Anwalt verlang Erstberatungsgebühr ohne vorher zu informieren

16. September 2022 Thema abonnieren
 Von 
Lilei13
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Anwalt verlang Erstberatungsgebühr ohne vorher zu informieren

Ich habe einen Anwalt für eine Beratung per E-mail kontaktiert. Ich habe zunächst meine Situation kurz ge schildert (2-3 Sätze) und mich erkundigt, ob dieser Anwalt Kapazitäten hat. Nach dem er mir geantwortet hat, dass er Kapazitäten hätte, habe mich mich nach den Kosten erkundigt. Daraufhin wurde ich aufgefordert zunächst die Dokumente zuzuschicken, ohne über jegliche Kosten informiert zu werden. Das habe ich dann auch getan und erhielt kurze Zeit später eine sehr vage Aussage über die entsprechenden Kosten, die mir sehr hoch erschienen. Daher habe ich dem Anwalt informiert, dass mir die Kosten zu hoch sind. Jetzt verlangt er eine Gebühr über 226€ für eine Erstberatung.
Ich habe mich weder mit dem Anwalt getroffen noch telefonisch unterhalten. Ich habe ledglich 3 E-mails geschrieben, in denen ich mich ausdrücklich nach den Kosten erkundigt habe. Eine Erstberatungsgebühr wurde niemals erwähnt. Ist es rechtlich korrekt, dass er die Gebühr ohne mich zu informieren einforderen darf?

-- Editiert von Moderator topic am 16. September 2022 13:05

-- Thema wurde verschoben am 16. September 2022 13:05

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7228 Beiträge, 1520x hilfreich)

Zitat:
habe mich mich nach den Kosten erkundigt.


Die kann der Anwalt erst nach Einsicht nennen, insoweit war

Zitat:
Das habe ich dann auch getan


genau richtig. Und auch dann kann es unter Umständen sein, dass man nicht Summe X genannt bekommt

Zitat:
Daher habe ich dem Anwalt informiert, dass mir die Kosten zu hoch sind. Jetzt verlangt er eine Gebühr über 226€ für eine Erstberatung.


Die Erstberatung hat er ja auch gemacht - sonst hätte er ja keine Kosten nennen können. Umsonst arbeitet ein Anwalt nicht. Anwälte erstellen auch keine klassischen Angebote die man annehmen kann oder nicht.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#2
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Zitat (von Lilei13):
Ist es rechtlich korrekt, dass er die Gebühr ohne mich zu informieren einforderen darf?
Ja.

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#3
 Von 
Lilei13
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Alles klar, vielen Dank für die Auskunft. Ist natürlich ärgerlich für mich, da ich das nicht wusste. Finde, dass man darüber informieren sollen müsste, aber wenn es rechtlich so geregelt ist, muss ich den Betrag wohl leider zahlen.

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#4
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

Zitat (von Lilei13):
Ich habe einen Anwalt für eine Beratung per E-mail kontaktiert.


Wie bist auf den Anwalt aufmerksam geworden?


Zitat (von Lilei13):
Ist es rechtlich korrekt, dass er die Gebühr ohne mich zu informieren einforderen darf?


Vermutlich nicht.

Signatur:

Gruß Charly

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#5
 Von 
CarstenF
Status:
Praktikant
(920 Beiträge, 160x hilfreich)

Ich lese nichts davon, dass hier eine (Erst-)Beratung überhaupt stattfand?

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#6
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

Zitat (von CarstenF):
Ich lese nichts davon, dass hier eine (Erst-)Beratung überhaupt stattfand?



Zum einen das und zum anderen könnte hier ein Fernab­satz­ge­schäft vorliegen.

Signatur:

Gruß Charly

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120173 Beiträge, 39840x hilfreich)

Zitat (von CarstenF):
Ich lese nichts davon, dass hier eine (Erst-)Beratung überhaupt stattfand?

Ich auch nicht.

Es gab nur einen Kostenvoranschlag / Kostenschätzung, diese ist im Zweifel nicht zu vergüten.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#8
 Von 
guest-12306.03.2024 00:48:05
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich habe keine Ahnung von Jura, wollte aber kurz auf das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz §34 hinweisen. Dort steht:

Zitat:
(1) Für einen mündlichen oder schriftlichen Rat oder eine Auskunft (Beratung), die nicht mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit zusammenhängen, für die Ausarbeitung eines schriftlichen Gutachtens und für die Tätigkeit als Mediator soll der Rechtsanwalt auf eine Gebührenvereinbarung hinwirken, soweit in Teil 2 Abschnitt 1 des Vergütungsverzeichnisses keine Gebühren bestimmt sind. Wenn keine Vereinbarung getroffen worden ist, erhält der Rechtsanwalt Gebühren nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts. Ist im Fall des Satzes 2 der Auftraggeber Verbraucher, beträgt die Gebühr für die Beratung oder für die Ausarbeitung eines schriftlichen Gutachtens jeweils höchstens 250 Euro; § 14 Absatz 1 gilt entsprechend; für ein erstes Beratungsgespräch beträgt die Gebühr jedoch höchstens 190 Euro.

(2) Wenn nichts anderes vereinbart ist, ist die Gebühr für die Beratung auf eine Gebühr für eine sonstige Tätigkeit, die mit der Beratung zusammenhängt, anzurechnen.


Wie ich bereits gesagt habe: ich bin kein Jurist, habe nichts dergleichen studiert. Ich kann dir nicht sagen, ob es erlaubt ist. Aber ich denke mal schon, dass der Anwalt dafür Geld verlangen kann.

Ich finde es aber nicht richtig, dass du bezahlen musst. Normalerweise ist es ja so, dass man sich auf einen Preis einigt und den dann bezahlt. Aber offenbar gelten für Anwälte mal wieder andere Regeln als für den Rest von uns.

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#9
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6436 Beiträge, 2318x hilfreich)

Zitat:
Nach dem er mir geantwortet hat, dass er Kapazitäten hätte,

Der Fragesteller sollte sich auch dazu äußern, ob der Anwalt dabei oder später auch irgend eiine Einschätzung geäußert hat.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120173 Beiträge, 39840x hilfreich)

Zitat (von Anonymität123):
Normalerweise ist es ja so, dass man sich auf einen Preis einigt

Das entfällt hier aber ...



Zitat (von Anonymität123):
Aber offenbar gelten für Anwälte mal wieder andere Regeln als für den Rest von uns.

Richtig, die dürfen ihre Preise nicht selber bestimmen, das macht der Gesetzgeber.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7228 Beiträge, 1520x hilfreich)

Zitat (von Anonymität123):
Normalerweise ist es ja so, dass man sich auf einen Preis einigt und den dann bezahlt.


Ne. Normal istdas nicht mal an der Tankstelle, im Supermarkt usw......

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#12
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6436 Beiträge, 2318x hilfreich)

Zitat:
und mich erkundigt, ob dieser Anwalt Kapazitäten hat.

Irgendwie kommt mir die Frage (evtl. aus einem anderen Rechtforum) bekannt vor.

Wenn ich einen Anwalt frage, ob er noch Kapazitäten hat, dann schreibe ich ihm auch, wofür.
Daher ist anzunehmen, daß ihm auch zum Sachverhalt des Streitfalles etwas mitgeteilt wurde.
Auch konnte er nur daraus den Streitwert ermitteln um die gewünschte Kostenquote zu errechnen.

Die Antwort wird also nicht nur aus der Mitteilung der Kostenhöhe bestanden, sondern auch irgend eiine rechtliche Einschätzung enthaten haben. Diese wird damit dann auch seine Kostenrechnung begründen.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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