wirdwerden:
Zitat:Der Anwalt ist berechtigt, die Unterhaltsbeträge nicht auszuzahlen, sondern zu verrechnen mit seinen Forderungen.
Dann müsste der Anwalt m.E. aber ausdrücklcih die Aufrechnung erklären, was er offensichtlich bisher nicht getan hat. Vielmehr behauptet er, kein Geld erhalten zu haben.
@fb:
Zitat:Allerdings werden diese Beträge nicht auf unser Konto überwiesen, sondern auf das Konto vom Anwalt meiner Mutter.
Ist das in einem gerichtlichen Vergleich verbindlich so festgelegt, oder was spricht dagegen, dass Dein Vater sich den Umweg über den Anwalt spart und direkt an Dich, bzw. Deine Mutter zahlt?
Ich werde den Beitrag mal ins Unterforum Standesrecht verschieben. Da dürfte die Frage besser aufgehoben sein.
Gruß,
Axel
Ja es ist gerichtlich so festgelegt, dass die Beträge über den Anwalt gehen. Damit kontrolliert wird, dass sie tatsächlich überwiesen werden. Und jetzt leider dieses Problem mit dem Anwalt.
Ich sehe da noch immer kein Problem.ZitatUnd jetzt leider dieses Problem mit dem Anwalt. :
2 Wochen ist keine lange Zeit. Es ist Sommer.
Eine Überweisung ohne Zuordnung mit Verwendungszweck (Wichtige Nummer) kann uU eben nicht gefunden werden. Dann kommt erstmal die Aussage: Nö, ist nicht angekommen.
Du wolltest doch nachprüfen, ob die Überweisung korrekt lief...Hinweis von HvS in #6.ZitatDanke für den Tipp, ich werde es so weitergeben :
Demzufolge ist auf den Kontoauszügen zu prüfen, ob der V-Zweck korrekt ist. Das sollte dein Vater prüfen, denn der muss richtig überweisen, sonst habt ihr das Problem öfter.
Zitat:und es wurde nun gerichtlich festgelegt, dass mein Vater jeden Monat einen bestimmten Betrag für mich und meine Mutter überweisen muss. Allerdings werden diese Beträge nicht auf unser Konto überwiesen, sondern auf das Konto vom Anwalt meiner Mutter.
Wie lautet denn der genaue vom Gericht dazu "festgelegte" Text ? Es scheint ein Vergleich zu sein.
Zitat:Ja es ist gerichtlich so festgelegt, dass die Beträge über den Anwalt gehen. Damit kontrolliert wird, dass sie tatsächlich überwiesen werden.
Also haben die sich vergleichenden Parteien dem Anwalt damit einen weiteren aber kostenpflichtigen Auftrag erteilt.
Jetzt die Behauptung aufzustellen "Anwalt verkauft uns für dumm" scheint mir leichtfertig und beruht wohlauf einem Missverständnis über den Inhalt und die festgelegte Handhabung dieses Vergleichs.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
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